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  1. #21
    ehemaliges mitglied
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    Ist der Wisch in die Firma gekommen? Immerhin wars ja ein Firmenwagen. *gg*

  2. #22
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Das hättest du dir vermutlich sparen können. Meines Wissens gibt es keine rechtliche Handhabe. Die Strafen werden zugestellt, bei Nichtbezahlung aber nicht weiter verfolgt. Auch die hierzulande von hinten aufgenommenen Radarfotos sind bei Deutschen nix wert, weshalb es in Salzburg einen Testbetrieb "angepasster" Geräte gibt. Es lebe die EU ...

    Die Östernenflotte ist gegen die Tarnkappenbomber der Piefgonen machtlos.

    Aber danke für die Spende.
    — Roland —
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  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von Signore Rossi
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    Original von botti800
    ...lenkererhebung
    Wieder einer dieser grotesk-sympathischen Öschi-Begriffe, den ich noch nicht kannte!
    Martin

    "Whatever you do, don't congratulate yourself too much."

  4. #24
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    Original von Hypophyse
    Das hättest du dir vermutlich sparen können. Meines Wissens gibt es keine rechtliche Handhabe. Die Strafen werden zugestellt, bei Nichtbezahlung aber nicht weiter verfolgt. Auch die hierzulande von hinten aufgenommenen Radarfotos sind bei Deutschen nix wert, weshalb es in Salzburg einen Testbetrieb "angepasster" Geräte gibt. Es lebe die EU ...

    Die Östernenflotte ist gegen die Tarnkappenbomber der Piefgonen machtlos.

    Aber danke für die Spende.
    Falsch. Österreich ist das einzige EU-Land, das mit Deutschland ein innerstaatliches Zwangsvollstreckungsabkommen für Bußgeldverfahren hat. Das heißt, die Geldbuße wird in Ö festgesetzt, aber vom in D lebenden Betroffenen nicht bezahlt. Was passiert ? Aufgrund des Abkommens wird die Geldbuße durch die Republik Ö in D mittels Gerichtsvollzieher etc. beigetrieben.... das wird dann richtig teuer und ätzend.

  5. #25
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Gilt das auch, wenn der Fahrer nicht vor Ort eindeutig identifiziert wurde?

    Ich hab das nämlich gänzlich anders in Erinnerung.
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  6. #26
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Original von Hypophyse
    Das hättest du dir vermutlich sparen können. Meines Wissens gibt es keine rechtliche Handhabe. Die Strafen werden zugestellt, bei Nichtbezahlung aber nicht weiter verfolgt.
    Und wenn doch hab ich nachher die Scherereien mit dem Arbeitgeber. Schließlich war es ein Firmenauto.

    Da zahl ich lieber die 70 Euro und gut ist.

    Auch wenn es Willkür ist, denn wie gesagt bin ich aus allen Wolken gefallen und hab nichts gemerkt und gerade in Österreich passe ich auf wie verrückt.

    Naja. Keine Punkte. Kein Fahrverbot. Gibt schlimmeres.

  7. #27
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    Gleich 'n Softwareupdate mit Radarwarner anfordern...

  8. #28
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Hilft das auch gegen Schätzungen von Polizisten?

  9. #29
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    hoffentlich bekommt hier sowas kein Offizieller in Belgien mit.... denn ich schätze...die schätzen dann jeden zu schnell ...

    wir haben hier schon extrem hohe und viele Geldbusen, grad für Aussländer.....

    komm da nicht drüber weg .... find soetwas unmöglich


    Gruss


    Wum
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  10. #30
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    So, Auskunft des ADAC.

    Geht natürlich nicht als Lohnsklave.
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  11. #31
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    Du hast also einen Bussgeldbescheid aufgrund zu hoher Geschwindigkeit bekommen, bei der

    1. Keine Messung vorgenommen sondern nur geschätzt wurde.

    2. Bei der der Fahrer nicht festgestellt wurde, sondern praktischerweise der Halter zahlen darf.

    Beides sind Sachverhalte die in Deutschland den aktuellen Gesetzen widersprechen, ich glaube da hätte ich ein Problem mit dem bezahlen.

    Allerdings dürfte der nächste Spass bekommen, der mit dem Nummernschild in Ösiland erwischt wird.

  12. #32
    Milgauss
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    Falsch. Österreich ist das einzige EU-Land, das mit Deutschland ein innerstaatliches Zwangsvollstreckungsabkommen für Bußgeldverfahren hat. Das heißt, die Geldbuße wird in Ö festgesetzt, aber vom in D lebenden Betroffenen nicht bezahlt. Was passiert ? Aufgrund des Abkommens wird die Geldbuße durch die Republik Ö in D mittels Gerichtsvollzieher etc. beigetrieben.... das wird dann richtig teuer und ätzend.[/quote]

    Endlich ein sachlich richtiger Beitrag. Habe es selbst, noch zu DM-Zeiten erlebt. Sollte wegen zu hoher Geschwindigkeit DM 70,- direkt an der Autobahn zahlen. Habe natürlich mit der Beweispflicht spekuliert (es war nur ein hinterherfahrender Polizist auf dem Motorrad gewesen). Die Rechnung kam nachher ins Haus. DM 1.700,- (wirklich). Grund: Gem. österr. Gesetz konnten die Behörden bei Weigerung der Bußgeldzahlung, das über 30-fache als Strafgeld kassieren. Beweispflicht gab es nicht, nur die lapidare Begründung, der Polizist hätte keinen Grund, sich etwas auszudenken.
    Ich habe es dann noch geschafft, das Ganze auf 1.200,- zu drücken. Im Falle der Weigerung, hätte man die Summe über Gehaltspfändung eingetrieben.
    Nun ratet mal, wer sich im Urlaub in Österreich immer an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält, auch wenn mich alle Italiener lächelnd überholen
    As time goes by

    Gruß Rolf

  13. #33
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Einmal noch: Die Durchsetzung funkioniert nur bei einer Anhaltung samt Feststellung der Personalien.

    Die Lenkererhebung wird von DE nicht umgesetzt.
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  14. #34
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    1. Woraus geht hervor, ob es wirklich eine Geschwindigkeitsüberschreitung war? Auch eine rote Ampel bringt 70 Euro.

    2. Wenn es wegen Tempolimit war: Wo steht, das geschätzt wurde?

  15. #35
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    Steht im Brief:

    "Es liegt eine Anzeige über eine dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans vor:
    (...)
    Übertretene Gesetztesbestimmung:
    Gem §52 ...
    ... zulässige Hüchstgeschwindigkeit von 100km/h um 25km/h überschritten"

    Aber jetzt werde ich prüfen. Schließlich wurde meine Fahrt minutiös aufgezeichnet incl. sämtlicher Datenkommunikation im Fahrzeug und Geschwindigkeit. Bin gespannt was da rauskommt.

  16. #36
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    Du prüfst nachdem Du gezahlt hast Ok
    Gruß, Robert

  17. #37
    Gesperrter User
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    "Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten ohne Fahrerfeststellung" wird in DE nicht anerkannt, wenn Du abstreitest. Fragt sich halt ob der Aufwand die 70 Euro wert ist und Du wieder nach Austria einreisen darfst

  18. #38
    680g pures Fleisch! Avatar von GG2801
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    Original von rororollthex
    Du prüfst nachdem Du gezahlt hast Ok

    Gerald

    Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.

  19. #39
    Administrator Avatar von PCS
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    Original von rororollthex
    Du prüfst nachdem Du gezahlt hast Ok
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  20. #40
    680g pures Fleisch! Avatar von GG2801
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    Original von Mostwanted
    "Schätzung der Geschwindigkeit durch einen Polizeibeamten ohne Fahrerfeststellung" wird in DE nicht anerkannt, wenn Du abstreitest. Fragt sich halt ob der Aufwand die 70 Euro wert ist und Du wieder nach Austria einreisen darfst

    Salakis, lese er hier:


    Original von elmar2001
    Steht im Brief:

    "Es liegt eine Anzeige über eine dienstliche Wahrnehmung eines Straßenaufsichtsorgans vor:
    (...)
    Übertretene Gesetztesbestimmung:
    Gem §52 ...
    ... zulässige Hüchstgeschwindigkeit von 100km/h um 25km/h überschritten"

    Aber jetzt werde ich prüfen. Schließlich wurde meine Fahrt minutiös aufgezeichnet incl. sämtlicher Datenkommunikation im Fahrzeug und Geschwindigkeit. Bin gespannt was da rauskommt.


    Wenn Elmar anhand der verfügbaren Fahrzeugdaten zweifelsfrei nachweisen kann, daß sich der österreichische Schutzmann "verschätzt" hat, dann würde ich denen nen Brief schreiben, daß sie sich ihren Wisch da hinstecken können, wo die Sonne niemals scheint.
    Gerald

    Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.

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