Sehr interessant! DANKE!
Quasi eine Leistung ohne Beitrag! Kannte ich nicht.
Ergebnis 21 bis 26 von 26
Thema: Haftung bei Rettung
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16.08.2009, 14:38 #21KaerbuGast
DGUV - Seite 10
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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16.08.2009, 15:29 #22Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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16.08.2009, 15:36 #23
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16.08.2009, 16:57 #24ehemaliges mitgliedGast
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16.08.2009, 17:08 #25
Genau so!
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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16.08.2009, 18:31 #26
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
Original von Ticktacktom
Muss er nicht:
"Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder
einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten"
sind über die Gemeindeunfall Versicherungen (Träger: Länder und Komunen) abgesichert, wenn dabei etwas passiert- bis hin zu Rentenzahlung, wenn man dadurch arbeitsunfähig wird. (Keine Sachschäden).
Bei Ehrenämtern (Aufsicht im Hort, Jugendgruppe ect.) wird man über die Gemeinde beim zuständigen Träger versichert.
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