Guten Tag liebes Forum,

ich habe soeben folgende Mail erhalten:

"Guten Tag, xy! Wenn man Ihr Angebot mit der eBay-Artikelnummer xy z.B. mit einem Handy über wap.ebay.de anschaut, dann fehlt dort ein Link zu Ihren AGB. Sie sind damit akut abmahngefährdet, nähere Erläuterungen finden Sie hier: http://www.wortfilter.de/wap-abmahngefahr.html Ich berichte unter http://www.wortfilter.de bereits seit Jahren über eBay und Abmahnfallen bei eBay. Da ich keine Abmahnabzocker durch eine vorschnelle Veröffentlichung des oben verlinkten Artikels auf dumme Ideen bringen will, warne ich Sie und einige andere Betroffene vor. Sie können sich ansehen, wie Ihre Angebote auf wap.ebay.de aussehen. Dieses und weitere kostenlose Tools finden Sie hier: http://www.wortfilter.de/Tools/ueber...uebersicht.php Viele Grüße aus Gundershoffen,aXel GronenImpressum: http://www.wortfilter.de/Impressum.html"


Hat jemand schon einmal davon gehört?

Ist man als Kleingewerbetreibender dazu verpflichtet AGBs und ein Impressum vorzuweisen? Habe selber noch nichts von dieser Verpflichtung gehört, ich ging davon aus, dass die Rechtlichen Informationen des Anbieters und die Widerrufsbelehrung ausreichen würden.



MfG