Ich bin kein Rechtsanwalt, bezweifle aber auch, dass ein solcher eine verbindliche Auskunft geben kann da auch dieser nicht weiss wie ein Richter in Deinem Fall entscheiden wird. Das Problem ist meiner Meinung nach dass Du Dich schon einmal "freigekauft" hast.
Was ich auf jeden Fall man unverbindlich anfragen würde ist das Foto und das Aufstellprotokoll der Anlage. Vielleicht bist Du auf dem Foto ja gar nicht zu erkennen oder der Blitzer wurde nicht ordnungsmässig aufgstellt. Ein Kumpel von mit hat, nachdem er geblitzt wurde, das Aufstellprotokoll verlangt doch die Behörde konnte keines vorlegen. Also musste er auch nichts zahlen. Vielleicht hilft das ja weiter
Auf jeden Fall viel Glück![]()
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04.11.2009, 13:06 #6Gruss Wolfgang
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