Liebes allwissendes Forum,
wer kann mir dieses unsägliche Behörden-Deutsch übersetzen?
Hab gerade meinen Einkommensteuerbescheid für 2008 bekommen.
Auf einem gesonderten Blatt steht das Kauderwelsch aus dem Thread-Titel.
"Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs kann mit dem Einspruch angefochten werden."
HILFE!!!
Ergebnis 1 bis 6 von 6
Hybrid-Darstellung
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06.10.2009, 21:46 #1
Steuerbescheid 2008: Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
Gruß Peter
"The only true currency in this bankrupt world, is what you share with someone else when you're uncool."
-Lester Bangs
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