Nein, soviel ich weiss dann nicht - wäre dann eine reine Kulanzleistung des Händlers (sprich doch mal mit ihm).
Das FAG ist ja extra dafür eingerichtet worden, da eine Prüfung des Artikels online nicht wie in einem Laden möglich ist.
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04.04.2010, 14:31 #2Yacht-Master
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RE: Fernabsatzgesetz: Rückgaberecht
MFG.... Michael
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Von R.O. Lex im Forum Off TopicAntworten: 25Letzter Beitrag: 18.06.2006, 11:18




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