Original von Ticktacktom
aber - der Betreffende muss doch erst einmal die gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen haben, eine Zwangsmitgliedschaft gibt es nicht, ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung - erstere habe ich nicht, zweite schon......
Muss er nicht:
"Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder
einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten"
sind über die Gemeindeunfall Versicherungen (Träger: Länder und Komunen) abgesichert, wenn dabei etwas passiert- bis hin zu Rentenzahlung, wenn man dadurch arbeitsunfähig wird. (Keine Sachschäden).
Bei Ehrenämtern (Aufsicht im Hort, Jugendgruppe ect.) wird man über die Gemeinde beim zuständigen Träger versichert.
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Thema: Haftung bei Rettung
Baum-Darstellung
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16.08.2009, 18:31 #26
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