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  1. #1
    Sea-Dweller
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    Frage an die Experten: Weihnachtsgeschenke an Kunden ->Höhe des Betrages?

    Hallo,

    mal ne Frage an alle Unternehmerkollegen, welche schon länger im Geschäft sind.

    Habe 4 sehr gute Kunden und möchte denen etwas besonderes zu X-Mas zukommen lassen. Nicht den Standardkrams (Wein oder Schnaps), welcher sonst so geschenkt wird.

    Ist die Höhe einer solchen Sachzuwendung egal, sprich könnte ich "theoretisch" auch einem Kunden eine Rolex schenken. Oder gibt es da eine bestimmte Grenze.

    Das mit dem steuerlich absetzbar bis 35/40 € pro Person kenn ich schon. Das ich bein einem sagen wir mal 500 € Präsent dann nur 35 Euro abstezen kann ist mir egal.

    Mich interessiert aber wirklich nur, ob es eine bestimmte Grenze gibt, welche als rechtswidrig zu bezeichnen wäre.

    Danke schonmal.

    Vielleicht könnt Ihr hier auch gleich einige Tipps bzgl. extravagenten X-Mas Geschenken für Geschäftskunden posten?

    Grüße Florian !!

    - Bavaria -

  2. #2
    GODFATHER Avatar von Mawal
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    RE: Frage an die Experten: Weihnachtsgeschenke an Kunden ->Höhe des Betrages?

    Sind deine Gechäftspartner angestellt, dann bitte Zurückhaltung.


    Geschenke im Wert über wenige 10 € werden sie kaum annehmen dürfen.

    Ein 500€ Geschenk dürfte kein Angestellter annehmen dürfen,ohne gegen internes Korruptionsregelwerk zu verstossen.
    Martin

    Everything!

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    20
    Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  4. #4
    GMT-Master
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    RE: Frage an die Experten: Weihnachtsgeschenke an Kunden ->Höhe des Betrages?

    Original von Mawal
    ...Geschenke im Wert über wenige 10 € werden sie kaum annehmen dürfen.
    ....
    Wir dürfen bis 14.99 Euro annehmen. Hurrah

    ...und wieder grüßt der Nikolaus

  5. #5
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Wir seit zwei Jahren gar nichts mehr - dabei gab es manchmal richtig feine Sachen zu Weihnachten...
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  6. #6
    Daytona Avatar von pisaverursacher
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    Werbe/ - Weihnachtsgeschenke bis max 35,-€ lt. meinem Stb.
    Gruss,
    Michael

  7. #7
    Sea-Dweller
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    RE: Frage an die Experten: Weihnachtsgeschenke an Kunden ->Höhe des Betrages?

    Original von Mawal
    Sind deine Gechäftspartner angestellt, dann bitte Zurückhaltung.


    Geschenke im Wert über wenige 10 € werden sie kaum annehmen dürfen.

    Ein 500€ Geschenk dürfte kein Angestellter annehmen dürfen,ohne gegen internes Korruptionsregelwerk zu verstossen.

    3 davon sind bei einem Unternehmen angestellt. Der eine ist ebenfalls selbständig.

    Alles klar. Danke soweit!
    Grüße Florian !!

    - Bavaria -

  8. #8
    Yacht-Master Avatar von Etranger Explorer
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    Das interessiert mich auch sehr!

    Wie sieht es denn nun aus, wenn er dem Selbständigen Geschäftspartner einen hochwertigen Artikel schenkt?

    Beispiel:
    A und B sind jeweils Freiberufler und A möchte B einen hochwertigen Artikel (Wert 500,- Euro oder auch 5.000,- Euro -> ne Rolex?) schenken. A kauft den Artikel, erhält eine Rechnung mit USt. Ausweis und will diesen nun verschenken. Wie wirkt sich dieser Vorgang nach deutschem Steuerrecht bei A und wie bei B aus?
    Linksträger.

  9. #9
    Mil-Sub Avatar von volvic
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    Angestellte = Übergabe oder per Post an die Privatadresse inkl. Fake Absender
    Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....


    Grüße Markus

  10. #10
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Von mir gibt es bei soetwas den Standardspruch, wir sollten noch mal über unseren Jahresboni verhandeln.

    Dann passt das.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Gerade wenn man Angestellte reich beschenkt, sollte man daran denken, das selbst der eigene Vertrag mit der Firma von dem Angestellten extrem wackeln kann...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Also, ich als angestellter "Beschenkter" würde mein
    Gehalt nicht für so ein "Geschenk" aufs Spiel setzen wollen.

    Dazu

    a) mein AG verbietet die Annahme in der Höhe
    b) die Höhe des Geschenkes impliziert bei mir, das eine Gegenleistung in unangemessener Art erwartet wird

  13. #13
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    Original von Vanessa
    Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....
    Als Angestellter würde ich das NIEMALS machen.
    Irgendwann kommt es doch heraus und dann ist der Job weg.

    Von der moralischen Seite mal abgesehen.
    Gruß Ulrich

  14. #14
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    Lieber essen gehen, als Zeug schenken, mit dem man eh nichts anfangen kann... Als Geschäftsessen funktioniert das ganz gut. Zu Lieferantenzeiten habe ich meine Kundschaft gerne zu einem Weihnachtsessen ausgeführt, als Geschenk gabs nur ne Flasche Wein und ne Karte.
    Dass es jetzt Lieferanten bei mir genau so machen, freut mich.

  15. #15
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Geschenke sind IMHO bis 35€ steuerlich als Betriebsausgabe abesetzbar. Bei höheren Geschenken muss der Beschenkte den "geldwerten Vorteil" versteuern, wenn nicht der Schenkende die Steuer pauschal für den Kunden übernimmt (§37EStG glaube ich). Darüber hinaus gibt es bei Unternehmen normalerweise einen "Code of Conduct" 0 Verhaltens-Kodex, der die Annahme von teuren Geschenken verbietet. Privatpersonen und Selbständige können natürlich alles annehmen, was Ihrer Moral entspricht....

    Rheinische Grüße, Frank

  16. #16
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Original von sausapia
    Geschenke sind IMHO bis 35€ steuerlich als Betriebsausgabe abesetzbar. Bei höheren Geschenken muss der Beschenkte den "geldwerten Vorteil" versteuern, wenn nicht der Schenkende die Steuer pauschal für den Kunden übernimmt
    Jo. Pauschalversteuerung 30%. Und der Beschenkte muss darüber informiert werden. Kommt bei einem Geschenk ganz sicher sehr elegant.

    Von der eigenen Kohle kaufen und privat schenken.
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  17. #17
    Gesperrter User
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    Original von fiumagyar
    Original von Vanessa
    Right...generell bei hochpreisigen Geschenken wenn möglich die Privat-Adresse erfragen, dort übergeben oder dorthin schicken. Beim Unternehmer/Inhaber selbst ist mir keine Grenze bekannt....
    Als Angestellter würde ich das NIEMALS machen.
    Irgendwann kommt es doch heraus und dann ist der Job weg.

    ...
    Mir ist aus meinem Bekanntenkreis niemand bekannt - ausgenommen öffentlicher Dienst - der so etwas im Arbeitsvertrag geregelt hat.
    Würde ich mir auch verbitten, da dies einer Pauschalverurteilung gleich käme.

    Eine gesetzliche Regelung ist mir auch nicht bekannt.

  18. #18
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    kick-backs nur privat überreichen


    Gruss


    Wum
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  19. #19
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Genau! Und im Alukoffer!

    Wahlweise in einer dunklen Tiefgarage oder unter einer Autobahnbrücke am Wasser.....
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

    "Rule 34"

  20. #20
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    mit unauffälliger Familienkutsche


    Gruss


    Wum
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