Wenn man keine Ahnung von der Materie hat (ich) sollte man manchmal den Mund halten - Danke für die ErklärungOriginal von NicoH
Jau, Ralf hat Recht: Der Kauf erfolgte online, d.h. *vor* dem Kauf war eine Prüfung der Sache nicht möglich, deswegen bestehen die Verbraucherschutzrechte fort.
P.S. Das Fernabsatzgesetz gibt es seit acht Jahren nicht mehrDie Regelungen sind seit 2002 im BGB integriert.
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04.04.2010, 15:35 #1Yacht-Master
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MFG.... Michael
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Von R.O. Lex im Forum Off TopicAntworten: 25Letzter Beitrag: 18.06.2006, 11:18




Die Regelungen sind seit 2002 im BGB integriert.
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