Originally posted by carlo333
Erfolgshonorar
(§ 7 Abs. 7 HOAI, Bonus-Malus-Regelung) verlangt die vertragliche Festlegung eines Leistungsstandards im Architektenvertrag.

Rossignol, ist das nicht Charles-Edouard Jeanneret ( le Corbusier ) in deinem Avator?

mfg

Carlo
Da hast du recht Carlo - es ist der von dir zitierte Herr.
Leider hat ein Auszug und der Verweis auf eine HOAI nichts mit dem wirklichen Leben im Jahr 2009 zu tun. Wenn du in der internationalen Baubranche oder Planungsleistung tatetig bist, wuerde ich mich freuen von Dir zu erfahren wie man es schafft mit seinen Kunden ein Bauwerk nach HOAI abzurechnen.

Geiz ist geil-und das leider auch auf dem Planungs- und Architektur Markt. Wurde aber ja auch schon alles gesagt.
Evtl. sollte ich evtl. wieder in Deutschland Einfamilienhaueser bauen...