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  1. #1
    Freccione Avatar von pelue
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    Unglücklich Steuerbescheid 2008: Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

    Liebes allwissendes Forum,

    wer kann mir dieses unsägliche Behörden-Deutsch übersetzen?

    Hab gerade meinen Einkommensteuerbescheid für 2008 bekommen.

    Auf einem gesonderten Blatt steht das Kauderwelsch aus dem Thread-Titel.
    "Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs kann mit dem Einspruch angefochten werden."

    HILFE!!!
    Gruß Peter

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    -Lester Bangs

  2. #2
    Deepsea Avatar von leonifelix
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    RE: Steuerbescheid 2008: Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

    Es könnte sich um Verluste aus Aktiengeschäften handeln die nur mit solchen Gewinnen verrechnet werden können.
    Gruß
    Michael

  3. #3
    Freccione Avatar von pelue
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    Themenstarter

    RE: Steuerbescheid 2008: Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

    Danke, Michael.

    Heißt das, ich kann sie nicht steuermindernd absetzten? Sondern nur mit evtl. Gewinn im nächsten Jahr verrechnen?

    Und wenn ich keine Gewinn die nächsten Jahre habe? Muss ich jetzt Einspruch erheben?
    Gruß Peter

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    -Lester Bangs

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    nein, der Verlust wird so lange vorgetragen bis du pos Einkünfte aus §23 EStG realisierst. also pos. spekulationsgeschäfte.

    Der Einspruch richtet sich gegen die höhe des Verlustvortrages.
    Lieben Gruß René

  5. #5
    Freccione Avatar von pelue
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    Jetzt ists klar. Danke euch!!!
    Gruß Peter

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  6. #6
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Original von Treo
    nein, der Verlust wird so lange vorgetragen bis du pos Einkünfte aus §23 EStG realisierst. also pos. spekulationsgeschäfte.

    Der Einspruch richtet sich gegen die höhe des Verlustvortrages.

    Richtig ! Jedoch wichtige Ergänzung: Sollte es sich tatsächlich um einen "23er-Altverlust" handeln, ist dieser ab 2009 auch mit postiven Einkünften i.S.d. § 20 II EStG verrechenbar. In § 20 II EStG sind nunmehr nämlich die "Aktienspekulationen" (u.ä.) geregelt. Diese Geschichte ist zeitlich jedoch bis 2013 limitiert. Das bedeutet, dass der Gestzgeber uns hier mal wieder besch.......: Aktienspekulationsverluste konnten nach altem Recht zeitlich unbegrenzt vorgetragen und aufgebraucht werden - nach neuem Recht sind diese Altverluste am 31.12.2013 verloren.


    Gruß


    Bernd
    Grüße

    Bernd

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