Immer wieder werden Artikel, an welchen man physisch das Eigentum gekauft hat, abgeändert. Oder verfälscht, verbessert oder wie immer man das in der jeweiligen Situation bezeichnen will.

Ein Architekt baut einem ein Haus. Oder gar ein grosses öffentliches Gebäude wie ein Schulhaus. Das darf man nicht ohne weiteres ändern, weil man zwar nicht das physische, aber das geistige Eigentum des Architekten verletzt, und dies selbst dann, wenn man diesen selbst bezahlt hat.

Auch eine Marke kann so verletzt sein. Ein Fabrikant hat Anspruch darauf, dass nicht unter seinem Namen erscheint, was er nicht kreiert hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob an der vermeintlichen Qualität bzw. an der Ästhetik etwas verändert wurde. Wer den Namen Rolex auf einer Uhr sieht, darf also davon ausgehen, dass dies etwas ist, was Rolex erschaffen hat, technisch aber auch ästhetisch.

Auf diese Weise haben einzelne Marken Ihrem Rechteinhaber einen ausserordentlich hohen Wert geschaffen. Rolex ganz besonders.

Bietet man veränderte Produkte unter irgendeiner Erwähnung des Namens zum Verkauf an, missbraucht man diesen Namen nicht nur als solches, sondern auch zu einem Gewinn, der einem nicht zusteht. Bekanntlich lässt deshalb beispielsweise Richemont Verkäufe mit dem Werbespruch "sieht ähnlich wie eine Cartier aus" in Ländern, wo dies ohne erheblichen Aufwand möglich ist, verfolgen.

Die meisten Markenrechte-Inhaber sind relativ nachsichtig, wenn eine Uhr verändert wird, aber nur ans Handgelenk eines Endkunden gelangt, ohne zum Verkauf angeboten zu werden. Beim Passieren der Landesgrenze kann einem allerdings ein Auftrag der Fédération Horlogère Suisse an den Zoll zum Beispiel zum Verhängnis werden. Ob Fälschung oder eben nur Verfälschung, wie dann die Veränderung heisst. Architekten, besonders an öffentlich gut einsehbaren Bauten sind in letzter Zeit in der Schweiz ziemlich streng geworden.

Das Recht des Markeninhabers besteht eben nicht nur darin, die Uhren verkaufen zu dürfen, sondern auch darin, unter diesem Namen nur die eigene Ware zuzulassen, unabhängig davon, ob die nun jemand mehr oder weniger schön findet.

Wer um ein Rolexzifferblatt ein Swatchgehäuse baut, unterscheidet sich qualitativ nicht von jemandem, der "nur" einen Zeiger gegen einen austauscht, den Rolex nicht mit der Uhr verknüpft hat.

Rolex wehrt sich gegen solche Rechtsverletzungen ohne kommerziellen Hintergrund nur selten, aber wenn man die Angelegenheit Rolex unter die Nase reibt, natürlich schon.

Das physische Eigentum ist nicht von Vornherein mehr wert als das geistige, und deshalb ist Rolex natürlich nicht verpflichtet, die Verletzung des geistigen Eigentums fortgesetzt durch Rückgabe einer vorgelegten verfälschten Uhr zu tolerieren.

Schon mehrmals in diesem Forum wurde das physische Eigentum sozusagen als absolut betrachtet. Aber dieses hat in seiner Ausübung Grenzen, welche nicht alle gleich erkennen. Der Wert der Rolex-Uhren als Gesamtes hängt aber nicht unwesentlich von der Pflege der Marke ab. Und ein Markeninhaber ist selbstverständlich nicht verpflichtet, darüber zu diskutieren,ob jemand eine Uhr verschönert hat, und damit der Marke vielleicht sogar genützt, oder verhunzt, und somit den Wert der Marke reduziert.

Rolex ist in letzter Zeit kundenfreundlicher geworden, Konzessionäre werden etwas partnerschaftlicher behandelt. Das heisst allerdings nicht, dass mit dem Erscheinungsbild und der Marke larger umgegangen wird.

Im Interesse des Forumsbetriebes empfehle ich euch deshalb, darauf zu verzichten, zu zeigen, was man aus einer ursprünglichen Rolex alles machen kann.