Original von NicoH
Jau, Ralf hat Recht: Der Kauf erfolgte online, d.h. *vor* dem Kauf war eine Prüfung der Sache nicht möglich, deswegen bestehen die Verbraucherschutzrechte fort.

P.S. Das Fernabsatzgesetz gibt es seit acht Jahren nicht mehr Die Regelungen sind seit 2002 im BGB integriert.
Wenn man keine Ahnung von der Materie hat (ich) sollte man manchmal den Mund halten - Danke für die Erklärung