Original von NicoH
Werbeanrufe sind nicht nur bei Verbrauchern verboten, sondern auch bei Gewerbetreibenden. Dort gibt es zwar die Ausnahme, dass die Anrufe bei einem "mutmaßlichen Interesse" am Anruf zulässig sind.

Das vermutete Interesse ist jedoch von den Gerichten stark eingeschränkt: Eine „allgemeine Sachbezogenheit“ zum Gegenstand des Unternehmens des Angerufenen ist nicht ausreichend, da diese nahezu immer gegeben sein dürfte und Telefonwerbung damit fast unbegrenzt möglich wäre. Das mutmaßliche Einverständnis muss sich nicht nur auf den Inhalt der Werbung beziehen, sondern auch auf die Art und Weise der Werbung an sich. Das sachliche Interesse muss sich außerdem gerade auch auf die konkrete Kontaktaufnahme beziehen. Ein abstraktes Interesse an einer Dienstleistung genügt nicht für das mutmaßliche Einverständnis, denn der Angerufene muss gerade auch mit telefonischer Werbung einverstanden sein. Abwägend ist dabei auch die Frage zu stellen, ob die Angelegenheit so eilbedürftig ist, dass deswegen die Annahme ausgerechnet der telefonischen Kontaktaufnahme gerechtfertigt wäre.

Wer also nicht mit verderblichen Waren handelt, muss sich Werbeanrufe nicht gefallen lassen. Gar nicht. Faxe, Emails und SMS auch nicht. Wer damit Probleme hat, kann sich gerne bei mir melden.

...yeahhh, genau danach habe ich gesucht. Jetzt habe ich einen geilen Terrier, den ich von der Leine lassen kann