Hallo Charly,
gemäß § 622 Abs. 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen. Ob der Tarifvertrag eine andere Kündigungsfrist festlegt kann ich nicht sagen, da ich diesen nicht kenne.
Viele Grüße
Henrik
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14.09.2009, 20:20 #1
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Freundlicher Gruß
Jan
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