Ich hatte auch mal einen unfreundlichen Erstkontakt n a c h einer abgelschlossenen Transaktion mit dem Ebay VK.
Habe ihm darauf meine Beweggründe für die Nachfrage erklärt, danach wurde es eine echt freundliche und gute Transaktion.
(Der VK war einfach genervt wegen diversen früheren Erfahrungen bei denen es einfach darum ging, den Preis nachträglich zu drücken)
LG
Peter
Ergebnis 21 bis 40 von 56
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17.12.2009, 09:20 #21
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Hi,
Mail an VK ist m.E. nach nett formuliert, aber schon die Frage explizit nach einer Festnetznummer hätte mich als VK auch eher gestört.
Und vielleicht haben die gar kein Plastikkärtchen oder denken die Referenznummer wäre eine Seriennummer und man könnte damit was anfangen oder, oder, oder.
Bei einer Kommunikation ist der Empfänger immer derjenige der über den Erfolg selbiger entscheidet, und wenn Sender und Empfänger zu unterschiedliche Hintergründe haben, werden Inhalte eben unterschiedlich ausgelegt...
Das sollte keine Kritik sondern lediglich ein Erklärungsversuch sein.
ich wünsche Dir viel Erfolg mit der Auktion und hoffentlich eine schöne Uhr ohne Stress.Viele Grüße
Holger
"Nobody expects the Spanish Inquisition!"
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17.12.2009, 09:22 #22--------------------------------------------------------------------------
1500 * 16200 * 14060M * 14010 * 114270 und habe fertig ***
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17.12.2009, 09:27 #23
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Ist scheinbar wirklich dumm gelaufen, andererseits sollte man als Verkäufer schon einen anderen Ton draufhaben
Also Festnetznummer würde ich auch nicht gerne hergeben, Handynummer schon, why not
Geht's um diese Airking?
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17.12.2009, 09:32 #24
Ich denke auch, der Knackpunkt war die Festnetznummer.
Argwöhnische Menschen vermuten, dass Du die Adresse rückverfolgst und mit dem Knüppel vor der Tür auftauchst.
Nichtsdestotrotz war die Reaktion des VK überzogen.Es grüßt der Stephan
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17.12.2009, 09:41 #25
Hätte, wenn und aber ist immer einfach gesagt wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist....
Was mich an dieser Transaktion "stört" ist, dass Du anstehende Fragen nicht im Vorfeld geklärt hast...? War die Zeit dafür zu kurz?
Desweiteren, kann man die Uhr nicht abholen? Das wäre, für mich, schon wieder so ein K.o.-Kriterium...
Ansonsten kann ich Deine nette Ausführung per Mail an den VK verstehen, teilweise aber auch seine Reaktion nicht seine Rufnummer herauszugeben....Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
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17.12.2009, 10:11 #26
Ebay ist ohne Familienanschluss.
Schnell und billig: Online-Plattform.
Unterhaltung: Ladengeschäft.
So muss man es sehen.
Online ist Online, Laden ist Laden.
Online nach Ladenservice zu verlangen oder im Laden Online-Preise ist ebenso weit verbreitet wie falsch.Gruß, Thomas
Ja, das muss so laut!
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17.12.2009, 10:37 #27
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Die Antwort des Verkäufers kann ich auch nicht nachvollziehen.
Sehr unfreundlich!
Jedoch können alle Fragen oder Einzelheiten vor Auktionsschluss geklärt werden.
Habe selbst gerade meinen alten Gehäuseöffnerset bei Ebay verkauft.
Dann kam die Aussage "Error". Na super. Aber befor ich mich aufrege oder einen Anwalt einschalte, habe ich die Transaktion abgebrochen.
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17.12.2009, 10:50 #28
Ich würde bezahlen, und folgende Nachricht an den VK senden:
"Wie verlangt, veranlasse ich die Zahlung des Kaufbetrags bis späatestens zum 21.12.2009.
Nun erwarte ich die Lieferung zum 23.12.2009, ansonsten gibt es Post von meinem Anwalt."
Nach erhalt würde ich in die Bewertung folgenden Hinweis aufnehmen:
"Sehr unfreundlicher VK, setzt Zahlungstermin und droht mit Anwalt."Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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17.12.2009, 10:55 #29
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Also, wäre ich der VK, ich glaube ich hätte -auch wenn nicht so bissig- ähnlich reagiert.
Vielleicht denkt er sich jetzt du wärst ne Lalltüte oder Spaßbieter, der sichs jetzt, nachdem er den Zuschlag bekommen hat, doch anders überlegen will und die Uhr schlechtreden will.
Nach dem Bestätigen deinerseits ist der KV gültig. In der Tat hättest du dir solche Fragen schon vorher überlegen können.
Sorry, aber ich würde da auch so ähnlich reagieren.
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17.12.2009, 10:57 #30
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Der Ton macht die Musik, und den hat der VK nicht getroffen.
Dirk
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17.12.2009, 10:58 #31
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Original von OrangeHand
Ich würde bezahlen, und folgende Nachricht an den VK senden:
"Wie verlangt, veranlasse ich die Zahlung des Kaufbetrags bis späatestens zum 21.12.2009.
Nun erwarte ich die Lieferung zum 23.12.2009, ansonsten gibt es Post von meinem Anwalt."
Nach erhalt würde ich in die Bewertung folgenden Hinweis aufnehmen:
"Sehr unfreundlicher VK, setzt Zahlungstermin und droht mit Anwalt."Gäbe es nicht die letzte Minute, so würde nie etwas fertig. (Mark Twain)
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17.12.2009, 11:03 #32
reinste zeitverschwendung und unnötige gedanken darüber, gibt nur graue haare!
überweisen und feddisch!Gruß
Ibi
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17.12.2009, 11:08 #33
Geschäft ist Geschäft. Ärger dich nicht über den dummen Spruch von ihm.
Wenn du meinst der Deal selber ist seriös, dann zieh ihn durch. So easy.
Wenn dann alles glatt gelaufen ist: Schreib in die Bewertung:
Eine schöne Uhr von einen schwanzlosen Depp gekauft !
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17.12.2009, 11:11 #34
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Ich denke auch, dass es die Festnetznummer war, die ihn misstrauisch machte und der Verdacht, dass Du eventuell nachverhandeln möchtest.
Dennoch hat sich der VK massiv im Ton vergriffen!
Sollte er sich nach einer nochmaligen, aufklärenden Mail wieder so aufführen, könnte er mich mal am Abend besuchen.
Gruß
ChrisIt's not the having, it's the getting.
Garfield by Jim Davis 1978
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17.12.2009, 11:11 #35
Es scheint im Forum ja weit verbreitet zu sein, teure Uhren über Ebay zu ersteigern, um dann den garantierten Nervenkitzel einer Lieferung auf dem Postweg zu genießen. Wahrscheinlich ein Auswuchs der Spaß- und Erlebnisgesellschaft.
Ohne Selbstabholung, die man VOR Ablauf der Auktion mit dem Verkäufer vereinbaren kann, geht so was für mich gar nicht. Zumindest nicht bei solchen Beträgen. Aber Beträge sind relativ, das gebe ich zu - und für den Einen oder Anderen sind 1800,- EUR eben Peanuts. Aber dann sollte es auch nicht an einer Tel. Nr. scheitern.Gruß Frank
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17.12.2009, 11:14 #36
Ich werde meine Telefonnummer nicht mehr herausgeben.
Den Ton mußte ch nämlich schon oft anschlagen.
Ich hatte das früher mal gemacht.
Das Endresultat waren ewige Telefongespräche,
regelmäßig über eine Stunde.
Die Käufer haben Fragen, man glaubt es nicht.
Ess wurde in den Telefonaten auch nach anderen Teilen gefragt.
Nun sagt Ihr: fein ein Zusatzverkauf.
Männer , wegen 25 Euro 70 Minuten telefonieren ist krank.
Ich telefoniere jedenfalls nicht mehr.
Schlechte Erfahrungen bewegen mich zu diesem Schritt.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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17.12.2009, 11:21 #37
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Was würde ich machen, was würdest Du machen....
Nun, Du wolltest die Uhr haben und Du hast die auch bekommen.
Ich nehme an zu einen sehr guten Preis und voller Ungeduld, Freude und Emotionen wolltest ein Paar Daten noch zum Kunstwerk haben.
Viele Leute kennen die Leidenschaft die wir haben nicht und können diese auch nicht verstehen. Wenn der Typ Dir mit den Anwalt droht,
dann Spiel doch den Ball zurück. :twisted:
Du bekommst die Uhr die Du haben wolltest.
Ist diese ORIGINAL-nicht gestohlen und der Rest stimmt mit der
Anzeige überein so fühle Dich glücklich vor Weihnachten.
Stimmt aber etwas an der Uhr nicht, wie es sein sollte,
dann drohst Du ihm mit den Anwalt und der Bewertung bei Ebay.
Der hat ohne Kinderstube reagiert.
Bleib Cool und spiel Ihm danach den Ball zu!!!!LG Sakis
Glücklich sei Der, der sich jeden Tag die Frage stellen kann: Was esse ich heute?
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17.12.2009, 11:49 #38Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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17.12.2009, 11:53 #39Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
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17.12.2009, 15:37 #40
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RE: Verkäufer gibt es ....... GAGA
Hallo hugo!!
Hier meine "juristische Meinung" zu diesem Thema:
Zwischen Dir und dem Verkäufer ist via ebay ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Neben den Hauptleistungspflichten (hinsichtlich der wesentlichen Vertragsleistungen) gibt es auch sogenannte Nebenleistungspflichten bzw. Verhaltenspflichten sowohl für Verkäufer als auch für den Käufer.
NEBENLEISTUNGSPFLICHTEN dienen der Vorbereitung, Durchführung und Sicherung der vertraglichen Hauptleistungspflichten.
Dabeben gibt es noch insbesondere
VERTRAGLICHE NEBENPFLICHTEN wie z.B. Aufklärungspflicht, Auskunftspflicht etc. gemäß § 241 Abs. II BGB (Rücksichtnahme- und Verhaltenspflichten).
Des Weiteren ist noch der Grundsatz von TREU UND GLAUBEN zu erwähnen (§ 242 BGB) = Rechtsausübung unter der Berücksichtigung vorherrschender ethischer Wertvorstellungen. Der Grundsatz verpflichtet zu einem redlichen und loyalem Verhalten im Rechtsverkehr.
Vor diesem Hintergrund obliegt dem besagte Ebay-Verkäufer eine gewisse MITWIRKUNGSPFLICHT als Vertragspartner eine gute Basis herzustellen für eine Durchführung / Abwicklung des Kaufvertrages.
Die vorgenannaten vertraglichen Nebenpflichten hat der Verkäufer meines Erachtens mit seiner polemischen Reaktion mithin verletzt.
Deine Frage hinsichtlich der Telefonnummer und der Ref.-Nr. ist durchaus berechtigt. Du bist ja nicht irgendein Interessent, sondern der Käufer der Uhr. Und mit seinem Vertragspartner geht man eben nicht so um!!!!
Aufgrund der Verkäufer-Reaktion drängt sich bei mir auch ein komisches Gefühl auf. Irgendwie wirkt das auf mich unseriös und unredlich. Daher rate ich Dir grundsätzlich sehr sehr vorsichtig zu sein!
Viele Grüße
ThomasBei Hofe, im Krieg und unter Jägern schätzt man den glücklichen Zufall und rechnet ihn dem Manne zu.
(Ernst Jünger)
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