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14.09.2009, 19:19 #1
Kurze arbeitsrechtliche Frage
Die Frau unseres Hausmeisters hat am 02.09.09 einen Arbeitsvertrag mit einer Gebäudereinigungsfirma unterschrieben auf 400,00 Euro Basis.
Sie befindet sich in der Probezeit die mit 6 Monaten angegeben ist. Der Vetrag ist befristet auf 1 Jahr.
Ihr gefällt es nicht und sie will wieder kündigen.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Er hat mir gerade den Vertrag gezeigt, da steht nur drin:
Wortsinn: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und die Kündigungsfristen des Gebäudereiniger-Tarifvertrages.
2 Wochen? 4 Wochen? 6 Wochen? Wer kann helfen?
Dank Euch für eine schnelle Info.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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14.09.2009, 20:20 #2
- Registriert seit
- 26.07.2009
- Beiträge
- 3
Hallo Charly,
gemäß § 622 Abs. 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen. Ob der Tarifvertrag eine andere Kündigungsfrist festlegt kann ich nicht sagen, da ich diesen nicht kenne.
Viele Grüße
HenrikFreundlicher Gruß
Jan
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