Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Auch eine Frage an Versicherungsexperten.

    Knapp und Bündig, naiv und banal gefragt:

    Benötigt man eine

    Unfallversicherung.
    Rechtsschutzversicherung.

    Komme mit o.g. Versicherungen seit Jahren nicht auf eine simple Aussage.

    danke.

    und steinigt mich nicht ob der naiven Frage, bitte.
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  2. #2
    Daytona
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    Bin zwar kein Versicherungsexperte, habe aber beide. Halte ich für sinnvoll.
    Gruß
    Tobias
    --------------------------------------------------------------------------

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Hängt wahrscheinlich von der eigenen Situation und der Einstellung zum Risiko an. Habe weder noch.

  4. #4
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    ...habe auch weder noch, die Anwälte hier im Forum raten allerdings zu einer Rechtschutzversicherung...

    Unfallversicherung ist bei mir durch den AG komplett abgedeckt, von daher habe ich keine eigene.
    Martin

    Everything!

  5. #5
    Gesperrter User
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    Die Frage ist, welche man wählen sollte. Gibt ja auch Kombis die alles abdecken.

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Morgan911
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    Unfall sollte man haben.

    Bei der Rechtsschutzversicherung sieht es wie folgt aus:

    Hast Du keine Schäden (Prozesse), braucht Du sie nicht.

    Hast Du viel Schäden, schmeißen sie Dich raus.

    Gruß
    Klaus
    Gruß Klaus

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Unfallversicherung ist die einzige Alternative wenn man keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat/bekommt.

    Um eine Rechtsschutz war der ein oder andere schon heilfroh. Man ist schnell mal verklagt, ob zu Recht oder zu Unrecht. Eben weil jeder Depp eine Rechtsschutz hat...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  8. #8
    GMT-Master Avatar von relax
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    497
    Original von Morgan911
    Unfall sollte man haben.

    Bei der Rechtsschutzversicherung sieht es wie folgt aus:

    Hast Du keine Schäden (Prozesse), braucht Du sie nicht.

    Hast Du viel Schäden, schmeißen sie Dich raus.

    Gruß
    Klaus
    Da ist was wahres dran, aber ganz so fatalistisch muss es net sein:

    Bei einer starken Häufung von Schadensfällen kann es zu einer Vertragsaufhebung kommen. Allerdings auch erst nach der Regulierung. Damit sind bestimmt auch schon ehrliche Leute, die es einfach oft "erwischt" hat, aus der RS geworfen worden. Es sind aber auch sicher "Prozesshansels" gekündigt worden, die keine Heizungskosten daheim haben, weil sie sich jeden Tag vor Gericht aufwärmen. Im Fall des Falles, können die passenden RS Module sehr sinnvoll sein.

    Unfallv. und Berufsunfähigk.v. sollten sich sinnvoll ergänzen, weil:
    Man kann ohne jeden Unfall komplett Berufsunfähig werden (z.B. Sehkraftverlust durch Krankheit), man kann aber auch trotz schwerer, teurer Unfallfolgen offiziell "berufsfähig" bleiben (z.B. Querschnittslähmung als Richter)

    Unfallversicherung ist billig, gilt immer und überall. Wie Ulrich sagte, sorgen hier auch einige AG für ihre Mitarbeiter.

    Kurz überschlagen was die eigene Arbeitskraft bis zur Rente noch abwerfen soll (= mehrere Hunderttausend) und verglichen was die Vollkasko für einen gleichteuren Wagen (der jeden Tag bewegt wird) kosten würde, hat man mal eine Relation hergestellt.
    Grüße, Wolfgang

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