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  1. #1
    Milgauss
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    Rechtliche Frage zu Schulden von Verwandten

    Hallo,

    vielleicht kennts sich von Euch jemand aus:

    In wie weit ist man für die Schulden von Verwandten zahlungspflichtig? Eltern für Kinder, Kinder für Eltern, Geschwister untereinander.

    Danke schon mal

    Gruß
    Frank
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  2. #2
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Nur bei Erbschaft, ansonsten haftet jeder für sich, ausgenommen in der Ehe für Schulden die der Lebensgemeinschaft dienen, haften beide Eheleute.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  3. #3
    Hasi
    Gast
    Bestenfalls eine moralische Verpflichtung und das ist Dir überlassen. Rechtlich, wenn der Schuldner lebendig ist, keine Verpflichtung. Meines Wissens nach.
    Alles Gute für die offensichtlich unschöne Situation, die mir schon mehrfach begegnet ist.

  4. #4
    Deepsea Avatar von SUB99
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    Original von Suerlänner
    Nur bei Erbschaft, ansonsten haftet jeder für sich, ausgenommen in der Ehe für Schulden die der Lebensgemeinschaft dienen, haften beide Eheleute.

    Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
    Grüße Dennis

  5. #5
    Deepsea Avatar von FloMUC
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    Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
    Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.

  6. #6
    Deepsea Avatar von SUB99
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    Ja so schlimm is es noch net (weder mit Schulden noch mit ner Ehe *gg*) ... aber hab wieder was dazugelernt. Danke !
    Grüße Dennis

  7. #7
    Deepsea Avatar von FloMUC
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  8. #8
    Hasi
    Gast
    Wir haben einen Ehevertrag und ich kann es jedem nur empfehlen. Gerade im so viel zitierten Zeitalter der Emanzipation, sollte auch jede Frau ein Interesse daran haben, das die fi****ellen Dinge von Anfang an gut geregelt sind, und damit meine ich fair. Auch im Laufe einer Ehe ist jeder seines eigenen Glückes Schmied.

  9. #9
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    Original von FloMUC
    Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
    Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.
    Da sollte man sich aber GUT beraten lassen!
    Gütertrennung hat z.T. massive Nachteile!
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  10. #10
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Für wen denn bitteschön?
    Dirk



  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Flying Spur
    Original von FloMUC
    Was ist mit schulden die vor der Ehe gemacht wurden?? Ich Heirate ne Frau die schon miese mit in die Ehe bringt... kommt dann am Tag der Hochzeit gleich der Gerichtsvollzieher vorbei ??
    Vorher zum Anwalt und Ehevertrag aufsetzen. Stichwort Gütertrennung.
    Da sollte man sich aber GUT beraten lassen!
    Gütertrennung hat z.T. massive Nachteile!
    Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!

  12. #12
    Hasi
    Gast
    Kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, und das will was heißen, denn ich bin eine Frau.

  13. #13
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    Original von Priknamplaa
    ...
    Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!
    und da hast du völlig Recht, weil im Todesfall zahlt der verbleibende Ehepartner im Falle der Gütertrennung tendenziell mehr Erbschaftssteuer....


    ...was immer man tut, immer bis zu(m) Ende denken...
    Martin

    Everything!

  14. #14
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    - Verlust des Erbschaftssteuerfreibetrages des § 5 ErbStG

    - Gemäß § 1931 IV BGB erhöht sich das gesetzliche Erbrecht der Kinder. Verstirb bpw. der Ehemann und hinterlässt dabei eine Frau und zwei Kinder, sind die Ehefrau und die beiden Kinder nach § 1931 IV BGB gesetzliche Erben zu je 1/3. Hätte hingegen kein Güterstand der Gütertrennung bestanden , wäre die Frau zu 1/2, die Kinder je zu 1/4 Erbe

    - Korrespondierend dazu erhöhen sich auch die Pflichtteile der Kinder und Eltern

    Deshalb ist eine genaue Prüfung in die Zukunft anhand der Vermögensstände und der gewollten Effekte hier m.E. besonders wichtig.
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  15. #15
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Was juckts mich, wenn ich tot bin?
    Dirk



  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    so what - mich kümmern mehr die Implkationen zu Lebzeiten

  17. #17
    Hasi
    Gast
    Original von Mawal
    Original von Priknamplaa
    ...
    Na - das glaub ich im Leben nicht mehr!
    und da hast du völlig Recht, weil im Todesfall zahlt der verbleibende Ehepartner im Falle der Gütertrennung tendenziell mehr Erbschaftssteuer....


    ...was immer man tut, immer bis zu(m) Ende denken...
    Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.

  18. #18
    Day-Date
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    Da ist eben jeder Jeck anders - viele juckt ihre Erbfolge zu Lebzeiten.
    Und: Erbschaftssteuer zahlt der überlebende Erbe

    Die von mir genannten Punkte müssen jedenfalls bekannt und durchdacht sein, IMHO.

    edit: Oftmals ist der modifizierte gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft) - eine Modifikation sehr nahe an die Gütertrennung heran ist möglich!! - die bessere Alternative.

    edit2: edit eingefügt
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  19. #19
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Klar Arno, kein Thema.

    Aber wie du sagst, jeder Jeck ist anders.
    Dirk



  20. #20
    Deepsea Avatar von FloMUC
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    Erbschaftssteuer in Deutschland? Hmmm. Wofür gibts österreichische Privatstiftungen....

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