Original von Morgan911
Unfall sollte man haben.

Bei der Rechtsschutzversicherung sieht es wie folgt aus:

Hast Du keine Schäden (Prozesse), braucht Du sie nicht.

Hast Du viel Schäden, schmeißen sie Dich raus.

Gruß
Klaus
Da ist was wahres dran, aber ganz so fatalistisch muss es net sein:

Bei einer starken Häufung von Schadensfällen kann es zu einer Vertragsaufhebung kommen. Allerdings auch erst nach der Regulierung. Damit sind bestimmt auch schon ehrliche Leute, die es einfach oft "erwischt" hat, aus der RS geworfen worden. Es sind aber auch sicher "Prozesshansels" gekündigt worden, die keine Heizungskosten daheim haben, weil sie sich jeden Tag vor Gericht aufwärmen. Im Fall des Falles, können die passenden RS Module sehr sinnvoll sein.

Unfallv. und Berufsunfähigk.v. sollten sich sinnvoll ergänzen, weil:
Man kann ohne jeden Unfall komplett Berufsunfähig werden (z.B. Sehkraftverlust durch Krankheit), man kann aber auch trotz schwerer, teurer Unfallfolgen offiziell "berufsfähig" bleiben (z.B. Querschnittslähmung als Richter)

Unfallversicherung ist billig, gilt immer und überall. Wie Ulrich sagte, sorgen hier auch einige AG für ihre Mitarbeiter.

Kurz überschlagen was die eigene Arbeitskraft bis zur Rente noch abwerfen soll (= mehrere Hunderttausend) und verglichen was die Vollkasko für einen gleichteuren Wagen (der jeden Tag bewegt wird) kosten würde, hat man mal eine Relation hergestellt.