Abgesehen von der Garantie kannst du in den ersten 2 Jahren deine Gewaehrleistungsrechte geltend machen sobald die Waschmaschine einen Sachmangel hat.

Sollte das der Fall sein hast du ein gesetzliches Recht auf Reparatur. Auch muss in diesem Fall der Hersteller alle Kosten tragen, die fuer die Reparatur erforderlich sind.

Mit dem Anruf und der Meldung beim Hersteller wird die Verjaehrung gehemmt (Hemmung bei Verhandlung).

Was die Garantie angeht muesstest du in der Garantieerklaerung lesen. Die Bedingungen kann der Hersteller frei bestimmen.

So hab ich das gelernt