Genau diese Auskunft habe ich auch von meiner Versicherung bei gleichem Sachverhalt bekommen.Original von Knipser
Ich meine, sowas nennt sich unaufwendbares Ereignis. Das bedeutet, der Fahrer/Halter der vorausfahrenden Fahrzeugs ist nicht haftbar zu machen. Es sei denn, es war eine ungesicherte Ladung, die dir entgegen kam.
Ich hatte mir auch vorsichtshalber alle notwendigen Daten -auch von einem außerordentlch verständnisvollen Lkw-Fahrer- notiert. Aber die Versicherer haben da ein sog. Abkommen auf Gegenseitigkeit. Keiner wollte meine Daten haben, der Schaden wurde bezahlt-und fertig.
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Thema: Steinschläge wer zahlt?
Baum-Darstellung
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23.12.2009, 19:07 #31Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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