Original von geimer
Könnte die Verjährung bezüglich beider Verstöße nicht unterbrochen sein durch die Zustellung des Fragebogens für einen der Verstöße, wenn man die Fahrt als einheitliche Tat sieht, als einheitliche Fahrt über BW und Hessen?
Nein, das nicht.

Aber trotzdem noch nicht ganz aufatmen. Der erste Bescheid könnte noch kommen... wenn die Behörde am letzten Tag der 3-Monatsfrist intern den Bußgeldbescheid anordnet, unterbricht das die Verjährung. Der Bescheid muss aber dann innerhalb von zwei Wochen zugestellt werden.

Am 21.8. ist feiern angesagt..