Original von Knipser
Ich meine, sowas nennt sich unaufwendbares Ereignis. Das bedeutet, der Fahrer/Halter der vorausfahrenden Fahrzeugs ist nicht haftbar zu machen. Es sei denn, es war eine ungesicherte Ladung, die dir entgegen kam.
Versicherungstechnisch genau die richtige Antwort.

Den Rest zahlt die Kasko

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Manfred