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  1. #61
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    ich selber durfte schon miterleben, dass die Ösis ganz besonders begabte Menschen sind ... wurde auf ne Schnellstraße, in Kolonne fahrend zwischen zwei A-utos, rausgewunken, weil der Vor-Ort-Verfüger gesehen hatte, dass ich 10km zu schnell war ....

    Böse ist, wer Böses denk ....

    D hat seine eigene Geschichte mit nem Ösi
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  2. #62
    Freccione
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    Burschen eins ist sicher:

    Das gleiche Delikt in D ist sicherlich teurer !

    Übrigens haben sie auf der Inntalautobahn auch die Radarkästen so adaptiert daß auch von vorne geblitzt werden kann um den deutschen Gesetzen zu ensprechen ! ;-)

    Auch wurde der Mindestsatz von €35 auf €70 erhöt um EU Konform in Ausland strafen einfordern zu können !

    Nicht immer alles glauben was in Fernseh Dokus gebracht wird !!!!

    Übrigens wenn ein Ösi in Deutschland "zu schnell erwischt" wurde wars auch immer schon teurer !

    Also ned so jammern ! (Elmar Dich mein ich nicht ! )
    LG Dieter

  3. #63
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Wenn ich beim WWF mal einem Ösi platten drehe, und es dann zufällig Dein Wagen war, dann weißt Du warum

    Ich bin immer der Meinung man muss zu den Sachen stehen, die man verzapft hat, egal was. Aber ich bin extra so vorsichtig gefahren und das belegt auch die Datenaufzeichnung, dass ich genau zu der Zeit runtergebremst habe. Das "wundert" mich halt.

    Auf Basis einer Schätzung wirst Du in D nie zahlen müssen. Auf Basis eines Fotos von hinten auch nicht. Was ist denn das für ein rechtssystem, wo der Angeklagte beweisen muss, dass er es nicht war? In dubio pro reo gilt in gesitteten Ländern. :twisted: Freibeuter gibt es also nicht nur vor Somalia.

  4. #64
    Milgauss Avatar von 116710LN
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    Zum Thema Anonymverfügung:

    Vorab...ich bin seit Geburt Österreicher und lese gerne im R-L-X Forum mit

    ... da fahr ich also am Freitag den 10.7. zum freundlichen BMW-Händler in Wien Erdberg um gemeinsam mit meinem Sohnemann mit großer Freude im Herzen meinen neuen BMW 318d abzuholen

    Alles funktioniert wie am Schnürchen, Auto ist echt topp, alle Formalitäten werden erledigt - ich bin um ein paar Euronen ärmer, dafür steigt die "Freude am Fahren" immens.

    Wir verlassen also um ca. 11:30 Uhr den Freundlichen in Wien Erdberg und nach der ersten Volltankung und dem Kleben der Autobahnvignette geht es Richtung Süden.

    Da meinen Sohn der große Hunger überkommt verlassen wir um ca. 11:58 Uhr die A2 (Südautobahn) bei Vösendorf um im grossen Areal der SCS (ShoppingCitySüd) Einkehr zu halten. Am Ring um den EinkaufsMegaTempel sehe ich zu spät 2 freundliche Verkehrswachorgane schwer bewaffnet mit einer Radarpistole im Anschlag .... ich denk mir noch "hoffentlich nicht zu schnell .."

    Eine Woche später ist sie da - die ANONYMVERFÜGUNG
    In mir kommt grosse Freude auf und ich befülle das vorgedruckte Formular mit meinen Daten um es dann soleich per Fax an die zuständige Bezirkshauptmannschaft Abteilung für Strafsachen zu schicken.

    Wiederum eine Woche später ... In meinem Briefkasten findet sich eine Verständigung über einen erfolglosen Zustellversuch eines RSa Briefes

    Am nächsten Tag also auf zu Post um das blaue Schriftstück in Empfang zu nehmen und die grosse Überraschung

    10.7.2009, 12:02 Uhr (also ca. 30 min. nach Übernahme meines neuen Bayrischen)
    30km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit (die hab' ich total übersehen)
    60 km/h gefahrene Geschwindigkeit nach Abzug von 3km/h Messtoleranz

    Strafnorm und verhängte Geldstrafe: € 120,-

    Der neue Herenbeschleuniger kann mir doch nur Glück bringen, oder
    lg, Bernhard

  5. #65
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    Der war wohl leiser als dein alter Wagen

    In einer S-Klasse muss sich mich jedesmal mit einem Blick auf den Tacho davon überzeugen, das der Wagen noch rollt wenn Zone 30 ist

  6. #66
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Bernhard: Immer die BMW-Raser

    Was hättest Du denn zuerst zahlen sollen bei der Anonymverfügung.

    Prozentual bist Du 100% zu schnell, ich nur 25%

    Viel Spass mit dem neuen Auto.

  7. #67
    Milgauss Avatar von 116710LN
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    Elmar

    Bei der Anonymverfügung selbst wird keine Strafe festgesetzt oder ausgeschrieben, dabei wird nur festgestellt wer das KFZ gelenkt hat
    lg, Bernhard

  8. #68
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Nee, das interssiert die doch gar nicht. Bei mir wollen die nur cash - wer gefahren ist ist denen egal.

  9. #69
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Original von elmar2001
    Nee, das interssiert die doch gar nicht. Bei mir wollen die nur cash - wer gefahren ist ist denen egal.
    Und das ist der Punkt, der für mich leider nicht eindeutig ist.

    Bericht des Landesrechnungshofes über die Abwicklung von Verkehrsstrafen in der Bezirkshauptmannschaft Hallein.

    PDF aus 01/2009

    Sind Fahrzeuge mit deutschem oder schweizer Kennzeichen vom Strafverfahren betroffen, wurden sie aber nicht unmittelbar bei der Verkehrsübertretung gestellt, veranlasst die Bezirkshauptmannschaft je nach Sachlage eine Anonymverfügung, eine Lenkererhebung oder eine Strafverfügung. Solche Schriftstücke werden in Deutschland auf Grund von bilateralen Abkommen rechtswirksam zugestellt.

    [...]

    Gegen deutsche Zulassungsbesitzer, die nicht bekanntgeben, wer ein bestimmtes Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt einer Übertretung gelenkt hat, kann die österreichische Behörde derzeit zwar einen Strafbescheid erlassen, vollstreckt werden kann dieser allerdings nicht.
    Bei Nichterteilung der Lenkerauskunft gibt's bei uns noch eine Strafe oben
    drauf. Ich weiß nicht, ob sich der Absatz nur auf diesen Umstand oder die
    eigentliche Strafe bezieht.


    Einzig Bußgelder und Geldstrafen aus Straßenverkehrszuwiderhandlungen in Österreich werden in Deutschland (und umgekehrt) vollstreckt. Ausgenommen davon sind Strafen auf Grund der Nichtbenennung des Fahrzeuglenkers. Wegen eines Verstoßes gegen die Verfassungsregel, sich selbst oder Angehörige nicht belasten zu müssen, wird in diesem Punkt eine Vollstreckung im Rahmen des deutsch-österreichischen Vollstreckungsabkommens abgelehnt.
    (alte) Quelle

    Beim nächsten Zusammentreffen wird man vermutlich daran erinnert
    werden. Ab 2010 gibt's kein Pardon, dann sollen Strafen exekutiert
    werden.



    Ländermatch!
    — Roland —
    20 % auf alles!

  10. #70
    Prinzessin Avatar von botti800
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    und ich könnt mich übrigens anspeiben wenn ein österreicher "ösi" schreibt!

    habts an pecka?

    solln die piefke ösi schreiben ... is ma wurscht.... aber sowas
    Zucht & Ordnung! 180

  11. #71
    Freccione
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    Botti

    Wennst mich meinst ?

    Bin warscheinlich zu lange in D zu Schule gegangen

    Des färbt ab !
    LG Dieter

  12. #72
    Prinzessin Avatar von botti800
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    reiss di zsamm

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  13. #73
    Freccione
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    okeh !

    LG Dieter

  14. #74
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Osi ist immer noch besser als Ossi

    Was regst Dich so auf, Botti, ist doch nur ne Abkürzung.

  15. #75
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    ich gebrauch immer das Wort Schluchti ist Abkürzung für Schluchtenscheizzer ist aber eher positiv zu verstehen, da wir hier neidisch auf eure schönen Berge sind...


    Gruss



    Wum
    TGT - Trinken gegen Terror

  16. #76
    Prinzessin Avatar von botti800
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    schluchti soll mir recht sein


    elmar... nationalstolz nenn ich das
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  17. #77
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Man muss doch auch mal über Euch schimpfen dürfen

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