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Thema: Befunde vom Arzt ?
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04.10.2009, 12:45 #1
Befunde vom Arzt ?
Hallo zusammen,
Frage: Wenn ich mit Arzt 1 im Clinch liege und gehe dann zu Arzt 2, muss dann Arzt 1 mir meine Befunde in Kopie (Kosten zu meinen Lasten) zur Verfügung stellen ????
Erwarte gerne eine aussagekräftige Antwort.
LG ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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04.10.2009, 12:52 #2
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04.10.2009, 12:57 #3
Ich kann dir natürlich keine rechtlich, verbindliche Info dazu geben. Wenn nur so etwas gewollt ist, entschuldige ich mich, aber ich werde dir einfach mal meine Erlebnisse in dem Zusammenhang erzählen.
Ersterns mal habe ich meine Ärzte immer um Kopie aller Befunde gebeten, die sich bei ihnen angesammelt haben. Das wäre vielleicht für die Zukunft ein Weg, den man beschreiten könnte.
Als mein langjähriger Hausarzt seine Praxis aufgab, hatte er seine Patienten an eine Kollegin weitergegeben, von der er dachte, daß sie die ganze Sache in seinem Sinne weiterführen würde. Um es kurz zu machen, war ich aber mit der neuen Ärztin nicht zufrieden. Als ich dann nach langer Rücksprache mit Bekannten, einen Arzt gefunden hatte, bei dem ich mich wohl fühlte, habe ich darum gebeten, daß dieser meine Unterlagen zugestellt bekommt und das hat auch funktioniert. Er war dann völlig im Bilde, da er meine komplette Akte bekam.
Desweiteren hole ich mir die Kopien etwaiger Befunde trotzdem weiterhin immer ab, um sie hier abzuheften bzw. an eine regelmäßig besuchte Fachklinik weiterzureichen. Die Sprechzimmerdamen machen da auch überhaupt kein Aufheben drum, sondern kopieren bzw. drucken mir immer sofort (auf Nachfrage) die betreffenden Papiere zum Mitnehmen kostenlos aus.
Im Zweifel würde ich also versuchen Nummer 1 um die entsprechenden Schriftstücke zu bitten und wenn er diese nicht rausrücken will, soll eben Nummer 2 sie von ihm anfordern. Das düfte eigentlich kein Problem darstellen.
Ich hoffe, daß sich dein Problem bald löst, denn soetwas kann wirklich frustierend sein.
happy days
timo
... and all the gold in California
is in the middle of Beverly Hills
in somebody else's name ...
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04.10.2009, 12:57 #4
Dazu ist er verpflichtet !
Grüsse,
Helmut
Luat eeinr Sutdie an eenir eegichlnsn Uätnseirivt ist es eagl, in wechelr Roiegfnlehe die Btbshucean in eeinm Wrot snid. Das eiizng Whgictie ist, dsas der etrse und der ltteze Bbhautcse am riecghitn Pltaz snid.
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04.10.2009, 13:12 #5riesling1965GastOriginal von semmi
Dazu ist er verpflichtet !
Habe von einem Bekannten gehört, das es aber nicht unbedingt kostenlos ist.
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04.10.2009, 14:00 #6
RE: Befunde vom Arzt ?
Danke für Eure Antworten, so ähnlich hatte ich es mir auch vorgestellt.
LG und schönen Sonntag
ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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04.10.2009, 15:38 #7
Macht bestimmt auch nen Unterschied ob man gesetzlich oder privat versichert ist, oder?
Grüße
Frank
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04.10.2009, 15:49 #8
Keine Ahnung
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ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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06.10.2009, 19:22 #9
Nein, das macht definitiv keinen Unterschied! Du hast ein Recht auf alle Unterlagen, musst nur ggf. Kosten fürs Vervielfältigen / Drucken / ... bezahlen.
Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
Beste Grüße: Alfred
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06.10.2009, 19:46 #10
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50 Cent pro kopierte Seite. (evtl. Mehrwertsteuer drauf, ist umstritten)
...und wieder grüßt der Nikolaus
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07.10.2009, 10:31 #11
Meine Hausärztin möchte 10 (inklusive Merkelsteuer wohlbemerkt). Ist OK meiner Meinung nach.
Für mehr Zeit würde ich alle meine Uhren hergeben.
Beste Grüße: Alfred
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07.10.2009, 11:21 #12
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Ärztekammer Berlin in Google entdeckt
Die GOÄ sieht keine Gebührenziffer für die Rechnungsstellung von Kopien vor. Das Erstellen und Versenden von Kopien (z. b. Patientendokumentation) stellt keine berufliche Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 GOÄ dar, auch wenn die kopierten Unterlagen medizinischen Inhalts sind. Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Höhe des Auslagenersatzes bei Fotokopien von Krankenunterlagen. Vergleichbare Kosten fallen beispielsweise im Geltungsbereich des Gerichtskostengesetzes (GKG) an. Hier wird unabhängig von der Art der Herstellung für jede Seite für die ersten 50 Seiten 0,50 ¤ und für unabhängig von der Art der Herstellung für jede Seite für die ersten 50 Seiten 0,50 ¤ und für jede weitere Seite 0,15 ¤ in Ansatz gebracht. Nach Auffassung der Ärztekammer Berlin und auch der Bundesärztekammer ist es sachgerecht, diese Regelung des GKG auch für Kopien von Krankenunterlagen heranzuziehen und die angefallenen Kosten gemäß § 10 GOÄ als Auslage in Rechnung zu stellen....und wieder grüßt der Nikolaus
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07.10.2009, 12:36 #13Original von uhrenmaho
Original von SeniorFrank
Macht bestimmt auch nen Unterschied ob man gesetzlich oder privat versichert ist, oder?Keine Ahnung
______
Manfred
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07.10.2009, 14:08 #14Originally posted by elmar2001
lol, die lästigen Kassenpatienten werden bestimmt mit Kusshand weitergeschicktSuperlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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07.10.2009, 14:52 #15Original von elmar2001
Original von uhrenmaho
Original von SeniorFrank
Macht bestimmt auch nen Unterschied ob man gesetzlich oder privat versichert ist, oder?Keine Ahnung
______
Manfred
1.) die privaten inzwischen einen Beitrag erheben, den ein Durchschnittsverdiener nicht mehr bezahlen kann und (siehe privatversicherte Rentner und Pensionäre)
2.) eines Tages die Privaten ganz abgeschafft werden.
LG ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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08.10.2009, 15:17 #16
Unglaublich
Unglaublich, daß sich Ärzte beschweren, wenn Sie Leistungen, die Sie erbracht haben, nach drei Jahren zurückbezahlen müssen.
Da ruft man doch am besten den Stromlieferanten, die Mitarbeiter und die Materialzulieferer an und sagt man wolle die Rechnung von 2006 um 3 Prozent kürzen.
Die sagen, daß ist super und frage, ob Sie bei der Einweisung in die Klappse behilflich sein können.
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08.10.2009, 16:02 #17
Vor einigen Wochen beim Dottore angerufen um mich für die vorzügliche Behandlung, bzw. das Ergebnis zu Bedanken. Mädel am Empfang durchgestellt und Dottore 20 sekunden am Telefon gehabt.
Hab ich ne Rechnung bekommen für medizinische Beratung.
Hätte doch was "gescheites" lernen sollen.Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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08.10.2009, 16:58 #18Original von Passion
...
Hab ich ne Rechnung bekommen für medizinische Beratung.
Hätte doch was "gescheites" lernen sollen.
was Gescheites...die Beratung hat 6,26 € gekostet...was für ein Witz...
ein Freund hat von mir, der etliche Immobilien besitzt, hat neulich eine Darmspiegelung machen lassen...Chefarztbehandlung und so...als die absurd niedrige Rechnung kam meinte er nur: Beim nächsten verstopften Abflussrohr rufe lieber denn Herrn Professor, der ist billiger."
Wenn du Arztrechnungen mit Handwerkerrechnungen vergleichst, dann weisst du das da etwas ganz Grundsätzliches nicht stimmt.Martin
Everything!
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08.10.2009, 17:13 #19
Beratung lol
Werde allerdings im Rahmen der begrenzt verfügbaren Nerven hierzu nicht weiter ausschweifen.Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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08.10.2009, 18:24 #20
scheint das Gespräch aber doch Deinen Nerven geholfen zu haben ....
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