bei Personenschäden bist Du in solch einem Fall gesetzlich Unfalversichert.
Zitat: "Personen, die bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher Gefahr für seine Gesundheit retten, beispielsweise Erste-Hilfe-Leistung bei Straßenverkehrsunfällen, Einsatz bei Naturkatastrophen. "
dort werden aber keine Sachleistungen erbracht.
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Thema: Haftung bei Rettung
Baum-Darstellung
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15.08.2009, 20:49 #4Deepsea
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Gruß
Heiko
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