Original von Andreas Die Unversehrtheit der Neuware, lässt man sich auf den Kaufbeleg bestättigen, wenn man einem Sturz beiwohnte und die Ware trotzdem erwirbt.
So kann man das natürlich hier auch machen. Aber "man lässt sich" braucht immer zwei. Und ob da der Verkäufer einverstanden ist, schriftlich sozusagen einen Fehler gegenüber dem Kunden einzugestehen, ist zweifelhaft.

Man könnte übrigens meinen, dass es hier um eine absolute Rarität ginge, die kein anderer Verkäufer anzubieten hätte...