Also will hier ja nicht Öl ins Feuer giessen,
aber als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kann ich aus meiner 11-jährigen Erfahrung nur sagen, dass es als erstes wichtig ist, einen vernünftigen Vertrag mit entsprechender Leistungs- und Fristenfestlegung (Termine, Sicherheiten, Gewährleistung etc.) zu schließen. Und obwohl fast alle Architekten glauben, dass könnten sie locker nebenbei beraten und einen Vertrag "aus der Schublade" ziehen sind meine Erfahrungen da etwas andere. Denn nicht umsonst braucht man als Anwalt 2 Staatsexamen und für den Fachanwalt noch einmal entsprechende besondere Qualifikationsnachweise. Das ergibt sich nicht mal so eben neben dem Architekturstudium...
Also:
Erst die Vertragspartner suchen
Dann einen Fachanwalt die Verträge stricken oder prüfen/ ändern lassen,
Dann Bauen mit fachkundiger technischer Begleitung
VG
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Baum-Darstellung
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18.11.2009, 18:32 #39René
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