Jau, Ralf hat Recht: Der Kauf erfolgte online, d.h. *vor* dem Kauf war eine Prüfung der Sache nicht möglich, deswegen bestehen die Verbraucherschutzrechte fort.
P.S. Das Fernabsatzgesetz gibt es seit acht Jahren nicht mehrDie Regelungen sind seit 2002 im BGB integriert.
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Baum-Darstellung
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04.04.2010, 15:11 #6Ich will Lila, das sich stapelt, ich will Nina auf Plakaten, will dass alle meine Freunde bei mir wohnen in der Straße.
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eBay Auktionen: Rücktritts- bzw Rückgaberecht
Von R.O. Lex im Forum Off TopicAntworten: 25Letzter Beitrag: 18.06.2006, 11:18




Die Regelungen sind seit 2002 im BGB integriert.
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