Frage an die Versicherungsfachleute
Bei der Rettung eines ertrinkenden 5 Jahre alten Kindes habe ich mir heute meine Klamotten (Gestern gekauft) meinen Autoschlüssel,meine opt. Sonnenbrille und mein Iphone 3Gs versaut , zerstört bzw verloren(Sonnenbrille beim springen in den Kiesweiher)
Das gute dem Kind geht es sehr gut.
Das schlechte ich habe jetzt einen nicht unerheblichen Sachschaden.
Meine Frage , wer oder noch besser welche Versicherung bezahlt mir meinen Schaden.
Der Vater des Kindes hat mir sofort angeboten, das er für den Kompletten Schaden aufkommt.
Wenn ich allein nur Brille und Telefon zusammenrechne sind wir aber jenseits von 1500€.
Zeugen sind genügend vorhanden.
Die Zeit meine Taschen zu leeren bzw. mich auszuziehen war einfach nicht. Das Kind war bereits im trüben Wasser komplett weggetaucht.
Ich möchte euch bitten Sachlich zu bleiben.
Bei der ganzen Angelegenheit möchte ich niemanden abzocken,übervorteilen oder sonst was.
Es wäre einfach nur schön wenn mein Schaden bezahlt wird.
Sollte niemand für meinen Schaden haften müssen(Kind unter 6 Jahren)werde ich das sicher auch verschmerzen können.
Mit meiner Tagesleistung bin ich trotzdem sehr zufrieden.
Gruß Greenwich
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Thema: Haftung bei Rettung
Baum-Darstellung
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15.08.2009, 20:36 #1
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Haftung bei Rettung
Greenwich
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