Sind deine Gechäftspartner angestellt, dann bitte Zurückhaltung.
Geschenke im Wert über wenige 10 € werden sie kaum annehmen dürfen.
Ein 500€ Geschenk dürfte kein Angestellter annehmen dürfen,ohne gegen internes Korruptionsregelwerk zu verstossen.
Ergebnis 1 bis 20 von 27
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05.11.2009, 17:29 #1
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Frage an die Experten: Weihnachtsgeschenke an Kunden ->Höhe des Betrages?
Hallo,
mal ne Frage an alle Unternehmerkollegen, welche schon länger im Geschäft sind.
Habe 4 sehr gute Kunden und möchte denen etwas besonderes zu X-Mas zukommen lassen. Nicht den Standardkrams (Wein oder Schnaps), welcher sonst so geschenkt wird.
Ist die Höhe einer solchen Sachzuwendung egal, sprich könnte ich "theoretisch" auch einem Kunden eine Rolex schenken. Oder gibt es da eine bestimmte Grenze.
Das mit dem steuerlich absetzbar bis 35/40 € pro Person kenn ich schon. Das ich bein einem sagen wir mal 500 € Präsent dann nur 35 Euro abstezen kann ist mir egal.
Mich interessiert aber wirklich nur, ob es eine bestimmte Grenze gibt, welche als rechtswidrig zu bezeichnen wäre.
Danke schonmal.
Vielleicht könnt Ihr hier auch gleich einige Tipps bzgl. extravagenten X-Mas Geschenken für Geschäftskunden posten?
Grüße Florian !!
- Bavaria -
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05.11.2009, 17:40 #2
RE: Frage an die Experten: Weihnachtsgeschenke an Kunden ->Höhe des Betrages?
Martin
Everything!
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05.11.2009, 17:46 #3
Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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05.11.2009, 18:27 #4
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RE: Frage an die Experten: Weihnachtsgeschenke an Kunden ->Höhe des Betrages?
Original von Mawal
...Geschenke im Wert über wenige 10 € werden sie kaum annehmen dürfen.
....
...und wieder grüßt der Nikolaus
-
05.11.2009, 18:32 #5
Wir seit zwei Jahren gar nichts mehr - dabei gab es manchmal richtig feine Sachen zu Weihnachten...
Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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05.11.2009, 18:37 #6
Werbe/ - Weihnachtsgeschenke bis max 35,-€ lt. meinem Stb.
Gruss,
Michael
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05.11.2009, 19:34 #7
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Themenstarter
RE: Frage an die Experten: Weihnachtsgeschenke an Kunden ->Höhe des Betrages?
Original von Mawal
Sind deine Gechäftspartner angestellt, dann bitte Zurückhaltung.
Geschenke im Wert über wenige 10 € werden sie kaum annehmen dürfen.
Ein 500€ Geschenk dürfte kein Angestellter annehmen dürfen,ohne gegen internes Korruptionsregelwerk zu verstossen.
3 davon sind bei einem Unternehmen angestellt. Der eine ist ebenfalls selbständig.
Alles klar. Danke soweit!Grüße Florian !!
- Bavaria -
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05.11.2009, 19:42 #8
Das interessiert mich auch sehr!
Wie sieht es denn nun aus, wenn er dem Selbständigen Geschäftspartner einen hochwertigen Artikel schenkt?
Beispiel:
A und B sind jeweils Freiberufler und A möchte B einen hochwertigen Artikel (Wert 500,- Euro oder auch 5.000,- Euro -> ne Rolex?) schenken. A kauft den Artikel, erhält eine Rechnung mit USt. Ausweis und will diesen nun verschenken. Wie wirkt sich dieser Vorgang nach deutschem Steuerrecht bei A und wie bei B aus?Linksträger.
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05.11.2009, 19:45 #9
Angestellte = Übergabe oder per Post an die Privatadresse inkl. Fake Absender
Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....
Grüße Markus
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05.11.2009, 19:48 #10
Von mir gibt es bei soetwas den Standardspruch, wir sollten noch mal über unseren Jahresboni verhandeln.
Dann passt das.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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05.11.2009, 20:22 #11
Gerade wenn man Angestellte reich beschenkt, sollte man daran denken, das selbst der eigene Vertrag mit der Firma von dem Angestellten extrem wackeln kann...
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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05.11.2009, 20:42 #12ehemaliges mitgliedGast
Also, ich als angestellter "Beschenkter" würde mein
Gehalt nicht für so ein "Geschenk" aufs Spiel setzen wollen.
Dazu
a) mein AG verbietet die Annahme in der Höhe
b) die Höhe des Geschenkes impliziert bei mir, das eine Gegenleistung in unangemessener Art erwartet wird
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05.11.2009, 21:14 #13Original von Vanessa
Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....
Irgendwann kommt es doch heraus und dann ist der Job weg.
Von der moralischen Seite mal abgesehen.Gruß Ulrich
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05.11.2009, 21:23 #14
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Lieber essen gehen, als Zeug schenken, mit dem man eh nichts anfangen kann... Als Geschäftsessen funktioniert das ganz gut. Zu Lieferantenzeiten habe ich meine Kundschaft gerne zu einem Weihnachtsessen ausgeführt, als Geschenk gabs nur ne Flasche Wein und ne Karte.
Dass es jetzt Lieferanten bei mir genau so machen, freut mich.
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05.11.2009, 21:41 #15
Geschenke sind IMHO bis 35€ steuerlich als Betriebsausgabe abesetzbar. Bei höheren Geschenken muss der Beschenkte den "geldwerten Vorteil" versteuern, wenn nicht der Schenkende die Steuer pauschal für den Kunden übernimmt (§37EStG glaube ich). Darüber hinaus gibt es bei Unternehmen normalerweise einen "Code of Conduct" 0 Verhaltens-Kodex, der die Annahme von teuren Geschenken verbietet. Privatpersonen und Selbständige können natürlich alles annehmen, was Ihrer Moral entspricht....
Rheinische Grüße, Frank
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05.11.2009, 21:53 #16Original von sausapia
Geschenke sind IMHO bis 35€ steuerlich als Betriebsausgabe abesetzbar. Bei höheren Geschenken muss der Beschenkte den "geldwerten Vorteil" versteuern, wenn nicht der Schenkende die Steuer pauschal für den Kunden übernimmt
Von der eigenen Kohle kaufen und privat schenken.Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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06.11.2009, 12:11 #17
- Registriert seit
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- 511
Original von fiumagyar
Original von Vanessa
Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....
Irgendwann kommt es doch heraus und dann ist der Job weg.
...
Würde ich mir auch verbitten, da dies einer Pauschalverurteilung gleich käme.
Eine gesetzliche Regelung ist mir auch nicht bekannt.
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06.11.2009, 12:16 #18
kick-backs nur privat überreichen
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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06.11.2009, 12:17 #19
Genau! Und im Alukoffer!
Wahlweise in einer dunklen Tiefgarage oder unter einer Autobahnbrücke am Wasser.....Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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06.11.2009, 12:21 #20
mit unauffälliger Familienkutsche
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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