Ist das nicht Diebstahl![]()
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25.02.2010, 18:26 #1Sea-Dweller
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Kfz-Ummeldung bzw Nicht-Ummeldung
Hallo zusammen,
hat vielleicht jemand einen Tipp für mich ?
Mein Ex hat schon bei der Trennung vor ein paar Jahren ohne Absprache eines meiner Autos incl. Kfz-Brief mitgenommen. Ich zahle seither die zwangsläufig anfallenden Kosten, da sie das Auto auch nicht umgemeldet hat.
Vor kurzem habe ich die Lastschrift für die Kfz-Steuer zurückgehen lassen. Nach Auskunft des Finanzamtes nützt mir das aber wenig, da zeitgleich zur Stilllegung auch die Vollstreckung des Betrages BEI MIR versucht werden wird. Kosten für Vollstreckung, Mahnung und ggf Stilllegung hätte ich als Halter zu tragen...
Versicherung werde ich auch kündigen - aber auch hier Probleme: Laut Aussage der Versicherung droht auch mir als Halter mächtig Ärger, wenn sie mit einem nicht versicherten Fahrzeug fährt, dessen Halter ich bin...
Und nun ?
Eine Ummeldung auf ihren Namen hätte ich auch nicht gern - kann ich das aber irgendwie unterbinden, wenn sie in Besitz des Fahrzeuges und des Briefes ist ?
Oder bleibt mir wirklich keine andere Möglichkeit, als auf Herausgabe zu klagen ? (Was Jahre dauern kann). Eine Einigung gegen Zahlung eines Ausgleiches hat meine Ex abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass sie sowieso Anspruch auf das Auto hat...
Irgendwelche Tipps, was ich tun kann, was nicht gleich tausende von Euros kostet ?
Danke und Gruss
OliverWenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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25.02.2010, 18:32 #2Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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25.02.2010, 18:35 #3Sea-Dweller
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Themenstarter
Leider nicht. Die Polizei kann da scheinbat nichts machen und hat mich auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen. Wie gesagt, glaubt sie einen Anspruch auf das Auto zu haben und ein Urteil zur Vernögensaufteilung gibt es (noch) nichtOriginal von miboroco
Ist das nicht Diebstahl

Gruss
OliverWenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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25.02.2010, 18:45 #4Gesperrter User
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RE: Kfz-Ummeldung bzw Nicht-Ummeldung
Wenn Du im Brief stehst und die Karre auf deine Rechnung gekauft wurde, lass das Auto zur Fahndung ausschreiben...oder fahr hin und mach die Nummern ab. Oder besorge Dir Nachschlüssel und hole den Wagen zurück.
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25.02.2010, 18:55 #5Sea-Dweller
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RE: Kfz-Ummeldung bzw Nicht-Ummeldung
Schon versucht, geht nicht unter Eheleuten... Ich soll das laut Polizei zivilrechtlich regeln...Original von Mostwanted
Wenn Du im Brief stehst und die Karre auf deine Rechnung gekauft wurde, lass das Auto zur Fahndung ausschreiben...
Da sie den Brief hat, holt sie sich dann einfach neue Nummern oder meldet das Auto gleich auf ihren Namen an. Was zwar das Problem der laufenden Kosten lösen würde aber auch nicht das Gelbe vom Ei wäre...Original von Mostwanted
oder fahr hin und mach die Nummern ab.
Dazu brauche ich ja einen Originalschlüssel - und wenn ich den hätte, dann wäre die Kiste längst bei mir...Original von Mostwanted
Oder besorge Dir Nachschlüssel und hole den Wagen zurück.
Danke und Gruss
OliverWenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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25.02.2010, 18:56 #6
Paddy hat schon die richtige Richtung vorgegeben. Der Eigentümer des Fahrzeuges steht im KFZ-Brief. Wenn du da eingetragen bist und sie den Wagen nicht herausgeben will, käme als Straftatbestand die Unterschlagung infrage.
Ich würde von allen Eigenmächtigkeiten absehen, da wir in Deutschland keinerlei Selbstjustiz kennen -Gott sei Dank-. Der beste Weg ist auch hier der Weg zum Rechtsanwalt, wenn du den nicht schon eingeschaltet hast. Das ist natürlich auch davon abhängig, welchen materiellen Wert das Fahrzeug noch hat.
Edit dagt, dass sich einiges schon erledigt hat.
Werner
"Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat." (Giovanni Boccaccio)
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25.02.2010, 18:57 #7Gesperrter User
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RE: Kfz-Ummeldung bzw Nicht-Ummeldung
Kein Familiendiebstahl in der Schweiz?
Ok, klammer dich ans Auto und heule
Nee, dass kann doch nicht sein....so ein Mist
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25.02.2010, 19:01 #8
RE: Kfz-Ummeldung bzw Nicht-Ummeldung
Das bedeutet, ihr seid noch nicht geschieden?Original von Oliver
Schon versucht, geht nicht unter Eheleuten... Ich soll das laut Polizei zivilrechtlich regeln...Original von Mostwanted
Wenn Du im Brief stehst und die Karre auf deine Rechnung gekauft wurde, lass das Auto zur Fahndung ausschreiben...
Da sie den Brief hat, holt sie sich dann einfach neue Nummern oder meldet das Auto gleich auf ihren Namen an. Was zwar das Problem der laufenden Kosten lösen würde aber auch nicht das Gelbe vom Ei wäre...Original von Mostwanted
oder fahr hin und mach die Nummern ab.
Dazu brauche ich ja einen Originalschlüssel - und wenn ich den hätte, dann wäre die Kiste längst bei mir...Original von Mostwanted
Oder besorge Dir Nachschlüssel und hole den Wagen zurück.
Danke und Gruss
OliverHarry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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25.02.2010, 19:01 #9Sea-Dweller
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Themenstarter
RE: Kfz-Ummeldung bzw Nicht-Ummeldung
Habe ja noch einen Wohnsitz in Deutschland und die ganze Sache spielt sich dort ab...Original von Mostwanted
Kein Familiendiebstahl in der Schweiz?
Ok, klammer dich ans Auto und heule
Nee, dass kann doch nicht sein....so ein Mist
Wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als das gerichtlich zu regeln. Es handelt sich übrigens um einen 2002er Alfa Romeo in Vollausstattung, Wert dürfte also so um die 5000 Euro betragen. Allerdings wurde von ihrer Anwältin (im Rahmen von Prozesskostenhilfe) der Wert mal wegen "diverser technischer und optischer Mängel" mal auf maximal 2000 Euro taxiert. Auch nett das zu hören, nachdem sie den Wagen in Topzustand mitgenommen hat...
Gruss
OliverWenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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25.02.2010, 19:05 #10Sea-Dweller
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RE: Kfz-Ummeldung bzw Nicht-Ummeldung
Sorry, doch, mein Fehler. Geht aber auch nicht unter Ex-Eheleuten. Wir sind geschieden, aber es gab noch kein Verfahren zur Vermögensaufteilung. Kein Wunder - ich bin nicht so klagewütig und sie wird einen Teufel tun, das einzuleiten oder zu beschleunigen, bei all den Dingen, die sie neben dem Auto noch ohne Absprache mitgenommen hat...Original von Knipser
Das bedeutet, ihr seid noch nicht geschieden?
Gruss
OliverWenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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25.02.2010, 19:32 #11
Ok, ich dachte bei Geschiedenen könnte das gehen.
Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
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25.02.2010, 19:56 #12
Hätte ich jetzt auch gedacht

Unschöne Story, sowas. Mein aufrichtiges Mitgefühl ist dir jedenfalls sicher. Sowas braucht keiner.Beste Grüße, Tobias
I didn't say it's fun
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25.02.2010, 19:59 #13
wenn Du Eigentümer biust: was spricht dagegen den wagen zunächst einmal Mittels Abschlepper sicherzustellen ???
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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25.02.2010, 20:20 #14Sea-Dweller
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Die Kosten....Original von Insoman
wenn Du Eigentümer biust: was spricht dagegen den wagen zunächst einmal Mittels Abschlepper sicherzustellen ???
Dazu muss ich etwas ausholen: Sie hat mir mal angeboten, für 10.000 EUR Cash aus meinem Haus auszuziehen, damit sie sich eine Eigentumswohnung kaufen kann. Davon abgesehen, dass sie es total verwüstet und verdreckt zurückgelassen hat, hat die Abzockerei danach erst richtig begonnen (Ihre Anwältin weiss das deutsche Rechtsystem sehr drastisch auszunutzen): Der Hammer kam danach: Sie war noch nicht ganz draussen, da hat sie mich auf Riesentrennungsunterhalt verklagt, da ja der Wohnwert entfällt. Da sie angeblich mittellos ist (Die 10.000 zählen nicht, die waren ja für die dringend benötigte Wohnung) hat das Gericht mich dazu verdonnert, mehrere Tausend Euro Prozesskostenvorschuss zu zahlen (DAMIT SIE MICH VERKLAGEN KANN !).
Damit schliesst sich der Kreis: Lasse ich das Auto abholen, dann wird sie mich mit Sicherheit verklagen, ich muss wieder Horror Gerichtskostenvorschuss bezahlen, die Abschleppkosten zahlen - und selbst wenn ich gewinne, werde ich kein Geld sehen, da sie ja mittellos ist (angeblich, aber das ist eine andere Geschichte, bei einem Freund Vollzeit beschäftig zu sein und sich die "richtigen" Gehaltsabrechnungen ausstellen zu lassen.)
Dafür hat das Auto einfach nicht genug Wert, dass sich das lohnen würde.
Tobias, Danke, sowas braucht wirklich kein Mensch....
Danke und Gruss
OliverWenn aus einem englischen Auto kein Öl raustropft - dann ist kein Öl drin
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25.02.2010, 20:30 #15Deepsea
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Meine Ex hat seinerzeit (in Deutschland) die Karre auch einfach mitgenommen (Wert 2000 ca. 8Mille DM, also noch richtiges Geld), hat sie dann wenigstens umschreiben lassen.
.....schreib die Schüssel ab, der ganze Ärger lohnt nicht => Mann zahlt alles, ich hab's lang genug mitgemacht. Und wegen 5Mille? Was kostet den allein der Anwalt?
in D: wer den Fzg-Brief hat dem gehört das Auto - nicht dem der drinn steht!
Tip in Deutschland, wenn Frau Ex nicht umschreibt: Nachts die Nummernschilder klauen, gut und sicher vernichten, sich natürlich nicht erwischen lassen. Neue Nummerntafeln gibt's nur mit neuem Brief und neuer Autonummer. Frau Ex kann aber nur auf eigenen Namen zulassen ohne Vollmacht - Auto zwar futsch (isses eh), aber laufende Kosten und Gefahr der Hochstufung bei der Versicherung gekappt.
Legal fällt mir auch nix sinnvolles ein.
Ist das stehlen der eigenen Nummernschilder eigentlich strafbar?
Gruß
hpl, ein LeidensgenosseHommage an den letzten echten Liner, der den Finanzzwängen unserer kurzlebigen Zeit 2008 zum Opfer gefallen ist!
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25.02.2010, 20:49 #16Original von hpl
in D: wer den Fzg-Brief hat dem gehört das Auto - nicht dem der drinn steht!
Dann brech ich morgen im Autohaus ein, nehm den Tresor mit und komm am nächsten Tag ganz offiziell mit dem Transporter die Autos abholen. Ich hab ja die Briefe.
btt
Aber Holla, wenn die alte im Suff nen Unfall baut und stiften geht, siehst du aber ganz schön alt aus.
Das Auto würde ich an deiner Stelle abschreiben, das siehste nicht wieder. Und wegen 5k Anwälte bemühen und mir ein Magengeschwür zu zu legen käm für nicht nicht in Frage.
Aber im Prinzip verhält sie sich ja wie ein Käufer, der das Fahrzeug nicht umeldet. Da gibts auch Wege, dass zu unterbinden.
Ab zum Strassenverkehrsamt und erkläre denen das du dich nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs befindest. Dann kann eine Zwangsabmeldung erfolgen.
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25.02.2010, 20:54 #17Deepsea
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Vorm rumblödeln, erst mal schlau machen - hast Du jemals einen Kaufvertrag auf der Zulassungsstelle gebraucht?Original von Ingo.L
Original von hpl
in D: wer den Fzg-Brief hat dem gehört das Auto - nicht dem der drinn steht!
Dann brech ich morgen im Autohaus ein, nehm den Tresor mit und komm am nächsten Tag ganz offiziell mit dem Transporter die Autos abholen. Ich hab ja die Briefe.
btt
Aber Holla, wenn die alte im Suff nen Unfall baut und stiften geht, siehst du aber ganz schön alt aus.
Das Auto würde ich an deiner Stelle abschreiben, das siehste nicht wieder. Und wegen 5k Anwälte bemühen und mir ein Magengeschwür zu zu legen käm für nicht nicht in Frage.
Aber im Prinzip verhält sie sich ja wie ein Käufer, der das Fahrzeug nicht umeldet. Da gibts auch Wege, dass zu unterbinden.
Ab zum Strassenverkehrsamt und erkläre denen das du dich nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs befindest. Dann kann eine Zwangsabmeldung erfolgen.
Wieviele Briefe liegen auf der Bank - und warum?
Immer unsere selbst ernannten Spezialisten :muede:
hplHommage an den letzten echten Liner, der den Finanzzwängen unserer kurzlebigen Zeit 2008 zum Opfer gefallen ist!
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25.02.2010, 20:59 #18Genau. Das ist es. Es ist weder Diebstahl (sie hat das Fzg. in Gewahrsam, kann demnach also nicht "Wegnehmen") noch Unterschlagung (die Zueignung erfolgte nichts rechtswidrig), sondern eine "Unbefugte Ingebrauchnahme" nach 248a StG -> Antragsdelikt. Das hilft aber nicht weiter.Original von Ingo.L
Aber im Prinzip verhält sie sich ja wie ein Käufer, der das Fahrzeug nicht umeldet. Da gibts auch Wege, dass zu unterbinden.
Ab zum Strassenverkehrsamt und erkläre denen das du dich nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs befindest. Dann kann eine Zwangsabmeldung erfolgen.
Ich würde den Sachverhalt der Zulassungsbehörde melden und die anfallenden Belastungen von den Unterhaltsleistungen abziehen.
Eine Beweisführung, z.B. dass man selber nicht mehr Fahrzeugnutzer ist, wäre im Falle eines Falles höchstwahrscheinlich unproblematisch.Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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25.02.2010, 21:00 #19Also wenn man nen Brief klaut gehört dir auch das Auto, das glaube ich so aber nichtOriginal von hpl
Vorm rumblödeln, erst mal schlau machen - hast Du jemals einen Kaufvertrag auf der Zulassungsstelle gebraucht?Original von Ingo.L
Original von hpl
in D: wer den Fzg-Brief hat dem gehört das Auto - nicht dem der drinn steht!
Dann brech ich morgen im Autohaus ein, nehm den Tresor mit und komm am nächsten Tag ganz offiziell mit dem Transporter die Autos abholen. Ich hab ja die Briefe.
btt
Aber Holla, wenn die alte im Suff nen Unfall baut und stiften geht, siehst du aber ganz schön alt aus.
Das Auto würde ich an deiner Stelle abschreiben, das siehste nicht wieder. Und wegen 5k Anwälte bemühen und mir ein Magengeschwür zu zu legen käm für nicht nicht in Frage.
Aber im Prinzip verhält sie sich ja wie ein Käufer, der das Fahrzeug nicht umeldet. Da gibts auch Wege, dass zu unterbinden.
Ab zum Strassenverkehrsamt und erkläre denen das du dich nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs befindest. Dann kann eine Zwangsabmeldung erfolgen.
Wieviele Briefe liegen auf der Bank - und warum?
Immer unsere selbst ernannten Spezialisten :muede:
hpl
Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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25.02.2010, 21:00 #20
Ein unterschlagener/gestohlener/oder sonstwie unrechtmäßig beschaffter Brief macht dich zum Besitzer des Briefs NICHT zum Eigentümer des Fahrzeugs. Selber schlau machen
EDIT:
Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die "tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache" unabhängig von der rechtlichen Beziehung zu dieser Sache.
Eigentum ist die Verfügungsgewalt über Gegenstände auf rechtlicher Grundlage.
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