Kenne das Thema.
Dein Problem ist, dass du schon "Aktenkundig" bist, das verschlechtert die Chancen auf "Freikauf" ganz eklatant. Für den Richter bist du ein Verkehrsrowdy, den es
a, endlich
und
b, zu Recht erwischt hat.
Und "hab' ich nicht gesehen" oder "Morgens um 05.00 ist niemand unterwegs" zählt leider nicht.

Entweder du machst Einspruch, bei dem nichts als Kosten UND die Überschreitung der Verjährungsfrist herauskommt (was sich u.U. lohnen kann, denn vielleicht kannst du damit auch noch alte Punkte abbauen s. 2 Jahresfrist).
Ein Richter kann nach Ermessen entscheiden, das mit dem "Wiederholtäter" ist schon dehnbar. Bist ja kein Krimineller, ist eben auch Pech gewesen und reuig bist du ja auch.
Ich würde es probieren.

Ansonsten abgeben.
Danach gilt für dich aber wieder diese Frist, d.h. du musst nicht einmal mehr als 25kmh in einem Jahr überschreiten, um wieder zum Fußgänger zu werden, es kann auch schon bei weniger sein. Diese Entscheidung unterliegt dann der Verkehrsbehörde, und glaub' mir, die ziehen dich aus dem Verkehr. Es wird mit Flensburg abgeglichen, du bekommst den Nimbus des Unbelehrbaren mit all seinen Folgen.

Mir tut es leid, dir das zu schreiben, aber du solltest dir für die nächste Zeit wirklich etwas einfallen lassen, denn wenn es dich wieder erwischt, bist du richtig fällig.
Denn auch dein Verfahren, sofern es für dich günstig ausgegangen ist, wird gespeichert und dann gibt es keinen Richter in diesem Land, der dich "nochmal" laufen lässt.
Melde dein Geschoß ab und besorg dir was langsames, bis bei dir wieder alles ok ist.