Bangemachen gilt nicht, du darfst davon ausgehen, das wenn am Uhrwerk sichtbare Schäden eines Sturzes zu sehen sind, das Uhrwerk nicht läuft oder nur tickelt, aber keinen Gang erreicht und der Händler hätte so sich des Vorwurfes der arglistigen Täuschung ausgesetzt.Original von Charles.
Es gibt übrigens im Werk selbst oft eine Reihe von Indizien für einen Schlag. Die werden im Zweifelsfall von RSA fotografiert, und Reklamationen gegen eine Rechnung sind sinn- und aussichtslos.
Das ist nicht eine Frage von Rabatt, sondern des Kaufs an sich.
In der BRD gibt es übrigens die Umkehrbeweispflicht. D.h. das der Kunde kann dem Händler ohne einen Beweis abzuliefern, die Ware retour geben kann.
Ist das Werk beschädigt, sichtbar beschädigt, geht das in der Regel nicht ohne Gehäusebeschädigungen. Aufarbeitungen von Sichtschäden sind ebenso zu belegen, so dass ein Händler dann richtig in Erklärungsnot kommt.
Denn ein defektes Uhrwerk ohne Gehäuseschäden, aber eventuell mit Gehäuseaufarbeitungsspuren, die aber garnicht nötig wären, muss ein Händler erklären.....bzw. dafür gibt es Gutachter.
Und zum Rabatt, weißt du ebenso gut wie ich, wie ein Konzessionär sich einer solchen Uhr aus dem Lagerbestand entledigt, da sich kein normal denkender Händler so etwas im Geschäft antut, geschweige sich durch Rabatte und unseriöser Geschäftsgebahren, doppelt ein Eigentor schießt.
Weil er genau weiß, wo er u.U. den kürzeren zieht. Langfristig sowieso...
Gruß Andreas
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Thema: Sturzuhr?
Baum-Darstellung
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15.10.2009, 15:10 #31AndreasGast




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