Liebes allwissendes Forum,

wer kann mir dieses unsägliche Behörden-Deutsch übersetzen?

Hab gerade meinen Einkommensteuerbescheid für 2008 bekommen.

Auf einem gesonderten Blatt steht das Kauderwelsch aus dem Thread-Titel.
"Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs kann mit dem Einspruch angefochten werden."

HILFE!!!