Original von Agent0815
Stimmt allerdings nur dann, wenn die Uhr originär aus Luxemburg kommt. Kommt die Uhr ursprünglich aus dem Non-EU Ausland und wurde sie bei der Einfuhr nach Luxemburg nicht verzollt, lassten Abgaben auf dieser Uhr für die Du unter Umständen herhalten musst. Allerdings muss das zuerst mal jemandem auffallen.


Gruß


Bernd
ja ne,is klar

und der luxemburger zoll sagt den dem deutschen zoll bescheid,der sich dann wiederum an das finanzamt wendet welches die steuer- und zollschuld auf deine demnächst fällige kfz steuer raufrechnet .........

ich kann das wort zoll,einfuhrumsatzsteuer,rechnung mit mwst,differenz besteuert ......... hier in verbindung mit uhren nicht mehr hören.

vor allem das dadurch schon weit verbreitete halbwissen,habe gelesen,habe gehört .......

käufer bzw interessenten für uhren im sc fragen sogar schon bei verkäufen von privat nach rechnungen mit ausgewiesener mwst ......

und ob die uhr schon mal vom zoll überprüft wurde,wenn ja belege ......

wo ist der wall smilie