Zu schnell gefahren?
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06.08.2009, 08:41 #1
Was ist eine "Anonymverfügung" aus Österreich?
Kann mir einer von Euch Fachleuten mal erklären, was das ist?

Habe ungefragt Post aus dem Salzburger Land bekommen.
Da steht was von "Anonymverfügung ... Festsetzung einer reduzierten Geldstrafe"
Es geht nicht ums Bezahlen, das mache ich schon, aber ich will doch wissen, wofür.
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06.08.2009, 08:42 #2Gesperrter User
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RE: Was ist eine "Anonymverfügung" aus Österreich?
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06.08.2009, 08:43 #3
Hilfreich erscheint mir dies (Wikipedia):
"Das Hauptanwendungsgebiet der Anonymverfügung sind Verletzungen der österreichischen Straßenverkehrsordnung. Meistens handelt es sich um Geschwindigkeitsübertretungen, bei der die zuständige Behörde, Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft, davon ausgeht, dass der Fahrzeughalter (laut Zulassungsschein), dem die Anonymverfügung zusgestellt wurde, den Täter kennt bzw. leicht herausfinden kann, wer der Täter ist, weil er weiß, wer wann mit seinem Fahrzeug unterwegs war.
Die Bezeichnung Anonymverfügung bedeutet, dass der eigentliche Fahrzeuglenker (kann natürlich auch der Fahrzeughalter sein, muss aber nicht), der die angegebene Übertretung begangen hat, bei Bezahlung binnen der angesetzten Frist unbekannt (also anonym) bleibt. Eine Anonymverfügung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung kann dann nur ausgestellt werden, wenn die Geschwindigkeitsübertretung
mittels automatischer Geschwindigkeitsüberwachung (Radarkasten, Section control) aufgenommen oder
von einem Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst (meist Polizeibeamte) festgestellt wurde.
Im Falle einer festgestellten Geschwindigkeitsübertretung wird dem Fahrzeughalter eine solche Anonymverfügung mit einer festgesetzten Geldbuße (bis zu 220 Euro) übermittelt. Es besteht die Möglichkeit den Strafbetrag binnen vier Wochen nach Ausfertigung zu begleichen, danach wird von der Verwaltungsbehörde nichts mehr unternommen, das Verfahren gilt als beendet. Es wird in diesem Falle auch keine Lenkererhebung durchgeführt und es wird auch keine Vormerkung in die Strafkartei vorgenommen.
Bei Überschreitung der Einzahlungsfrist, beispielsweise wenn der Fahrzeughalter aus diversen Gründen die Strafe nicht akzeptieren kann oder will, tritt die Anonymverfügung automatisch außer Kraft. Danach wird gegen den Fahrer des Fahrzeuges, der mittels Lenkererhebung ausgeforscht wird, ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet."Viele Grüße...
René
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06.08.2009, 08:44 #4PREMIUM MEMBER
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Themenstarter
RE: Was ist eine "Anonymverfügung" aus Österreich?
Anscheinend. Ist mir nicht bewusst. Aber es ist durch die "dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans" angezeigt worden.Original von Mostwanted
Zu schnell gefahren?
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06.08.2009, 08:49 #5Gesperrter User
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RE: Was ist eine "Anonymverfügung" aus Österreich?
Jetzt tue Buße, für dein zügelloses Verhalten
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06.08.2009, 08:50 #6
ein polizist meint dass dein fahrzeug zu schnell war...
also nicht gemessen sondern viel zu schnell und mit freiem auge sichtbar
Zucht & Ordnung! 180
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06.08.2009, 08:52 #7ehemaliges mitgliedGast
RE: Was ist eine "Anonymverfügung" aus Österreich?
Hättest Du es hier nicht gepostet, dann wäre es eine Anonymverfügung geblieben
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06.08.2009, 09:01 #8PREMIUM MEMBER
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Jepp. Das glaube ich auch. Denn wenn 100km/h ist, fahre ich anders als jetzt "gemessen" und bei 130km/h auch. Das heisst, er müsste mind. 15-20km/h Toleranz gehabt haben. Spricht für Pi-mal-Daumen-Messung. Und das, wo ich in Ösiland immer ganz genau fahre, weil ich weiss dass die gerne uns abkassieren.Original von botti800
ein polizist meint dass dein fahrzeug zu schnell war...
also nicht gemessen sondern viel zu schnell und mit freiem auge sichtbar
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06.08.2009, 09:01 #9PREMIUM MEMBER
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RE: Was ist eine "Anonymverfügung" aus Österreich?
Liest doch kein Österreicher mit hierOriginal von wavediver
Hättest Du es hier nicht gepostet, dann wäre es eine Anonymverfügung geblieben
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06.08.2009, 09:02 #10
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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06.08.2009, 09:04 #11Gesperrter User
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schreib zurück, sie sollen Dir erst mal Beweise schicken
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06.08.2009, 09:06 #12
können die Dir überhaupt was... ??
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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06.08.2009, 09:06 #13
ist ja eine anonymverfügung...
da kannst nicht drauf anworten
wennst antworten willst einfach abwarten bis die lenkererhebung plus anzeige kommt... kostet dann das vierfache aber du kannst es beeinspruchen.
aber elmar soll ruhig mal sagen wieviel die anonymverfügung kostet... ich sag mal 30 euro.
I AM FROM AUSRTIIIAAAAAAA
Zucht & Ordnung! 180
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06.08.2009, 09:13 #14Original von botti800
....
aber elmar soll ruhig mal sagen wieviel die anonymverfügung kostet... ich sag mal 30 euro.
...
genau...bei diesem Betrag ist ein Gang zum EuGh eigentlich unerlässlich..
Martin
Everything!
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06.08.2009, 09:13 #15PREMIUM MEMBER
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Falsch - MÖÖÖÖP
70 Euro
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06.08.2009, 09:15 #16PREMIUM MEMBER
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Hab ja gesagt, zahlen werde ich - heute bekommen - heute gezahlt
Darzum geht es auch nicht.
Was mich wunderte war die "reduzierte Geldstrafe" auf Grund der Anonymverfügung.
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06.08.2009, 09:18 #17
unglaublich...
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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06.08.2009, 09:20 #18
na gut 70.... ist ein bissi hoch...
is der deutschlandaufschlag
Zucht & Ordnung! 180
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06.08.2009, 09:25 #19
dennen hätt ich anonym zurückgeschrieben " LMAA" .... gibts doch ned pi mal Daumen
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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06.08.2009, 09:26 #20
prob ist halt.... der fahrzeughalter bekommt die verfügung... und ich denke es war ein firmenauto
Zucht & Ordnung! 180
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