Guten Morgen zusammen,
unsere Tageszeitung verlangt für das Ausstellen einer Rechnung (Inseratssschaltung) eine Gebühr von 2,50 €; ohne Rechnung entfällt die Gebühr.
Ist das überhaupt zulässig? Ist ein Unternehmen nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet?
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12.09.2009, 10:05 #1
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Gebühren für Rechnungsstellung zulässig?
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