AFAIK hat man nur einmal die Möglichkeit sich "freizukaufen".Original von ferryporsche356
...
Nun zur eigentlichen Frage:
Habe ich wieder eine reele Chance mich als "vorbelasteter" Temposünder frei zu kaufen?
...
P.S. Das mit dem Wiederholungstäter ist nicht neu.![]()
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04.11.2009, 12:30 #1
Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Ich weiß so ein Thread ist immer ein gewisses Risiko, ich versuche es trotzdem:
Ich bin auf der Autobahn geblitzt worden, abzgl. Toleranz 112 km/h, es waren 80 km/h erlaubt.
Kann passieren,
ich zahle,
bekomme 3 Punkte,
fertig,
kein Problem.
Fast.
Leider bin ich innerhalb eines Jahres schon vorher 2x geblitzt worden,
ein mal gab es einen Punkt, einmal 3 Punkte.
Jetzt schreibt man mir dass ich Wiederholungstäter bin und sich die
Strafe verdoppelt (von 120 auf 240 Euro), es 3 Punkte gibt und der
Führerschein 1 Monat weg ist.
Geld und Punkte spielen keine Rolle, der Führerscheinentzug schon.
Das es den Passus "Wiederholungstäter" gibt war mir nicht bekannt, das muss relativ neu sein.
Vor ein paar Jahren sollte ich auch schon einmal den Schein abgeben,
konnte mich aber in einer Verhandlung mit dem Richter auf
Verdoppelung der Strafe gegen Führerschein behalten einigen.
Nur damals waren glücklicherweise keine Punkte in Flensburg vorhanden.
Nun zur eigentlichen Frage:
Habe ich wieder eine reele Chance mich als "vorbelasteter" Temposünder frei zu kaufen?
Von mir aus kann die Strafzahlung auch vervierfacht werden, das ist nicht das Problem.
Wenn hier keine Chance oder nur eine geringe Chance besteht,
dann lasse ich es und gebe den Schein über Weihnachten - Neujahr ab,
da habe ich 2 Wochen Urlaub und die restlichen zwei Wochen muss ich mir eben einen Fahrer besorgen.
Wenn es nämlich zur Verhandlung kommt und die Sache zieht sich bis ins Frühjahr
und muss dann 1 Monat ohne Auto auskommen, das trifft mich doppelt und dreifach.
Vielleicht hat jemand von Euch schön ähnliches durch und kann mir Tipps geben.
Meine Frau ist zwar Rechtsanwältin, kümmert sich aber eher um Strafrecht
als um einen zu schnell fahrenden Ehemann und kann daher nur begrenzt helfen.
Dank Euch.
PS: "Selber schuld", "Tempobegrenzung ist keine Empfehlung" ö.ä. weiß ich, kenne ich, ist angekommen.
Muss also nicht Inhalt dieses Threads sein.
Wer es sich dennoch nicht verkneifen kann darfs natürlich trotzdem schreiben.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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04.11.2009, 12:43 #2
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RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Gruß, Kai
-
04.11.2009, 12:51 #3
Ich glaube nicht, dass sich ein Verkehrsrichter bei Deiner Historie noch(mal) auf einen Deal einlässt. Aber wirklich herausbekommen wirst Du es eh nur, wenn Du es versuchst, oder?
--
Beste Grüße, Andreas
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04.11.2009, 12:53 #4
....
schnell passiert sowas!
...denke dass Du auf dem Pic wohl leider indentifizierbar bist...
Imho kommst ned um die 4 Wochen rum...dann so legen dass es erträglich istunder Milkwood
LG
Stephen😎
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04.11.2009, 12:55 #5
Kann Dir zwar nicht helfen, aber Dein PS ist so nett geschrieben, daß ich Dir auf jeden Fall die Daumen drücke
Viele Grüße, Jens
Ein Leben ohne mechanische Armbanduhr ist möglich, aber sinnlos
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04.11.2009, 13:06 #6
Ich bin kein Rechtsanwalt, bezweifle aber auch, dass ein solcher eine verbindliche Auskunft geben kann da auch dieser nicht weiss wie ein Richter in Deinem Fall entscheiden wird. Das Problem ist meiner Meinung nach dass Du Dich schon einmal "freigekauft" hast.
Was ich auf jeden Fall man unverbindlich anfragen würde ist das Foto und das Aufstellprotokoll der Anlage. Vielleicht bist Du auf dem Foto ja gar nicht zu erkennen oder der Blitzer wurde nicht ordnungsmässig aufgstellt. Ein Kumpel von mit hat, nachdem er geblitzt wurde, das Aufstellprotokoll verlangt doch die Behörde konnte keines vorlegen. Also musste er auch nichts zahlen. Vielleicht hilft das ja weiter
Auf jeden Fall viel GlückGruss Wolfgang
_______________________________________________
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04.11.2009, 13:15 #7
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Glaube auch nicht das "Freikaufen" gehen wird !
Mal anders angesetzt welche Chance bleibt das nach dem "Freikauf" nicht alles beim alten bleibt.
Ich glaube der Gesetztgeber geht in Richtung "Lehrgeld" in Form von Fahrverbot.
.
Bei uns in Österreich mußt Du den Schein innerhalb 24 Stunden nach der Zustellung des entsprechenden Schriebens ( Führerscheinabnahme) abgeben ohne Rücksicht auf Job Familie etc. Da kann man nix dran ändern.
Außerdem eine 24 Monatige Karenzfrist beim 2. Mal innderhalb dieser Zeit Verdoppelt sich alles, Geld und Zeit des Fahrverbots !
Aber mach Dir nichts Draus ein Bekannter aus D hat den Schein wegen Wiederholungstat 24 Monate nicht gesehen !LG Dieter
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04.11.2009, 13:17 #8
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Charly, diese Frage kann Dir leider nur ein sehr guter Rechtsanwalt für Verkehrsrecht oder zum guten Schluss der Richter beantworten.
Ich glaube doch, wenn man schlagkräftige Argumente vorbringt, dass man mit einer Verdoppelung der Geldstrafe relativ gut wegkommt. Aber wie schon gesagt, ein guter RAe hilft hier sicher weiter.
LG ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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04.11.2009, 13:22 #9
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Original von ferryporsche356
Wenn es nämlich zur Verhandlung kommt und die Sache zieht sich bis ins Frühjahr
Weil: es ist nicht entscheidend, wann die Tat gegangen wurde, sondern wann der Bescheid rechtskräftig wird !
Wenn die erste Tat bei der du über 25mk/h zu schnell warst am z.B. am 2.2.2009 rechtskräftig wurde musst du die Rechtskräftigkeit der 2. Tat über den 2.2.2010 schleppen. Also Einspruch einlegen und mit Hilfe deines Anwalts den Termin solange verschleppen, dass es passt.
Wenn dann am 4.2.2010 der Bescheid der 2. Tat rechtskräftig wird, liegen mehr als 12 Monate dazwischen und du bist kein Wiederholungstäter
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04.11.2009, 13:25 #10
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Original von Ingo.L
Original von ferryporsche356
Wenn es nämlich zur Verhandlung kommt und die Sache zieht sich bis ins Frühjahr
Weil: es ist nicht entscheidend, wann die Tat gegangen wurde, sondern wann der Bescheid rechtskräftig wird !
Wenn die erste Tat bei der du über 25mk/h zu schnell warst am z.B. 2.2009 rechtskräftig wurde musst du die Rechtskräftigkeit der 2. Tat über den 2.2.2010 schleppen. Also Einspruch einlegen und mit Hilfe deines Anwalts den Termin solange verschleppen, dass es passt.
Wenn dann am 4.2.2010 der Bescheid der 2. Tat rechtskräftig wird, liegen mehr als 12 Monate dazwischen und du bist kein Wiederholungstäter
wurde dies nicht abgeschafft ? sprich: ist nicht neuerdings der Tatzeitpunkt massgebend ?Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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04.11.2009, 13:27 #11
RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Vor ein paar Jahren hat das bei mir geklappt . Weiß nicht ob's gekippt wurde
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04.11.2009, 13:28 #12
Bin auch der Meinung, daß es das nicht mehr gibt....
Edit: Charly, gib mir einfach Deine Nautilus, dann bin ich gefahren....Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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04.11.2009, 13:34 #13
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RE: Zu schnell gefahren: rechtliche Frage
Original von uhrenmaho
... Ich glaube doch, wenn man schlagkräftige Argumente vorbringt, dass man mit einer Verdoppelung der Geldstrafe relativ gut wegkommt. ...
Daher zu einem Verkehrsrechtexperten um zu überprüfen, ob die Messung korrekt ausgeführt wurde. Falls nichtgeschlampt wurde, Schein abgeben, Studenten als Fahrer engagieren und für die Zukunft hoffen, daß man nicht mehr erwischt wird.Gruß, Kai
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04.11.2009, 13:36 #14
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Themenstarter
Michi,
Danke aber für die PN. Meine Frau ist auch schon auf der Suche nach einem Kollegen in der Nähe hier. Ich melde mich aber ggf. nochmal bei Dir.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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04.11.2009, 13:36 #15ehemaliges mitgliedGast
Charly,
1. Ist die Messung technisch einwandfrei ? Hast du dein Pic gesehen ?
2. Freikaufen gibt es fast nicht mehr...... davon nehmen inzwischen fast alle Gerichte Abstand.....
3. Wann genau waren die anderen beiden Tempoverstösse und mit welcher Tempo-Überschreitung ???
4. rechtsschutzversichert ? Dann ggf. durch Sachverständigen die Messung prüfen lassen, habe ich auch schon gemacht...
Also - paar mehr Infos bitte, wenn du schon in so einem seltsamen Forum Rechtsrat suchst...... ;-)))
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04.11.2009, 13:44 #16
Charly,
war in fast der gleichen Situation im März. Bei mir waren es 80km/h über dem erlaubten...
Habe auch hier gefragt und es haben sich einige TOP Antwälte gemeldet, die mir weiter geholfen haben
Ich musste aber niemanden in Anspruch nehmen, da es auch nach 3 Monaten keine Post gab
War jetzt innerhalb den letzten 18 Monaten 5 mal zu schnell mit Blitz gemessen, immer mindestens 60 km/h drüber und nie kam was.
1x musste ich bisher abgeben, da konnte man nichts machen wegen Videofahrzeug....
Wünsche Dir viel Glück...Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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04.11.2009, 13:47 #17
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Themenstarter
Original von Ticktacktom
Charly,
1. Ist die Messung technisch einwandfrei ? Hast du dein Pic gesehen ?
Das Pic ist leider klar und deutlich. Ob es technisch einwandfrei ist?
2. Freikaufen gibt es fast nicht mehr...... davon nehmen inzwischen fast alle Gerichte Abstand.....
Schade.
3. Wann genau waren die anderen beiden Tempoverstösse und mit welcher Tempo-Überschreitung ???
Ein mal Landstraße, 28 km/h zu schnell. 1 Punkt. Das war im Januar
Das andere mal im April 35 km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle.
Das gab 3 Punkte.
DIE BAUSTELLE WAR LEER, SONNTAGS MORGENS UM 8 UHR!!!
4. rechtsschutzversichert ? Dann ggf. durch Sachverständigen die Messung prüfen lassen, habe ich auch schon gemacht...
Nein, nicht rechtsschutzversichert. Aber das Geld wäre mir egal wenn es reele Chancen gibt. Nur - wie gesagt - wenn es kaum eine Chance gibt und das zieht sich bis Frühjahr dann ist es mir lieber ich gebe den Schein über Weihnachten ab. Da ist im Laden nicht viel los, habe zwei Wochen Urlaub und für die anderen beiden Wochen besorge ich mir einen Fahrer. Das ginge dann schon irgendwie.
Also - paar mehr Infos bitte, wenn du schon in so einem seltsamen Forum Rechtsrat suchst...... ;-)))
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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04.11.2009, 13:52 #18
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Original von Kalle
Bei mir waren es 80km/h über dem erlaubten...
...
War jetzt innerhalb den letzten 18 Monaten 5 mal zu schnell mit Blitz gemessen, immer mindestens 60 km/h drüber und nie kam was.
Da scheint aber jemand mächtig stolz zu sein?Beste Grüße,
Roman
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04.11.2009, 13:57 #19
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Original von Kalle
Ich musste aber niemanden in Anspruch nehmen, da es auch nach 3 Monaten keine Post gab
War jetzt innerhalb den letzten 18 Monaten 5 mal zu schnell mit Blitz gemessen, immer mindestens 60 km/h drüber und nie kam was.
das würd mich jetzt doch mal interessieren?
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04.11.2009, 13:59 #20
Eigentlich ist es ganz einfach....
rechten Fuß durchtretenGruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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