sowaas kenn ich nur von ärzten...![]()
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12.09.2009, 10:05 #1
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Gebühren für Rechnungsstellung zulässig?
Guten Morgen zusammen,
unsere Tageszeitung verlangt für das Ausstellen einer Rechnung (Inseratssschaltung) eine Gebühr von 2,50 €; ohne Rechnung entfällt die Gebühr.
Ist das überhaupt zulässig? Ist ein Unternehmen nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet?
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12.09.2009, 10:08 #2
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RE: Gebühren für Rechnungsstellung zulässig?
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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12.09.2009, 10:09 #3
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Hier wurde das Thema schon mal diskutiert:
http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2005/2/t101536/
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12.09.2009, 10:15 #4
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Themenstarter
Mir geht es nicht um eine gedruckte Rechnung in Papierform, sondern um eine Rechnung generell. Eine elektronische Rechnungsstellung per eMail würde mir ja reichen.
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12.09.2009, 10:30 #5
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RE: Gebühren für Rechnungsstellung zulässig?
Original von KEB
Guten Morgen zusammen,
unsere Tageszeitung verlangt für das Ausstellen einer Rechnung (Inseratssschaltung) eine Gebühr von 2,50 €; ohne Rechnung entfällt die Gebühr.
Ist das überhaupt zulässig? Ist ein Unternehmen nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet?
Als Verbraucher hat man kein Recht auf eine Rechnung.
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12.09.2009, 10:39 #6
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Themenstarter
Wo hast Du das her?
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12.09.2009, 10:46 #7
RE: Gebühren für Rechnungsstellung zulässig?
Original von Mostwanted
Als Verbraucher hat man kein Recht auf eine Rechnung.
Das sag bitte dem Finanzbeamten bei der nächsten Betriebsprüfung.
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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12.09.2009, 11:07 #8
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Themenstarter
Charly, er meinte jetzt wohl eher Privatpersonen.
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12.09.2009, 11:22 #9
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Genau. Nur privat.
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12.09.2009, 11:27 #10
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Das BFA sagt:
"Die Verpflichtung zur Rechnungserteilung gilt nach dem Umsatzsteuerrecht grundsätzlich nicht bei sonstigen Leistungen gegenüber privaten Empfängern. Ausnahme ist die zum 1. August 2004 durch das “Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung“ (15 Seiten) in Art. 12 eingeführte Rechnungsausstellungspflicht bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen von Unternehmern im Zusammenhang mit einem Grundstück (z.B. Bauleistungen, Gartenarbeiten, Instandhaltungsarbeiten in und an Gebäuden). In diesen Fällen ist der Unternehmer gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) verpflichtet, auch bei Leistungen an einen privaten Empfänger eine Rechnung auszustellen."
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