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  1. #1
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    Verkehrsrechtsfrage

    Hi Leute,

    hatte einen Unfall, folgendes:

    Ich stand an der Ampel und wollte nach rechts einbiegen. Die Ampel zeigte rot, vor mir stand ein Mercedes E-Klasse Kombi.
    Nachdem die Ampel auf Grün schaltete, fuhr der Mercedes los und bog nach rechts.

    Ich folgte.
    Im gleichen Moment überquerte ein Radfahrer an der Ampel die Strasse auf dem Fussgänger/Radweg mit flottem Tempo, schwarzer Kleidung und unbeleuchtetem Fahrrad. Es herrschte Dunkelheit.

    Der Fahrer des Mercedes erkannte den Radfahrer aufgrund dessen fehlender Beleuchtung erst im allerletzten Moment und bremste abrupt ab. Da ich den Radfahrer auch nicht kommen sah und deshalb mit dem plötzlichen Bremsen des Vordermanns nicht rechnen konnte, war ein rechtzeitiges Bremsen/Ausweichen für mich nicht mehr möglich.

    Folge des ganzen:

    Schaden am Benz 5000 Euro, Schleudertrauma (absolut lächerlich) und wahrscheinlich noch Arbeitsausfall, Schaden an meinem Youngtimer BMW 5000 Euro (Motorhaube etc.).

    Der Radfahrer bekam nicht mal eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt.


    Lohnt es sich hier mit dem Anwalt gegen den Radfahrer (oder auch den Benzfahrer) vorzugehen?

    Rechtsschutz habe ich (100 Euro Selbstbeteiligung).

    Gott wie mich diese ***** nervt, mein schönes Auto...

    Und der Andere verdient auch noch dran, könnt *****n.

    Danke schon mal,

    Bernie
    Gruss
    Bernie

  2. #2
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Meiner bescheidenen und nicht 100%ig sicheren Meinung nach ist immer derjenige Schuld der Auffährt. Also lass es.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  3. #3
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    RE: Verkehrsrechtsfrage

    was willst du denn gegen den benzfahrer klagen?
    Gruß
    Ibi

  4. #4
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    RE: Verkehrsrechtsfrage

    Quelle:
    http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html



    "Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Zwei Radfahrer waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Eine Autofahrerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können (OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03)."

  5. #5
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    RE: Verkehrsrechtsfrage

    Original von ibi
    was willst du denn gegen den benzfahrer klagen?
    Klar, der hat eigentlich nichts verbrochen, aber mich nervt diese Dreistigkeit, sofort Kohle aus einem Bagatellschaden zu holen.

    Aber man könnte doch versuchen, vom Radfahrer eine Teilschuld zu holen. Die Frage ist nur, ob sich der Aufwand lohnt...
    Gruss
    Bernie

  6. #6
    Day-Date Avatar von avernas
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    Original von ferryporsche356
    Meiner bescheidenen und nicht 100%ig sicheren Meinung nach ist immer derjenige Schuld der Auffährt. Also lass es.
    Würd ich mich anschließen.Du musst beim abbiegen immer damit rechnen (und somit bremsbereit sein) das da einer auftaucht

    Schleudertrauma ist doch heutzutage Standart

    Also eimal richtig ärgern,ne Pulle köpfen und Mund abputzen
    Andreas

    First 7

  7. #7
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Verkehrsrechtsfrage

    Original von bernie1978
    und unbeleuchtetem Fahrrad.

    Kann der Benz Fahrer das auch bezeugen ?

    An Ampeln gilbts die sogenannten instabile Fahrzeugkolonne (googel mal nach dem Begriff), d.h. es hat nicht automatisch der Schuld der auffährt.

    Hier hatte der Radfahrer zwar Rot, aber es könnte deinem Anwalt evt. behilflich sein:




    OLG Köln, 4.12.2000, 16 U 56/00 (DAR 2001, 168) Das Mitverschulden eines Radfahrers, der vor einer herannahenden Autokolonne bei Dunkelheit, ohne Licht eine Straße überquert, obwohl die Ampelanlage für ihn Rotlicht zeigt, an einem Auffahrunfall zwischen dem dritten und zweiten Fahrzeug der herannahenden Kolonne tritt nicht allein deshalb völlig hinter dem Verschulden des Auffahrenden zurück, weil es dem ersten und zweiten Fahrer in der Kolonne gerade noch gelungen war, ihre Fahrzeuge ohne einen Zusammenstoß zum Stehen zu bringen.

  8. #8
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    RE: Verkehrsrechtsfrage

    Original von Mostwanted
    Quelle:
    http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html



    "Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Zwei Radfahrer waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Eine Autofahrerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können (OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03)."
    Das tat jetzt gut...
    Gruss
    Bernie

  9. #9
    Yacht-Master Avatar von stylus1_de
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    Quelle:

    http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html


    Es gibt u.a. folgende Fälle bei denen der Auffahrende nicht zahlen mußte:

    Eine Autofahrerin fuhr an einer grünen Linksabbiegerampel einem Fahrzeug auf, welches erst losfuhr und dann plötzlich eine Vollbremsung machte, Da das Fahrzeug vor ihr ohne verkehrsbedingten Grund abbremste, musste die Auffahrende nicht zahlen. Für die Richterin war der geringe Abstand zum Vordermann unerheblich: Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01).

    Ich weiß nicht wie es bei deinem Auffahrunfall ist, da ja ein Radfahrer die Fahrbahn überquerte.
    Grüße
    Michele
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  10. #10
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    Zu geringer Abstand und aufgefahren. Dein Problem! Und wieso verdient der andere daran? Der hat ebenfalls ein kaputtes Auto und sollte auf dich sauer sein!

    Seid froh, das das ohne Personenschaden ausgegangen ist.

  11. #11
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    RE: Verkehrsrechtsfrage

    Original von Ingo.L
    Original von bernie1978
    und unbeleuchtetem Fahrrad.

    Kann der Benz Fahrer das auch bezeugen ?

    An Ampeln gilbts die sogenannten instabile Fahrzeugkolonne (googel mal nach dem Begriff), d.h. es hat nicht automatisch der Schuld der auffährt.

    Hier hatte der Radfahrer zwar Rot, aber es könnte deinem Anwalt evt. behilflich sein:




    OLG Köln, 4.12.2000, 16 U 56/00 (DAR 2001, 168) Das Mitverschulden eines Radfahrers, der vor einer herannahenden Autokolonne bei Dunkelheit, ohne Licht eine Straße überquert, obwohl die Ampelanlage für ihn Rotlicht zeigt, an einem Auffahrunfall zwischen dem dritten und zweiten Fahrzeug der herannahenden Kolonne tritt nicht allein deshalb völlig hinter dem Verschulden des Auffahrenden zurück, weil es dem ersten und zweiten Fahrer in der Kolonne gerade noch gelungen war, ihre Fahrzeuge ohne einen Zusammenstoß zum Stehen zu bringen.
    Vielen Dank für Euro schnellen Antworten, habe eine Zeugin, die das unbeleuchtete Rad gesehen hat.
    Gruss
    Bernie

  12. #12
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    RE: Verkehrsrechtsfrage

    Anderer Vorgang, aber hier wird die instablie Fahrzeugkolonne schön erklärt:

    http://www.ra-****.de/auffahrunfall1.htm

  13. #13
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Bedenke, dass der Radfahrer nicht haftpflichtversichert ist und Du auch im Falle eines obsiegenden Urteils nicht notwendig Deinen Schaden ersetzt bekommst, wenn der Radfahrer nichts hat.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  14. #14
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Original von NicoH
    Bedenke, dass der Radfahrer nicht haftpflichtversichert ist und Du auch im Falle eines obsiegenden Urteils nicht notwendig Deinen Schaden ersetzt bekommst, wenn der Radfahrer nichts hat.
    Wenn der Radfahrer (Teil)Schuld hat, muss Bernie doch dann nicht den (ganzen) Schaden des Benz Benzfahrers zahlen, oder ?

  15. #15
    Day-Date Avatar von avernas
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    Original von NicoH
    Bedenke, dass der Radfahrer nicht haftpflichtversichert
    Muss aber nicht sein,oder
    Andreas

    First 7

  16. #16
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Ingo, ist richtig. Andreas - meines bescheidenen Wissens nach zahlt eine Privathaftpflicht nicht für Verkehrsunfälle - ich irre mich jedoch gerne und häufig.

    Bernie, bist Du vollkaskoversichert?
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  17. #17
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.

    Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.

    Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  18. #18
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    Original von NicoH
    Ingo, ist richtig. Andreas - meines bescheidenen Wissens nach zahlt eine Privathaftpflicht nicht für Verkehrsunfälle - ich irre mich jedoch gerne und häufig.

    Bernie, bist Du vollkaskoversichert?
    Nico, ich habe das Auto nur auf Saisonkennzeichen mit Haftpflicht, reines Sommerfahrzeug. Der Unfall geschah 2 Tage vor der Einmottung...könnt heulen.
    Gruss
    Bernie

  19. #19
    Day-Date Avatar von bernie1978
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    Original von shocktrooper
    Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.

    Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.

    Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...
    Das wird das Problem sein ja. Der Radfahrer hatte übrigens Grün.
    Gruss
    Bernie

  20. #20
    ehemaliges mitglied
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    Original von bernie1978
    Original von shocktrooper
    Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.

    Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.

    Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...
    Das wird das Problem sein ja. Der Radfahrer hatte übrigens Grün.
    Dann darfst du wohl die Sache vergessen, egal, ob er Licht anhatte oder nicht..... dann hatte er Vorrang und der Benzfahrer und du nicht sorgfältig genug aufgepasst. Da wirst du nix bekommen, aber jede Menge zahlen dürfen. Sorry.

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