Meiner bescheidenen und nicht 100%ig sicheren Meinung nach ist immer derjenige Schuld der Auffährt. Also lass es.
Ergebnis 1 bis 20 von 30
Thema: Verkehrsrechtsfrage
-
04.11.2009, 18:30 #1
Verkehrsrechtsfrage
Hi Leute,
hatte einen Unfall, folgendes:
Ich stand an der Ampel und wollte nach rechts einbiegen. Die Ampel zeigte rot, vor mir stand ein Mercedes E-Klasse Kombi.
Nachdem die Ampel auf Grün schaltete, fuhr der Mercedes los und bog nach rechts.
Ich folgte.
Im gleichen Moment überquerte ein Radfahrer an der Ampel die Strasse auf dem Fussgänger/Radweg mit flottem Tempo, schwarzer Kleidung und unbeleuchtetem Fahrrad. Es herrschte Dunkelheit.
Der Fahrer des Mercedes erkannte den Radfahrer aufgrund dessen fehlender Beleuchtung erst im allerletzten Moment und bremste abrupt ab. Da ich den Radfahrer auch nicht kommen sah und deshalb mit dem plötzlichen Bremsen des Vordermanns nicht rechnen konnte, war ein rechtzeitiges Bremsen/Ausweichen für mich nicht mehr möglich.
Folge des ganzen:
Schaden am Benz 5000 Euro, Schleudertrauma (absolut lächerlich) und wahrscheinlich noch Arbeitsausfall, Schaden an meinem Youngtimer BMW 5000 Euro (Motorhaube etc.).
Der Radfahrer bekam nicht mal eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt.
Lohnt es sich hier mit dem Anwalt gegen den Radfahrer (oder auch den Benzfahrer) vorzugehen?
Rechtsschutz habe ich (100 Euro Selbstbeteiligung).
Gott wie mich diese ***** nervt, mein schönes Auto...
Und der Andere verdient auch noch dran, könnt *****n.
Danke schon mal,
BernieGruss
Bernie
-
04.11.2009, 18:41 #2
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
-
04.11.2009, 18:43 #3
RE: Verkehrsrechtsfrage
was willst du denn gegen den benzfahrer klagen?
Gruß
Ibi
-
04.11.2009, 18:46 #4
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
RE: Verkehrsrechtsfrage
Quelle:
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html
"Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Zwei Radfahrer waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Eine Autofahrerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können (OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03)."
-
04.11.2009, 18:46 #5
RE: Verkehrsrechtsfrage
Original von ibi
was willst du denn gegen den benzfahrer klagen?
Aber man könnte doch versuchen, vom Radfahrer eine Teilschuld zu holen. Die Frage ist nur, ob sich der Aufwand lohnt...Gruss
Bernie
-
04.11.2009, 18:46 #6Original von ferryporsche356
Meiner bescheidenen und nicht 100%ig sicheren Meinung nach ist immer derjenige Schuld der Auffährt. Also lass es.
Schleudertrauma ist doch heutzutage Standart
Also eimal richtig ärgern,ne Pulle köpfen und Mund abputzenAndreas
First 7
-
04.11.2009, 18:49 #7
RE: Verkehrsrechtsfrage
Original von bernie1978
und unbeleuchtetem Fahrrad.
Kann der Benz Fahrer das auch bezeugen ?
An Ampeln gilbts die sogenannten instabile Fahrzeugkolonne (googel mal nach dem Begriff), d.h. es hat nicht automatisch der Schuld der auffährt.
Hier hatte der Radfahrer zwar Rot, aber es könnte deinem Anwalt evt. behilflich sein:
OLG Köln, 4.12.2000, 16 U 56/00 (DAR 2001, 168) Das Mitverschulden eines Radfahrers, der vor einer herannahenden Autokolonne bei Dunkelheit, ohne Licht eine Straße überquert, obwohl die Ampelanlage für ihn Rotlicht zeigt, an einem Auffahrunfall zwischen dem dritten und zweiten Fahrzeug der herannahenden Kolonne tritt nicht allein deshalb völlig hinter dem Verschulden des Auffahrenden zurück, weil es dem ersten und zweiten Fahrer in der Kolonne gerade noch gelungen war, ihre Fahrzeuge ohne einen Zusammenstoß zum Stehen zu bringen.
-
04.11.2009, 18:49 #8
RE: Verkehrsrechtsfrage
Original von Mostwanted
Quelle:
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html
"Wer in der Dunkelheit ohne Licht Rad fährt, muss bei einem Unfall grundsätzlich haften. Zwei Radfahrer waren an einem Winterabend ohne Licht unterwegs gewesen. Eine Autofahrerin bemerkte sie daher erst sehr spät und stieß beim Ausweichen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Die Richter sahen in dem Verhalten der beiden Radfahrer die überwiegende Ursache für den Unfall: Radler ohne Licht könnten in der Dunkelheit grundsätzlich zu spät gesehen werden. Es sei wahrscheinlich, dass der Unfall mit Beleuchtung hätte verhindert werden können (OLG Frankfurt, Az. 24 U 201/03)."Gruss
Bernie
-
04.11.2009, 18:51 #9
Quelle:
http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html
Es gibt u.a. folgende Fälle bei denen der Auffahrende nicht zahlen mußte:
Eine Autofahrerin fuhr an einer grünen Linksabbiegerampel einem Fahrzeug auf, welches erst losfuhr und dann plötzlich eine Vollbremsung machte, Da das Fahrzeug vor ihr ohne verkehrsbedingten Grund abbremste, musste die Auffahrende nicht zahlen. Für die Richterin war der geringe Abstand zum Vordermann unerheblich: Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01).
Ich weiß nicht wie es bei deinem Auffahrunfall ist, da ja ein Radfahrer die Fahrbahn überquerte.
-
04.11.2009, 18:51 #10ehemaliges mitgliedGast
Zu geringer Abstand und aufgefahren. Dein Problem! Und wieso verdient der andere daran? Der hat ebenfalls ein kaputtes Auto und sollte auf dich sauer sein!
Seid froh, das das ohne Personenschaden ausgegangen ist.
-
04.11.2009, 18:53 #11
RE: Verkehrsrechtsfrage
Original von Ingo.L
Original von bernie1978
und unbeleuchtetem Fahrrad.
Kann der Benz Fahrer das auch bezeugen ?
An Ampeln gilbts die sogenannten instabile Fahrzeugkolonne (googel mal nach dem Begriff), d.h. es hat nicht automatisch der Schuld der auffährt.
Hier hatte der Radfahrer zwar Rot, aber es könnte deinem Anwalt evt. behilflich sein:
OLG Köln, 4.12.2000, 16 U 56/00 (DAR 2001, 168) Das Mitverschulden eines Radfahrers, der vor einer herannahenden Autokolonne bei Dunkelheit, ohne Licht eine Straße überquert, obwohl die Ampelanlage für ihn Rotlicht zeigt, an einem Auffahrunfall zwischen dem dritten und zweiten Fahrzeug der herannahenden Kolonne tritt nicht allein deshalb völlig hinter dem Verschulden des Auffahrenden zurück, weil es dem ersten und zweiten Fahrer in der Kolonne gerade noch gelungen war, ihre Fahrzeuge ohne einen Zusammenstoß zum Stehen zu bringen.Gruss
Bernie
-
04.11.2009, 18:56 #12
RE: Verkehrsrechtsfrage
Anderer Vorgang, aber hier wird die instablie Fahrzeugkolonne schön erklärt:
http://www.ra-****.de/auffahrunfall1.htm
-
04.11.2009, 18:59 #13
Bedenke, dass der Radfahrer nicht haftpflichtversichert ist und Du auch im Falle eines obsiegenden Urteils nicht notwendig Deinen Schaden ersetzt bekommst, wenn der Radfahrer nichts hat.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
04.11.2009, 19:01 #14Original von NicoH
Bedenke, dass der Radfahrer nicht haftpflichtversichert ist und Du auch im Falle eines obsiegenden Urteils nicht notwendig Deinen Schaden ersetzt bekommst, wenn der Radfahrer nichts hat.
-
04.11.2009, 19:02 #15Original von NicoH
Bedenke, dass der Radfahrer nicht haftpflichtversichertAndreas
First 7
-
04.11.2009, 19:06 #16
Ingo, ist richtig. Andreas - meines bescheidenen Wissens nach zahlt eine Privathaftpflicht nicht für Verkehrsunfälle - ich irre mich jedoch gerne und häufig.
Bernie, bist Du vollkaskoversichert?Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
04.11.2009, 19:07 #17
Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.
Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.
Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...Ciao, Sascha
última estación - esperanza
-
04.11.2009, 19:08 #18Original von NicoH
Ingo, ist richtig. Andreas - meines bescheidenen Wissens nach zahlt eine Privathaftpflicht nicht für Verkehrsunfälle - ich irre mich jedoch gerne und häufig.
Bernie, bist Du vollkaskoversichert?Gruss
Bernie
-
04.11.2009, 19:10 #19Original von shocktrooper
Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.
Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.
Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...Gruss
Bernie
-
04.11.2009, 19:20 #20ehemaliges mitgliedGastOriginal von bernie1978
Original von shocktrooper
Ist die Frage, ob der Torkler überhaupt Rot gehabt hat. Grad beim Rechtsabbiegen haben die nämlich auf ihrem Radweg oft Vorrang. Btw: Wär da ein dunkel gekleideter Fußgänger oder gar das DEFA-Kind rüber, wärst Du auch schuld.
Zuwenig Abstand halt. Und ob der Torkler jetzt vielleicht 10% Teilschuld kriegt (nach einem Prozeß..) oder ned, macht den Bock auch nicht fett.
Edit: Ja, eine Privathaftpflicht bei Radlern zahlt - wenn vorhanden...
Lesezeichen