Original von benjik
Ich gehe in Italien in ein Handyladen und kaufe 10 Telefone für einen Gesamtwert von 5.000 EUR. Hier gebe ich irgendeine UST ID an die ich im Internet gefunden habe und bekomme somit keine MwSt in Italien berechnet.
Das funktioniert so aber nicht.
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Thema: UST ID Frage
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13.07.2009, 15:05 #1
UST ID Frage
Hallo,
ich habe eine Frage die EU UST ID betreffend.
Also man findet ja auf fast jeder Seite eines Händlers oder einer Firma die UST ID Nummer.
Diese UST ID kann, soweit ich es bis jetzt verstanden habe, angegeben werden um innergemeinschaftlich steuerfrei einzukaufen.
Aber wird / kann mit der Angabe der UST ID auf fast jeder Internertseite nicht auch grober Unfug getrieben werden?
Szenario
Ich gehe in Italien in ein Handyladen und kaufe 10 Telefone für einen Gesamtwert von 5.000 EUR. Hier gebe ich irgendeine UST ID an die ich im Internet gefunden habe und bekomme somit keine MwSt in Italien berechnet. Mir ist klar, dass bei diesem Szenario natürlich ein Bar-Verkauf zu Grunde liegt.
Ich habe mich nur gefragt wie man sich dadurch schützt, denn im schlimmsten Fall hat man dann auf einmal 10 Handys in der Firma und muss sich dann vor dem Finanzamt erklären.
Danke für euren Input.
Ich möchte zu keiner Straftat aufrufen oder ähnliches.An diesem Tisch wird nicht gelogen!
Beste, Ben
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13.07.2009, 15:21 #2Gesperrter User
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RE: UST ID Frage
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13.07.2009, 15:38 #3
Komisch

Wenn ich hier in Österreich etwas für unsere deutsche Firma einkaufe und die Deutsche UST ID angebe wird alles NETTO verrechnet.
Deshalb bin ich davon auch im Szenario oben genannt ausgegangen.An diesem Tisch wird nicht gelogen!
Beste, Ben
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13.07.2009, 15:42 #4
Hey Ben,
das machen die Händler auch nicht aus Spaß, sondern, weil sie dazu verpflichtet sind: § 5 Abs. 1 Nr. 6 Telemediengesetz
"I swear it's oregano, officer!"
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13.07.2009, 15:46 #5Natürlich machen das die Händler nicht zum Spass. Wie schützen sich die Firmen allerdings vor Missbrauch? Das war glaube ich die Frage die Ben gestellt hatteOriginal von NicoH
das machen die Händler auch nicht aus Spaß, sondern, weil sie dazu verpflichtet sind: § 5 Abs. 1 Nr. 6 Telemediengesetz
Gruss Wolfgang
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13.07.2009, 15:58 #6
Ich wollte nur schlau tun
"I swear it's oregano, officer!"
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13.07.2009, 16:10 #7Gesperrter User
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Im Zweifel haftet aber die Firma in Austria dafür...Original von benjik
Komisch
Wenn ich hier in Österreich etwas für unsere deutsche Firma einkaufe und die Deutsche UST ID angebe wird alles NETTO verrechnet.
Deshalb bin ich davon auch im Szenario oben genannt ausgegangen.
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13.07.2009, 16:10 #8Richtig- weil unbare Zahlung UND aus dem Ausland. Bei Bar im Inland gibt es nur ganz wenig Ausnahmen (ständige Geschäftsbeziehung, usw) die ein UST-Prüfer durchläßt....wenn Du einen Ausfuhrnachweis bringen kannst, biste König, wenn Du ohne Mwst verkauft hast.Original von benjik
Komisch
Wenn ich hier in Österreich etwas für unsere deutsche Firma einkaufe und die Deutsche UST ID angebe wird alles NETTO verrechnet.
Deshalb bin ich davon auch im Szenario oben genannt ausgegangen.Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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13.07.2009, 16:43 #9Wieder komischOriginal von Vanessa
Richtig- weil unbare Zahlung UND aus dem Ausland. Bei Bar im Inland gibt es nur ganz wenig Ausnahmen (ständige Geschäftsbeziehung, usw) die ein UST-Prüfer durchläßt....wenn Du einen Ausfuhrnachweis bringen kannst, biste König, wenn Du ohne Mwst verkauft hast.Original von benjik
Komisch
Wenn ich hier in Österreich etwas für unsere deutsche Firma einkaufe und die Deutsche UST ID angebe wird alles NETTO verrechnet.
Deshalb bin ich davon auch im Szenario oben genannt ausgegangen.
Habe jetzt hier schon mehrfach bei verschiedenen Händlern Computerteile etc gekauft und Bar gezahlt (diese dann am WE natürlich nach Deutschland mitgenommen). Sie wollten nur die UST ID wissen mehr nicht und schon war alles Netto. Das hatte mich ja dann so stutzig gemacht wegen eines Mißbrauchs!
Was für einen Ausfuhrnachweis soll es denn bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung geben?An diesem Tisch wird nicht gelogen!
Beste, Ben
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13.07.2009, 17:06 #10Zum Beispiel Frachtbriefe, Versandlisten.....Ausfuhr bedeutet nicht zwangsläufig USA oder Schweiz, also Drittland...Original von benjik
Was für einen Ausfuhrnachweis soll es denn bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung geben?
...und zu Deinem Bsp oben: Da kann es sein, daß der Händler dann die Ust stemmen darf....Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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13.07.2009, 17:10 #11Gesperrter User
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Original von Vanessa
...und zu Deinem Bsp oben: Da kann es sein, daß der Händler dann die Ust stemmen darf....
So ist es. Sollte man nur bei guten und solventen Kunden machen.
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