liebes forum,

da ich der meinung bin, dass sich in einem rolex-forum doch relativ viel kompetenz zu diesem thema herumtreibt, wollte ich mal versuchen, hier eine antwort auf folgende fragen zu bekommen (googeln hat leider nix gebracht...):

das finanzamt hat mir anfang des jahres einen steuerbescheid für 2007 geschickt. fand ich relativ merkwürdig, denn ich hatte gerade erst meine erklärung für 2006 abgegeben.
da der rückzahlungsbetrag aber erfreulich hoch war beschloss ich, die sache erstmal so hinzunehmen.
jetzt, ende september, klingelt mein telefon. finanzamt dran, man habe da einen fehler gemacht und mir einen bescheid für 2007 geschickt, mit einem viel zu hohen betrag. um zu vermeiden, dass ich das geld zurückahlen muss, soll ich doch einfach noch schnell eine steuererklärung für 2007 einreichen, dann würde man das alles auf sich beruhen lassen. das kam mir - in verbindung mit einer bei finanzbeamten ungewohnten freundlichkeit - doch ein wenig unbürokratisch vor.

deshalb meine fragen: kann das finanzamt seinen eigenen bescheid nach so vielen monaten überhaupt "anfechten"? oder ist bescheid bescheid? welche nachteile können mir entstehen, komme ich der aufforderung nach? welche, wenn ich ihr nicht nachkomme? könnte ich gar so dreist sein, das geld für 2006 auch noch einzufordern?

viel text, viele fragen. umso dankbarer wäre ich für die eine oder andere, hilfreiche antwort...



grüße
beatcruiser