Original von Ticktacktom
Original von Kaerbu
DGUV - Seite 10
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
aber - der Betreffende muss doch erst einmal die gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen haben, eine Zwangsmitgliedschaft gibt es nicht, ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung - erstere habe ich nicht, zweite schon......

Muss er nicht:

"Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder
einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten"


sind über die Gemeindeunfall Versicherungen (Träger: Länder und Komunen) abgesichert, wenn dabei etwas passiert- bis hin zu Rentenzahlung, wenn man dadurch arbeitsunfähig wird. (Keine Sachschäden).





Bei Ehrenämtern (Aufsicht im Hort, Jugendgruppe ect.) wird man über die Gemeinde beim zuständigen Träger versichert.