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  1. #21
    Hasi
    Gast
    Sicher hast Du recht, Arno! Es ist aber so, dass man die Frage eines Ehevertrages zunächst einmal unter ganz anderen Gesichtspunkten betrachten sollte, da er noch immer ein relativ wundes Thema darstellt. Ein Vertrag stellt für viele Partner ein Maß an Sicherheit dar, dass vielleicht mehr wiegt, als die Tatsache, dass das Erbe zwischen meinem Mann und unseren Kindern anders aufgeteilt wird, als bei der Gütergemeinschaft.
    Beratung ist gut, da hast Du recht.

  2. #22
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    27
    Original von Hasi
    ...

    Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.
    das ist natürlich - viel - zu kurz gedacht. Die Gütertrennung ebenso wie jeder Ehevertrag lässt sich im Scheidungsfall wunderbar anfechten. Das gilt um so mehr, wenn Kinder da sind, und die Ehe schon länger besteht.

    Am Ende gibt es im Scheidungsfall nur zwei Szenarien:

    a) man versteht sich und trennt sich zivilisiert

    b) man versteht sich nicht und dann wird es ein Blutbad


    Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.

    Ehe ist "all in". Wer das nicht aushalten kann, hat am Tisch nichts zu suchen.
    Martin

    Everything!

  3. #23
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Yep Ulrich.

    Sich verändernde Gesetze und dabei ruhende "Eheverträge" noch nichtmal genannt.

    Und bei All In sind wir uns ja eh einig, also

    A
    Dirk



  4. #24
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    Astrid, ich habe überhaupt nichts gegen Eheverträge - in Gegenteil!!!

    Entscheidend ist nur, was man hinein schreibt...

    ...eine Modifikation des gesetzlichen Güterstandes (s.o.) geht auch nur mittels Ehevertrag.

    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Vereinbarung einer Gütertrennung "Gefahren" bergen kann und die gewünschten Effekte der Gütertrennung auch anders, eleganter, erreicht werden können.
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  5. #25
    Hasi
    Gast
    Original von Mawal
    Original von Hasi
    ...

    Genau für diesen Fall, nämlich das (vorzeitige) Ende der Ehe zum Beispiel bedingt durch eine Scheidung, ist eine Gütertrennung durchaus sinnvoll, zumindest in vielen Fällen, die sie dann im Zweifelsfalle aus Gründen des "unendlichen Vertrauens" nicht hatten.
    das ist natürlich - viel - zu kurz gedacht. Die Gütertrennung ebenso wie jeder Ehevertrag lässt sich im Scheidungsfall wunderbar anfechten. Das gilt um so mehr, wenn Kinder da sind, und die Ehe schon länger besteht.

    Am Ende gibt es im Scheidungsfall nur zwei Szenarien:

    a) man versteht sich und trennt sich zivilisiert

    b) man versteht sich nicht und dann wird es ein Blutbad


    Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.

    Ehe ist "all in". Wer das nicht aushalten kann, hat am Tisch nichts zu suchen.
    War ja klar, dass "natürlich-viel-zu kurz gedacht" kommen musste. .... und Dank auch für den Kleinbürger.
    Deine beiden Varianten gelten mit und ohne Vertrag. Anfechtbar ist fast ALLES. Gütertrennung vereinbart man auch nicht um eine GUTE Scheidung hinzulegen, denn wenn man so dächte, sollte man nicht heiraten. Es gibt aber im gemeinsamen Leben durchaus Vorteile, die nicht für jeden zutreffen, aber bei guter Beratung durchaus ernstzunehmen sind.

  6. #26
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Mawal


    Variante b) lässt sich durch einen Ehevertrg nicht verhindern, es entspricht aber dem Gedankengut des Kleinbürgers, dies zu glauben.

    Was für ein Glück,
    eine so allwissende "Sendung mir der Maus"
    hier unter uns zu haben.

    Das mag ja im Einzelfall so sein was Du Weltbürger da
    von Dir gibst, ich kenne aber auch genügend
    Fälle, wo so ein Vetrag eine vernünftige Rechtsgrundlage bei
    einer nicht-friedlichen Trennung war.

  7. #27
    Hasi
    Gast
    Dank Dir Oliver!

  8. #28
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    Original von Priknamplaa
    (...), ich kenne aber auch genügend
    Fälle, wo so ein Vetrag eine vernünftige Rechtsgrundlage bei
    einer nicht-friedlichen Trennung war.
    Und am schönsten ist es dann, wenn auch das drinsteht, was die Ehepartner beim Abschluss auch tatsächlich gewollt haben und nicht das, von dem sie dachten, es bedeutet das, was sie wollten
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  9. #29
    Hasi
    Gast
    Arno, das Problem kennt man doch schon aus dem Kleingedruckten des Ratenkaufvertrags, für die neue Waschmaschine.

  10. #30
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    Stimmt...

    ...nur sind das AGB, die einer entsprechenden Kontrolle unterliegen (und oft unwirksam sind, auch wenn sie von einer Deutschen Großbank gestellt wurden )

    ...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar - da sind spätere Herauswindemöglichkeiten schon deutlich eingeschränkt - auch die Sache mit der "sowieso gegebenen" Anfechtbarkeit sehe ich bei einem Handwerklich guten EheV anders als Ulrich.
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  11. #31
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Flying Spur
    Stimmt...

    ..
    ...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar - da sind spätere Herauswindemöglichkeiten schon deutlich eingeschränkt - auch die Sache mit der "sowieso gegebenen" Anfechtbarkeit sehe ich bei einem Handwerklich guten EheV anders als Ulrich.

    und so soll es schließlich auch sein!

  12. #32
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von Flying Spur....
    ...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
    Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #33
    Gesperrter User
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    Klar, im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle und evtl. neuer BGH Grundsatzurteile wird sich der Richter natürlich dem damals vor Jahren vom Notar verfassten Schriftstück bedingungslos unterwerfen

  14. #34
    Gesperrter User
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    Original von paddy
    Original von Flying Spur....
    ...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
    Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...
    Meine Rede

  15. #35
    Day-Date
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    Original von paddy
    Original von Flying Spur....
    ...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...


    Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...
    sag' ich doch die ganze Zeit


    Original von Flying Spur
    (...)

    Deshalb ist eine genaue Prüfung in die Zukunft anhand der Vermögensstände und der gewollten Effekte hier m.E. besonders wichtig.
    Original von Flying Spur
    (...)
    Die von mir genannten Punkte müssen jedenfalls bekannt und durchdacht sein, IMHO.
    (...)
    Original von Flying Spur
    (...), dass die Vereinbarung einer Gütertrennung "Gefahren" bergen kann und die gewünschten Effekte der Gütertrennung auch anders, eleganter, erreicht werden können.
    Original von Flying Spur
    Und am schönsten ist es dann, wenn auch das drinsteht, was die Ehepartner beim Abschluss auch tatsächlich gewollt haben und nicht das, von dem sie dachten, es bedeutet das, was sie wollten
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  16. #36
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Sag ich doch, nur halt in einem Satz.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  17. #37
    Double-Red Avatar von OrangeHand
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    ... und was ist mit der Liebe?
    Superlative Grüße, Frank

    "Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."

  18. #38
    Day-Date
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    Ja, Paddy, das mit dem "auf den Punkt bringen" übe ich noch
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  19. #39
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von OrangeHand
    ... und was ist mit der Liebe?
    Was hat das damit zu tun?

    Du schließt doch auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung ab,
    obwohl Du mit Sicherheit keinen Unfall bauen willst.


  20. #40
    Wilde Amazone Avatar von karlhesselbach
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    Original von paddy
    Original von Flying Spur....
    ...einen Ehevertrag schließt man vor dem Notar -...
    Und hat ihn hoffentlich im Vorfeld von einem hervorragenden Fachanwalt für Familienrecht ausarbeiten lassen...
    Babbel keinen Quatsch.

    Ich habe folgenden Ehevertrag:

    Im Falle einer Scheidung,
    bin ich froh,
    mit dem Leben davonzukommen.

    Unterschrieben von Frau Hesselbach
    Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
    Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören

    Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler

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