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  1. #1
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Kurze arbeitsrechtliche Frage

    Die Frau unseres Hausmeisters hat am 02.09.09 einen Arbeitsvertrag mit einer Gebäudereinigungsfirma unterschrieben auf 400,00 Euro Basis.
    Sie befindet sich in der Probezeit die mit 6 Monaten angegeben ist. Der Vetrag ist befristet auf 1 Jahr.

    Ihr gefällt es nicht und sie will wieder kündigen.

    Welche Kündigungsfristen gelten?

    Er hat mir gerade den Vertrag gezeigt, da steht nur drin:

    Wortsinn: Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und die Kündigungsfristen des Gebäudereiniger-Tarifvertrages.


    2 Wochen? 4 Wochen? 6 Wochen? Wer kann helfen?


    Dank Euch für eine schnelle Info.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  2. #2
    Air-King
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    Hallo Charly,

    gemäß § 622 Abs. 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen. Ob der Tarifvertrag eine andere Kündigungsfrist festlegt kann ich nicht sagen, da ich diesen nicht kenne.

    Viele Grüße

    Henrik
    Freundlicher Gruß

    Jan

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