AS nach §§437 Nr1, 439 besteht weiterhin, es sei denn, er hätte schon reparieren lassen. ansonsten unmöglichkeit der nacherfüllung und das ganze vom käufer zu vertreten.
laut sachverhalt geht es ja darum einen praxisnahen weg zu finden, deshalb ist wohl ein nacherfüllungsanspruch nicht mehr zu prüfen.

meine meinung...