Mal ganz ehrlich: so verlockend der Preis auch ist - mich würde es eher stutzig machen und lieber die Finger davon lassen. Menschen, die irgendwoher etwas nicht ganz astrein beschaffen sollte man keinesfalls mit dem Kauf solcher "Ware" unterstützen (meine Meinung). Der sich später einstellende Ärger rechtfertig mit Sicherheit nicht die Ersparnis aus dem Deal.
Ergebnis 21 bis 40 von 40
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11.01.2005, 15:13 #21
ja das dachte ich mir auch schon. mal sehen ob er die nr rausrückt..vielleicht isses ja meine
Gruß, Claus
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11.01.2005, 15:16 #22Sub14060Gast
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11.01.2005, 15:16 #23
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weiß mans!?hab schon gaaanz andere sachen erlebt!
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11.01.2005, 15:17 #24
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vor allem was hat man davon?kannst die nimmer verkaufen und glück bringt sie auch nicht!ist wie ein schwarzer peter!
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11.01.2005, 15:33 #25ehemaliges mitgliedGast
naja anderseits sind GMTs derzeit total eingebrochen, werden derzeit auf den markt geworfen...
;-)
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11.01.2005, 15:36 #26
gutgläubiger erwerb....
Soweit ich mich noch an dieses Thema im Studium erinnere:
1.) Sofern Rolex mit der Nr. ein OK gibt - weil dort die Nr. nicht als gestohlen gemeldet wurde - droht dir für den Fall, daß die Uhr dennoch gestohlen - nur nicht gemeldet war - mit einiger Sicherheit zumindest keine strafrechtliche Verfolgung wg. Hehlerei. Insoweit dürfte der Vorsatz fehlen. Sicher ist aber auch das nicht.
2.) Wenn die Uhr - trotz erster negativmeldung - gestohlen war, wird Rolex sie bei der nächsten Revi - wenn dann Meldung vorliegen sollte - einbehalten und den Behörden übergeben, die sie dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben wird. Insoweit scheidet m. E. ein "gutgläubiger Erwerb" an gestohlenen Sachen generell aus.
Gruß
RenéRené
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11.01.2005, 15:56 #27ehemaliges mitgliedGast
es bleibt vor allem eine gmt
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11.01.2005, 16:15 #28ehemaliges mitgliedGast
wer nicht wagt der nicht gewinnt
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11.01.2005, 16:20 #29
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@ rene
An gestohlenen Sachen gibt es keinen gutgläubigen Erwerb.
Man muß hier die zivilrechtliche und die strafrechtliche Komponente strikt trennen.
Für den Fall, daß Rolex die "Freigabe" erteilt, dürfte eine strafrechtliche Verfolgung günstig verlaufen. Allerdings muß man i.d.R. einen Anwalt einschalten; dessen Kosten man bei einer Einstellung im Ermittlungsverfahren nicht ersetzt bekommt. Kostet also Geld,die Nummer.
Zivilrechtlich verhält es sich so, daß es wie bereits gesagt einen gutgläubigen Erwerb an gestohlenen Sachen nicht gibt. Selbst wenn zunächst, also vor dem Kauf die Uhr nicht als gestohlen gemeldet ist, dieses dann aber nachträglich, also irgendwann nach dem Kauf erfolgt und die Uhr anschließend zur Revision gegeben wird, wo dieses auffliegt, ist der Käufer aller Wahrscheinlichkeit nach die Uhr los.
Das Geld ist sowieso schon weg. Sicher bestünde ein Rückzahlungsanspruch, diesen durchzusetzen ist aber problematisch. Erst mal den Verkäufer finden. Dann muß dieser auch noch genug auf Tasche haben.
Möglicherweise droht auch Verjährung.
Alles Unwägbarkeiten, die nur einen Schluß zu lassen: Finger weg !
Bis denne
Torsten
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11.01.2005, 16:28 #30
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F I N G E R W E G !!!!
Leg 500,- bis 800,- ? drauf und kauf dir eine uhr, die die papiere dabei hat.
borisgrüße boris
Weg mit dem Hologram!!!
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11.01.2005, 16:34 #31
also, es ist so wie es leider immer ist im echten leben: außer heiße luft nix gewesen.
hab meine pause geopfert und wieder hin.
waren am marienplatz und ich schlug ihm den gang zu huber vor und würde ihm auch 2200? geben, doch der gang zum konzi wäre für mich pflicht. wärs mir wert gewesen, wollte ihn locken mit den 200?...
nee, das wäre nicht notwendig usw... bla bla
mir wirds langsam klar, der hat die uhr irgendwo gezockt, nix urlaub etc...
alexis auch wenn mir manchmal deine aussagen nicht so ganz schmeckten, komm lass dich drücken, denn mit der aussage des schwarzen peters hast du glaub ich den nagel auf den kopf getroffen.
da fühlt man sich immer irgendwie doof, dann lieber mehr gezahlt und gutes feeling dabei, auch wenn dem ein oder anderen das wurscht wäre.
irgendwie ist es wie mit dem lachenden und dem weinenden auge, denn auch wenn ich nicht der absolute fachprofi bin, sie sah schon echt aus, nun ja. who knows.
aus und vorbei, ich höre nicht mehr auf "angebliche" freunde die einen kennen, der günstig uhren verkauft, dann würden die doch selber kaufen, soviel gönnergunst gibt es einfach nicht auf der welt.
da bleib ich lieber bei meinem zwar teureren aber gemütlich beim shoppen und mit kleinem konzi-gequassel gekauften wecker, so ne italo-verhandlung kostet zuviel nerven, muß erst mal eine rauchen...
danke euch allen und sorry für die hektik, doch ich sah schon meine zweite gmt ins haus flattern
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11.01.2005, 16:34 #32
RE: @ rene
Torsten
Bin ja mit Deinen Ausführungen einverstanden, aber diese widerholen doch lediglich das, was ich bereits ausführte....
P.S. Bin AnwaltRené
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11.01.2005, 16:37 #33
Freund?
watchman
Na da wüßte ich dann aber auch - und ich denke Du auch ;-) - wen ich aus meinem "Freundeskreis" streiche....
Gruß
RenéRené
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11.01.2005, 16:41 #34
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Original von watchman
da bleib ich lieber bei meinem zwar teureren aber gemütlich beim shoppen und mit kleinem konzi-gequassel gekauften wecker, so ne italo-verhandlung kostet zuviel nerven, muß erst mal eine rauchen...
borisgrüße boris
Weg mit dem Hologram!!!
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11.01.2005, 16:48 #35
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@ rene´
dito, Kollege
Ich wollte Dir ja auch gar nicht widersprechen, sondern nur deutlich machen, daß ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, auch wenn es mit einer Einstellung nach § 170 II StPO - also mangels Tatverdachtes - endet, mit Kosten verbunden ist, wenn man einen Anwalt einschaltet. Und daß man diese Kosten nicht ersetzt bekommt.
Außerdem war mir wichtig, klarzustellen, daß es niemals nie nicht gutgläubigen Erwerb an gestohlenen Sachen gibt, vgl. § 935 BGB. Hattest Du imho nicht so eindeutig herausgestellt.
Also, nichts für ungut. War nicht böse gemeint.
Bis denne
Torsten
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11.01.2005, 17:26 #36Original von LV Eltville 1
Original von watchman
da bleib ich lieber bei meinem zwar teureren aber gemütlich beim shoppen und mit kleinem konzi-gequassel gekauften wecker, so ne italo-verhandlung kostet zuviel nerven, muß erst mal eine rauchen...
boris
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11.01.2005, 18:25 #37ehemaliges mitgliedGast
ja - so , nun weiß auch ich, was du mit "heute erlebt" gemeint hast, im anderen thread
andere frage: alexis liegt ja richtig : cedre - könnte das nicht eine deiner rucksack-uhren sein ? das würde ich mal nachforschen...
dem freund seinen freund mal deinen freund hinschicken... 8)
und: habt ihr jetzt alle die neuen avatare wegen der schauspieler-top-10-liste ?
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11.01.2005, 18:52 #38
cedre hast PN !
"und: habt ihr jetzt alle die neuen avatare wegen der schauspieler-top-10-liste ?"??? non capice jetzt steh ich aufm schlauch...
p.s. ein gutes hat das alles: weiß nun wie man bilder einstellt juhuuu, hätts nicht so bresiert hätte ich vermutlich noch wochen verbracht bis ich mich mal durchgefriemelt hätte...
danke nochmal an die herren moderatoren oder bord techniker die mir das feine tool zum verkleinern von pics nahe gelegt haben funktioniert prima mit xp so long, der weg ist das ziel...
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11.01.2005, 19:07 #39ehemaliges mitgliedGast
hier geht´s lang i.s. schauspieler und avatare:
http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=9326&sid=
und hier die rucksack-story:
http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?...light=rucksack
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11.01.2005, 20:00 #40
Gerätenummern prüfen lassen
Hallo!
Nur zur Info: Jede Polizeidienststelle in D ist in der Lage Gerätenummern zu überprüfen.
Hierbei lässt sich feststellen ob das Gerät in Deutschland einliegt, d. h. gestohlen ist. Sachfahndungen werden bundesweit ausgeschrieben!
Wenn man den richtigen Freund und Helfer erwischt, müsste er die Sache innerhalb von wenigen Minuten klären.gruß matthias
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