Original von Der Hanseat
Nicht ganz risikofrei und wenn man das mal allgemein betrachtet eine etwas merkwürdige Rechtsauffassung.....Original von redsubmariner
Im uebrigen, wenn mich jemand kontaktiert, dass ich sein Bild rausnehmen soll, mache ich das auch. Man kann ja auch im ersten Kontakt menschlich und freundlichen jemanden darauf hinweisen.
Zu dem Thema noch eine Anmerkung. Der Hinweis "Kontaktieren Sie mich, wenn Sie urheberrechtlich geschütztes Material auf meinen Seiten finden, dann entferne ich dieses umgehend"
ist zudem äusserst kontraproduktiv vor Gericht!! Klassisches Eigentor![]()
Ergebnis 21 bis 40 von 45
Thema: Urheberrechte und Hotlinking
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09.07.2009, 15:37 #21
Ja, das ist schwieriger.
Du kannst zwar in Deutschland eine einstweilige Verfügung gegen den Verletzer in China bekommen, aber die Vollstreckung, also die Durchsetzung Deiner Rechte, ist da schwieriger.
Rechtsfrei ist das alles nicht - deswegen habe ich auch diesen Thread eröffnet
Aber Pils seid Ihr beide, nich?
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09.07.2009, 15:48 #22Gesperrter User
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09.07.2009, 16:15 #23
Danke Nico für diese tolle Zusammenfassung!

Es ist leider häufig so, dass der schöpferische Aufwand bei der Fotografie mit dem Aufwand für das Drücken des Auslösers gleichgesetzt wird. Mit dieser Sichtweise fällt es dann sehr leicht Fotografien guten Gewissens für eigene Zwecke zu verwenden.
Auch die Fotografen selbst können in die Falle tappen und müssen aufpassen was sie fotografieren und kommerziell nutzen: Stichwort Geschmacksmuster. So hat z.B. die DB AG den ICE bzw. sein Design als geschütztes Geschmacksmuster eintragen lassen und verlangt Lizenzgebühren für kommerziell genutzte Abbildungen dieses Designs, solange es nicht nur Beiwerk auf der Abbildung ist. Wer also seine Reiseberichte in Buchform vermarkten will, sollte vorher klären, ob der ICE auf dem Cover so eine gute Idee ist.--
Beste Grüße, Andreas
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09.07.2009, 16:24 #24
Richtig Andreas, die Hemmschwelle ist einfach sehr niedrig. Wie eben auch bei Musik, wo häufig eingewandt wird "Der Künstler hat dadurch ja keinen Schaden, denn *gekauft* hätte ich die CD eh nicht". Bei Fotografien ist es ja ähnlich: der Fotograf wird ja nicht ärmer dadurch, dass sein Bild geklaut wird. Trotzdem bekommt er im Streitfall wohl Schadensersatz.
Aber Pils seid Ihr beide, nich?
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09.07.2009, 16:43 #25Oh ja. Ich kann mich an de.rec.fotografie Zeiten erinnern, da gab es ein paar professionelle Fotografen, die rigoros gegen die nicht genehmigte kommerzielle Nutzung ihrer Werke vorgegangen sind. In den meisten Fällen ging das gar nicht vor Gericht, sondern es gab ein Schreiben von einem Anwalt, der grob den Weg vors Gericht und die entstehenden Kosten skizziert und beiliegend eine Rechnung über das n-fache des sonst üblichen Honorars. In den meisten Fällen wurde, vermutlich nach Rechtsberatung, dann gleich die Rechnung bezahlt.Original von NicoH
Richtig Andreas, die Hemmschwelle ist einfach sehr niedrig. Wie eben auch bei Musik, wo häufig eingewandt wird "Der Künstler hat dadurch ja keinen Schaden, denn *gekauft* hätte ich die CD eh nicht". Bei Fotografien ist es ja ähnlich: der Fotograf wird ja nicht ärmer dadurch, dass sein Bild geklaut wird. Trotzdem bekommt er im Streitfall wohl Schadensersatz.
Kann einem übrigens nicht nur bei Fotos passieren. Die teuerste Geburtstagseinladung im Internet: Ein Freund lädt sich von einem Stadtplandienst eine Kachel herunter, die die Umgebung seines Wohnorts zeigt. Er benennt die Grafik um und bindet sie auf einer Webseite ein, die nicht durch Weblinks erreichbar ist und schickt den direkten Link via Mail an seine Gäste ... am Ende zahlt er 3k Euro an den Stadtplandienst.--
Beste Grüße, Andreas
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09.07.2009, 16:45 #26Gesperrter User
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Soll ich als Label und Verlag was dazu sagen? Habt ihr ne Woche Zeit, dann erzähle ich es...
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09.07.2009, 22:34 #27Da würde ich allein aus persönlichem Interesse doch noch mal gerne einhaken ...Original von NicoH
2. Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland gesetzlich festgeschrieben: § 22 Kunsturhebergesetz. Die erlaubten Ausnahmen stehen in § 23 KunstUrhG. Die Rechtslage in D und Ö ist daher wohl sehr ähnlich.
Auf den ersten Blick scheinen mir die Rechtslagen in Österreich und Deutschland eher gegensätzlich gestaltet zu sein - die Ergebnisse werden vielleicht nicht immer so weit voneinander entfernt sein, aber die Ausgangslage erscheint mir von sehr unterschiedlichen Ansätzen geprägt zu sein:
DEUTSCHLAND
- Grundsätzlich Veröffentlichung nur mit Einwilligung des Abgebildeten erlaubt
- Davon einige Ausnahmen
- Aber auch diese nur, wenn nicht berechtigte Interessen verletzt
ÖSTERREICH
- Grundsätzlich Veröffentlichung auch ohne Einwilligung des Abgebildeten erlaubt
- Es sei denn es werden berechtigte Interessen verletzt
- Was wohl bei den Ausnahmen analog deutscher Rechtslage seltener der Fall sein wird
In Deutschland scheint also der Abgebildete nur darauf hinweisen zu müssen, daß keine Einwilligung vorliegt, dann muss der Veröffentlicher nachweisen, daß eine wolche aufgrund einer Ausnahme nicht nötig war.
In Österreich hingegen muß der Abgebildete selbst nachweisen, daß seine berechtigten Interessen verletzt wurden, sonst ist ja eine Veröffentlichung zulässig. Und nur weil man gut erkennbar auf einem Bild zu sehen ist muss das nicht automatisch heissen, daß berechtigte Interessen verletzt wurden. Die Judikatur zu diesen Fragen müsste ich mir einmal genauer ansehen ...Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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09.07.2009, 23:43 #28
Sehr interessant und für Laien hilfreich. Danke!
Ergänzend führe ich noch das Zitatrecht an, das explizit auch Bilder
umfasst, sobald der eigene Beitrag eine ausreichende Schöpfungs-
höhe aufweist
Grob vereinfacht: Verfasst man eine längere Abhandlung, darf man
einzelne Bilder sehrwohl zitieren.
Hotlinking ist aber gesondert zu betrachten, denn dabei bedient man
sich nicht nur des Bildes, sondern "stiehlt" auch Traffic.— Roland —
2084
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09.07.2009, 23:56 #29ehemaliges mitgliedGast
Naja, mein Blog habe ich ja erstmal nicht auf Deutsch, und zweitens auch nicht in Deutschland kreiert. Sondern in den USA. Dazu kommt, dass da draussen sicher Millionen Blogs sind, und die meisten von uns sind keine Juristen. Daher brauchen wir entweder den Rat von Juristen, oder wir lernen durch das Leben und das Bloggen was geht und was nicht geht. Was einem Rechtsanwalt als total einfach und klar erscheint, ist fuer den Normalbuerger oft unvorstellbar, und noch oefter gar nicht zu begreifen. Wenn das anders waere, dann waeren alle Anwaelte ganz schnell arbeitslos.
Recht haben und kriegen sind ja immer so eine Sache. Darueber hinaus sollten wir alle nicht vergessen, dass wir Menschen und nicht Roboter sind. Dazu kommt, dass so mancher von uns vielleicht meint, er bliebe hier ewig, aber auch das trifft nicht zu. Wiederrum ein Grund mehr, auch an unsere eigene Menschlichkeit zu denken, und damit will ich keinesfalls Rechtsbruch rechtfertigen oder unterstuetzen.
Ich erwarte nicht, dass diese meine Meinung von den meisten geteilt wird, aber es mag zum Denken anregen...
Zuletzt bin ich selber immer interessiert, weiter zu lernen, auch zu lernen, was in den USA rechtlich korrekt ist, und was nicht. Schliesslich dient mein Blog nicht dazu, mir Aerger einzuheimsen.
Es ist jedenfalls sehr interessant die Meinung der Jurisprudenz hier nachzulesen. Faszinierend, wie schon zwischen Deutschland und Oesterreich so massive Unterschiede vorliegen. Da wage ich gar nicht darueber nachzudenken, welche Unterschiede zwischen Deutschland und USA vorliegen.
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10.07.2009, 10:51 #30Ahh, ok, jetzt verstehe ich, wie es in Österreich ist. Gestern hatte ich es anders verstanden - nämlich gleich der deutschen Rechtslage.Original von newharry
In Deutschland scheint also der Abgebildete nur darauf hinweisen zu müssen, daß keine Einwilligung vorliegt, dann muss der Veröffentlicher nachweisen, daß eine wolche aufgrund einer Ausnahme nicht nötig war.
In Österreich hingegen muß der Abgebildete selbst nachweisen, daß seine berechtigten Interessen verletzt wurden, sonst ist ja eine Veröffentlichung zulässig. Und nur weil man gut erkennbar auf einem Bild zu sehen ist muss das nicht automatisch heissen, daß berechtigte Interessen verletzt wurden. Die Judikatur zu diesen Fragen müsste ich mir einmal genauer ansehen ...
Ja, in Deutschland trägt derjenige, der das Bild veröffentlicht, die Beweislast dafür, dass er das veröffentlichen darf. Wenn ein Bild von Dir (also mit Dir als Motiv) veröffentlicht wird (auf dem Du nicht nur "Beiwerk" bist, s. die Ausnahmen in § 23 KunstUrhG), dann kannst Du den Veröffentlicher in Anspruch nehmen. Der müsste dann nachweisen, dass er das durfte.
In Österreich müsstest Du wohl nachweisen, dass er es nicht durfte. Das ist sich nicht immer einfach...
Aber Pils seid Ihr beide, nich?
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10.07.2009, 10:53 #31
Roland, danke für Deinen Einwurf zu den Zitaten.
Richtig ist, dass man fremde Bilder zitieren darf. Dies darf man aber nur dann, wenn man sich in seinem eigenen Beitrag mit dem Bild an sich auseinandersetzt.
Ein einfaches Zitieren, ohne das Bild dabei selber mit einem gewissen Anspruch zu besprechen, ist nicht erlaubt.Aber Pils seid Ihr beide, nich?
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10.07.2009, 11:41 #32ehemaliges mitgliedGast
Nico,
Wie verhaelft sich das denn legal mit den Diplomarbeiten, dort werden ja auch Bilder zitiert und benutzt, die einem nicht gehoeren, so war das zumindest bei mir vor bald 20 Jahren, war das rechtlich ok oder nicht?
Originally posted by NicoH
Roland, danke für Deinen Einwurf zu den Zitaten.
Richtig ist, dass man fremde Bilder zitieren darf. Dies darf man aber nur dann, wenn man sich in seinem eigenen Beitrag mit dem Bild an sich auseinandersetzt.
Ein einfaches Zitieren, ohne das Bild dabei selber mit einem gewissen Anspruch zu besprechen, ist nicht erlaubt.
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10.07.2009, 14:04 #33
Klar, das ist OK, weil Du Dich eben mit diesen Bildern selber beschäftigst.
Das Zitieren ist erlaubt, wenn es dazu dient, einen eigenen Standpunkt zu untermauern oder andere Meinungen zu belegen oder widerlegen. Wenn Du etwa eine Diplomarbeit über romanische Architektur schreibst, dann kannst Du, um das bildlich zu untermauern, an Hand eines Bildes des Doms zu Pisa die Besonderheiten der Epoche aufzeigen.
Das Zitieren ist nicht erlaubt, wenn man das Bild einfach nur benutzt, ohne sich selber wissenschaftlich damit auseinander zu setzen. Du dürftest also nicht einfach einen Reisebericht über Pisa schreiben und dafür ein fremdes Bild des Doms zu Pisa verwenden - auch wenn Du das gleiche Bild in Deiner Diplomarbeit über romanische Architektur legal verwenden durftest
Das Zitatrecht ist also nur gegeben, wenn Du selber etwas erschaffst (wie etwa eine Diplomarbeit) und das Zitat ein Teil Deines Schaffens ist.Aber Pils seid Ihr beide, nich?
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10.07.2009, 14:10 #34
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10.07.2009, 14:12 #35
So, hier ein Beispiel für erlaubtes Zitieren:
__________________________________
Freunde,
in Frühjahr fand ja wieder die Baselworld statt, dort hat Percy tolle Bilder von der Datejust II gemacht:

Wie gefällt Euch die Uhr? Ich finde sie sehr gelungen - das hängt sicher aber auch damit zusammen, dass Percy sie so toll fotografiert hat
Aber Pils seid Ihr beide, nich?
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10.07.2009, 14:13 #36
So, hier ein Beispiel für *nicht* erlaubtes Zitieren:
__________________________________
Freunde,
wie findet Ihr eigentlich die Datejust II?

Ich finde sie sehr gelungen
Aber Pils seid Ihr beide, nich?
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10.07.2009, 14:50 #37ehemaliges mitgliedGast
Nico, so verstehen sogar Nichtjuristen wie ich das ganze, obwohl ich auch mal die Jurastudienbank vor 20 Jahren gedrueckt habe...
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10.07.2009, 21:41 #38
Sehr lehrreicher Thread. Vielen Dank dafür.

was aber ist z.B. mit meinem Ava?
Ich gebe zu das Bild von Ferdinand Porsche ist gegoogelt und ich habe es auf meine Festplatte kopiert und dann eingestellt. Den fotograph habe ich nicht um Erlaubnis gefragt, die Erben von Ferry Porsche auch nicht.
Ich habe mich also nicht korrekt verhalten, korrekt?
Was kann mir passieren?
Beste Grüße,
Charly
WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD
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10.07.2009, 22:48 #39
vielen dank an nico und allen anderen, das thema mal ein bisschen verständlicher zu gestalten....
Gruß Florian
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11.07.2009, 14:50 #40Ja, korrekt.Original von ferryporsche356
Ich habe mich also nicht korrekt verhalten, korrekt?
Was kann mir passieren?
Passieren wird wohl nicht viel. In Deinem Fall ist es so, dass das Urheberrecht an dem Bild abgelaufen sein könnte. Je nachdem, ob es sich hier um ein "richtiges Bild" oder ein "weniger richtiges Bildnis" handelt, gilt das Urheberrecht nur 70 bzw. 50 Jahre. Wenn das Bild älter als 70 Jahre ist, bist Du auf der sicheren Seite.
Was sonst passieren könnte? Derjenige, der das Bildrecht hat (wohl die Erben des Fotografen), müsste sich hierher verirren und Dein Bild sehen. Er müsste Anstoß daran nehmen, dass Du das Bild verwendest. Dann könnte er von Dir verlangen, dass Du das unterlässt - das passiert durch eine Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, was (Dich) Geld kostet.
Die Erben von Ferdinand Porsche würden wohl nichts tun, weil es sich bei F.P. zum einen um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, die folglich abgebildet werden dürfte, und zum anderen fühlen sie sich eher geehrt als gestört. Letzteres ist aber nicht juristisch, sondern eine eher tatsächliche Einschätzung.
So gibt es hier im Forum einen Member, der seit Jahren als Avatar ein Bild verwendet, das ein dänisches Mitglied von Timezone gemacht hat. Als der Däne das sah, fühlte er sich auch geehrt und hat sich gefreut, dass sein Bild so gut ankam. Er wäre nie auf die Idee gekommen, hier eine Unterlassung zu fordern (auch wenn er das wohl könnte).
Wäre ich Dein Anwalt, würde ich schauen, wie alt das Bild ist und Dir dann evtl. empfehlen, das zu entfernen.
Aber Pils seid Ihr beide, nich?
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