das ist natürlich - viel - zu kurz gedacht. Die Gütertrennung ebenso wie jeder Ehevertrag lässt sich im Scheidungsfall wunderbar anfechten. Das gilt um so mehr, wenn Kinder da sind, und die Ehe schon länger besteht.Original von Hasi
...
Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.
Am Ende gibt es im Scheidungsfall nur zwei Szenarien:
a) man versteht sich und trennt sich zivilisiert
b) man versteht sich nicht und dann wird es ein Blutbad
Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.
Ehe ist "all in". Wer das nicht aushalten kann, hat am Tisch nichts zu suchen.
Ergebnis 21 bis 40 von 48
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22.11.2009, 22:44 #21HasiGast
Sicher hast Du recht, Arno! Es ist aber so, dass man die Frage eines Ehevertrages zunächst einmal unter ganz anderen Gesichtspunkten betrachten sollte, da er noch immer ein relativ wundes Thema darstellt. Ein Vertrag stellt für viele Partner ein Maß an Sicherheit dar, dass vielleicht mehr wiegt, als die Tatsache, dass das Erbe zwischen meinem Mann und unseren Kindern anders aufgeteilt wird, als bei der Gütergemeinschaft.
Beratung ist gut, da hast Du recht.
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22.11.2009, 22:45 #22Martin
Everything!
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22.11.2009, 22:47 #23
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Yep Ulrich.
Sich verändernde Gesetze und dabei ruhende "Eheverträge" noch nichtmal genannt.
Und bei All In sind wir uns ja eh einig, also
ADirk
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22.11.2009, 22:50 #24
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Astrid, ich habe überhaupt nichts gegen Eheverträge - in Gegenteil!!!
Entscheidend ist nur, was man hinein schreibt...
...eine Modifikation des gesetzlichen Güterstandes (s.o.) geht auch nur mittels Ehevertrag.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Vereinbarung einer Gütertrennung "Gefahren" bergen kann und die gewünschten Effekte der Gütertrennung auch anders, eleganter, erreicht werden können.Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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22.11.2009, 22:55 #25HasiGastOriginal von Mawal
Original von Hasi
...
Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.
Am Ende gibt es im Scheidungsfall nur zwei Szenarien:
a) man versteht sich und trennt sich zivilisiert
b) man versteht sich nicht und dann wird es ein Blutbad
Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.
Ehe ist "all in". Wer das nicht aushalten kann, hat am Tisch nichts zu suchen..... und Dank auch für den Kleinbürger.
Deine beiden Varianten gelten mit und ohne Vertrag. Anfechtbar ist fast ALLES. Gütertrennung vereinbart man auch nicht um eine GUTE Scheidung hinzulegen, denn wenn man so dächte, sollte man nicht heiraten. Es gibt aber im gemeinsamen Leben durchaus Vorteile, die nicht für jeden zutreffen, aber bei guter Beratung durchaus ernstzunehmen sind.
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22.11.2009, 23:00 #26ehemaliges mitgliedGastOriginal von Mawal
Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.
Was für ein Glück,
eine so allwissende "Sendung mir der Maus"
hier unter uns zu haben.
Das mag ja im Einzelfall so sein was Du Weltbürger da
von Dir gibst, ich kenne aber auch genügend
Fälle, wo so ein Vetrag eine vernünftige Rechtsgrundlage bei
einer nicht-friedlichen Trennung war.
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22.11.2009, 23:01 #27HasiGast
Dank Dir Oliver!
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22.11.2009, 23:08 #28
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Original von Priknamplaa
(...), ich kenne aber auch genügend
Fälle, wo so ein Vetrag eine vernünftige Rechtsgrundlage bei
einer nicht-friedlichen Trennung war.Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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22.11.2009, 23:11 #29HasiGast
Arno, das Problem kennt man doch schon aus dem Kleingedruckten des Ratenkaufvertrags, für die neue Waschmaschine.
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22.11.2009, 23:15 #30
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Stimmt...
...nur sind das AGB, die einer entsprechenden Kontrolle unterliegen (und oft unwirksam sind, auch wenn sie von einer Deutschen Großbank gestellt wurden)
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar - da sind spätere Herauswindemöglichkeiten schon deutlich eingeschränkt - auch die Sache mit der "sowieso gegebenen" Anfechtbarkeit sehe ich bei einem Handwerklich guten EheV anders als Ulrich.Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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22.11.2009, 23:18 #31ehemaliges mitgliedGastOriginal von Flying Spur
Stimmt...
..
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar - da sind spätere Herauswindemöglichkeiten schon deutlich eingeschränkt - auch die Sache mit der "sowieso gegebenen" Anfechtbarkeit sehe ich bei einem Handwerklich guten EheV anders als Ulrich.
und so soll es schließlich auch sein!
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22.11.2009, 23:25 #32Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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22.11.2009, 23:32 #33
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Klar, im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle und evtl. neuer BGH Grundsatzurteile wird sich der Richter natürlich dem damals vor Jahren vom Notar verfassten Schriftstück bedingungslos unterwerfen
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22.11.2009, 23:33 #34
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Original von paddy
Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
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22.11.2009, 23:35 #35
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Original von paddy
Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...
Original von Flying Spur
(...)
Deshalb ist eine genaue Prüfung in die Zukunft anhand der Vermögensstände und der gewollten Effekte hier m.E. besonders wichtig.Original von Flying Spur
(...)
Die von mir genannten Punkte müssen jedenfalls bekannt und durchdacht sein, IMHO.
(...)Original von Flying Spur
(...), dass die Vereinbarung einer Gütertrennung "Gefahren" bergen kann und die gewünschten Effekte der Gütertrennung auch anders, eleganter, erreicht werden können.Original von Flying Spur
Und am schönsten ist es dann, wenn auch das drinsteht, was die Ehepartner beim Abschluss auch tatsächlich gewollt haben und nicht das, von dem sie dachten, es bedeutet das, was sie wolltenViele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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23.11.2009, 07:46 #36
Sag ich doch, nur halt in einem Satz.
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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23.11.2009, 08:48 #37
... und was ist mit der Liebe?
Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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23.11.2009, 09:14 #38
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Ja, Paddy, das mit dem "auf den Punkt bringen" übe ich noch
Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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23.11.2009, 09:47 #39ehemaliges mitgliedGastOriginal von OrangeHand
... und was ist mit der Liebe?
Du schließt doch auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab,
obwohl Du mit Sicherheit keinen Unfall bauen willst.
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23.11.2009, 09:58 #40Original von paddy
Original von Flying Spur....
...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
Ich habe folgenden Ehevertrag:
Im Falle einer Scheidung,
bin ich froh,
mit dem Leben davonzukommen.
Unterschrieben von Frau HesselbachSie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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