Nein, soviel ich weiss dann nicht - wäre dann eine reine Kulanzleistung des Händlers (sprich doch mal mit ihm).
Das FAG ist ja extra dafür eingerichtet worden, da eine Prüfung des Artikels online nicht wie in einem Laden möglich ist.
Ergebnis 1 bis 15 von 15
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04.04.2010, 14:28 #1
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Fernabsatzgesetz: Rückgaberecht
Hallo,
nach dem Fernabsatzgesetz kann man innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Gilt dies auch, wenn man online über einen Webshop etwas bestellt hat, den Artikel jedoch persönlich im Ladenlokal abholt, weil dieses nur 5 km entfernt ist?
Bestellbestätigung und E-Mail über den Bestelleingang online liegen vor.
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04.04.2010, 14:31 #2
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RE: Fernabsatzgesetz: Rückgaberecht
MFG.... Michael
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04.04.2010, 14:34 #3
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Ist noch nicht akut - rein interessenhalber.
Ich habe heute etwas bestellt und kann es voraussichtlich am Dienstag oder Mittwoch vor Ort abholen. Dann muss ich also die Ware im Geschäft prüfen.
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04.04.2010, 14:41 #4
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Original von KEB
Ist noch nicht akut - rein interessenhalber.
Ich habe heute etwas bestellt und kann es voraussichtlich am Dienstag oder Mittwoch vor Ort abholen. Dann muss ich also die Ware im Geschäft prüfen.MFG.... Michael
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04.04.2010, 14:56 #5ehemaliges mitgliedGast
Gilt trotzdem! Kauf war online.
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04.04.2010, 15:11 #6
Jau, Ralf hat Recht: Der Kauf erfolgte online, d.h. *vor* dem Kauf war eine Prüfung der Sache nicht möglich, deswegen bestehen die Verbraucherschutzrechte fort.
P.S. Das Fernabsatzgesetz gibt es seit acht Jahren nicht mehrDie Regelungen sind seit 2002 im BGB integriert.
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04.04.2010, 15:35 #7
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Original von NicoH
Jau, Ralf hat Recht: Der Kauf erfolgte online, d.h. *vor* dem Kauf war eine Prüfung der Sache nicht möglich, deswegen bestehen die Verbraucherschutzrechte fort.
P.S. Das Fernabsatzgesetz gibt es seit acht Jahren nicht mehrDie Regelungen sind seit 2002 im BGB integriert.
MFG.... Michael
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04.04.2010, 16:49 #8
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Danke!
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04.04.2010, 16:56 #9
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Nur mal so aus Interesse. Der eigentliche Kauf ist doch auch bei Selbstabholung schon abgeschlossen - Vorauskasse vorausgesetzt.
Dann war doch auch bei Selbstabholung keine Prüfung vor dem Kauf möglich?...und wieder grüßt der Nikolaus
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04.04.2010, 17:11 #10
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Ne ne, Zahlung erfolgt erst im Geschäft beim Abholen der Ware.
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04.04.2010, 20:24 #11
Naja, Kauf und Übergabe des Geldes bzw. der Ware sind zwei (bzw. drei) verschiedene Dinge... Man kann sehr wohl online kaufen, ohne bereits bezahlt oder die Ware nur gesehen zu haben.
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04.04.2010, 23:02 #12
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und wieso macht man so etwas bei 5km entfernung
muss man nicht verstehen oder
oder riesen hasenfuss der angst hat das das schnäppchen doch kein schnäppchen ist und sich so den rücken freihält
der große bär würde jetzt vielleicht sogar von "zeitdieb" sprechen
das l- wort von ihm erwähne ich gar nicht erst
5 kmVG
Udo
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05.04.2010, 09:24 #13
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Das macht Sinn, weil er im Ladenlokal ca. 10% höhere Preise hat als im Onlineshop. Warum soll ich ihm 40 € schenken? Ich benötige keine Beratung vor Ort und sollte sich der Artikel als Fehlkauf erweisen - Handhabung, Qualität - bin ich nicht auf die Kulanz angewiesen. Ich bin da ein gebranntes Kind.
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05.04.2010, 09:35 #14ehemaliges mitgliedGast
Das ist dan blöd für den Händler, drum hab ich online wie im Laden die selben PReise.
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05.04.2010, 10:00 #15
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Habe erst zufällig von seinen Online Aktivitäten über eine Preissuchmaschine erfahren. Darauf angesprochen, begründet er die niedrigeren Preise mit geringeren Personalkosten.
Kunden, die die Ware online bestellen und im Laden abholen sind ein verschwindend geringer Bruchteil. 99% des Onlinegeschäfts gehen lt. seiner Aussage in den Versand.
Bei Onlinegeschäften gibt keine Produktberatung mehr durch Verkäufer. So seine Aussage zur Kalkulationsgrundlage.
Ob es sich lohnt kann ich nicht beurteilen - das muss der Händler für sich selbst entscheiden.
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