bei Personenschäden bist Du in solch einem Fall gesetzlich Unfalversichert.

Zitat: "Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten, beispielsweise Erste-Hilfe-Leistung bei Straßenverkehrsunfällen, Einsatz bei Naturkatastrophen. "

dort werden aber keine Sachleistungen erbracht.