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  1. #21
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Wenn Du nach gängiger Rechtsprechung für den Fakekram, den andere auf Deiner Plattform anbieten, haften müsstest, würdest auch lieber einen Artikel mehr als einen weniger rausschmeißen.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  2. #22
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  3. #23
    Gesperrter User
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    findest du das noch?



    antoinne

  4. #24
    Steve McQueen
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    ist nicht wahr,oder

    gerade erhalten :

    MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel (312419352)

    Guten Tag xyzxxx

    Sie haben bei eBay folgendes Angebot eingestellt:

    170354903351 - GMT-Master #Ref.1675#Tritium#Revision !!
    170354903368 - Datejust Ref.16013 # Gekauft in der DDR !!
    170354913129 - GMT Master II Ref.16713 in Stahl/Gold


    Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.
    VG
    Udo

  5. #25
    Gesperrter User
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  6. #26
    Mil-Sub Avatar von volvic
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    Der Laden ist unglaublich
    Ey Alder, Terracotta ist kein Pastagericht....


    Grüße Markus

  7. #27
    Day-Date Avatar von dibi
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Original von uhrenmaho
    Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.

    LG Manfred
    War es nicht so, dass man NICHT schreiben darf, das es sich um ein Original handelt?

    Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".
    Dirk

  8. #28
    Gesperrter User
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Ja, weil es selbstverständlich ist und kein Merkmal das herausstellungswürdig ist oder so....das Land hier verkaspert

  9. #29
    Yacht-Master Avatar von MSA
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Original von dibi
    Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".
    Echt jetzt? Kann ich kaum glauben... Abmahnbar von Mittbewerbern?

  10. #30
    Day-Date Avatar von dibi
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Ja, stand in der letzten oder vorletzten Internetworld.
    Dirk

  11. #31
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Original von dibi
    Original von uhrenmaho
    Hugo, habe ich nicht hier im Forum in der letzten Zeit gelesen, dass man neuerdings in der Bucht bei solchen Sachen extra in einem gesonderten Satz erwähnen muss, dass es sich "hierbei um ein Original handelt". Irgend sowas habe ich hier mal gelesen, komme aber nicht mehr auf den genauen Text.

    LG Manfred
    War es nicht so, dass man NICHT schreiben darf, das es sich um ein Original handelt?

    Gewerbliche Händler sind abmahnbar wenn sie so etwas selbstverständliches schreiben wie "Original, keine Kopie/Fake".
    Dirk, ich habe normalerweise ein gutes Gedächnis und meine hier einmal gelesen zu haben, dass folgender Satz ungefähr so darunter stehen muss:

    Ich versichere, dass der zu versteigerten Gegenstand mein Eigentum ist und das es sich um eine originale (z.B.) Rolex handelt".

    Ich weiß genau, dass ich das hier in dieser Form gelesen habe. Ich täusche mich ganz selten.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  12. #32
    Day-Date Avatar von dibi
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Original von uhrenmaho
    ... Ich täusche mich ganz selten.
    Da haben wir etwas gemeinsam.

    Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
    Dirk

  13. #33
    Steve McQueen
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    gerade von ebay folgende mail erhalten ......

    man beachte ganz besonders den letzten satz !!
    uhren wurden mit zertifikat,belegen von rolex köln und ausdrücklich als original angeboten

    Hallo xyzxy,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben uns geschrieben, weil Sie nicht
    nachvollziehen können, dass wir Ihre Angebote mit den Artikelnummern
    "170354903351", "170354903368" und "170354913129" entfernt haben. Gerne
    gebe ich Ihnen dazu die folgenden Informationen.

    Sie haben Artikel angeboten, die einem erhöhten Fälschungsrisiko
    unterliegen. Um die Sicherheit auf eBay für alle Mitglieder zu
    gewährleisten und negative Käufererfahrungen zu reduzieren, unterliegen
    derartige Angebote strengen Sicherheitsauflagen.

    Bitte achten Sie außerdem auf die richtige Schreibweise Ihrer Artikel.
    Vorsätzliche Rechtschreibfehler im Titel manipulieren die
    eBay-Suchfunktion und verstoßen somit gegen unseren Grundsatz zur
    Manipulation von Suchergebnissen. Dies kann ebenfalls zur Löschung Ihrer
    Artikel führen.

    Auch aus diesem Grund müssen Angebotsbeschreibungen eindeutig erkennen
    lassen, dass die Artikel gemäß den eBay-AGB und Grundsätzen angeboten
    werden. Wenn ungenaue Angebotsbeschreibungen Zweifel über die
    Rechtmäßigkeit der angebotenen Ware hervorrufen, werden derartige
    Angebote gemäß §4 Nr.1 der eBay-AGB von uns entfernt. Andernfalls ist
    eBay eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.

    Wie können Sie die Entfernung Ihrer Angebote in Zukunft vermeiden?

    Bitte beachten Sie, dass es auf eBay verboten ist, nicht genehmigte
    Repliken und Fälschungen von Markenprodukten anzubieten, da es sich
    dabei um eine Markenrechtsverletzung handelt. Rechteinhaber verfolgen
    derartige Rechteverletzungen mit besonderem Nachdruck.

    Stellen Sie daher vor dem Anbieten eines Artikels sicher, dass Ihr
    Angebot keine Rechte Dritter verletzt.

    Garantieren Sie in Ihrer Angebotsbeschreibung ausdrücklich und
    unmissverständlich für die Echtheit bzw. Originalität. Zusätzlich können
    Sie in Ihren Angeboten z.B. auf eine vorhandene Garantieurkunde oder
    einen Kaufbeleg hinweisen.
    VG
    Udo

  14. #34
    Gesperrter User
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    Serienmail

  15. #35
    Day-Date Avatar von dibi
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    Das heißt für die Zukunft:

    "Sie erhalten den Artikel selbstverständlich mit original Echtheitszertifikat aus meinem Haus."

    Dirk

  16. #36
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    *lol* Sowas passiert nur dann, wenn man Juristen ans Ruder läßt
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  17. #37
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Original von dibi
    Original von uhrenmaho
    ... Ich täusche mich ganz selten.
    Da haben wir etwas gemeinsam.

    Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
    Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

    Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.

    LG Manfred
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  18. #38
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Original von dibi
    Original von uhrenmaho
    ... Ich täusche mich ganz selten.
    Da haben wir etwas gemeinsam.
    Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
    Die deutsche Rechtssprechung ist zum Teil wirklich dermassen debil ...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  19. #39
    Gesperrter User
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Original von uhrenmaho
    Original von dibi
    Original von uhrenmaho
    ... Ich täusche mich ganz selten.
    Da haben wir etwas gemeinsam.

    Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
    Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

    Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.

    LG Manfred

    Hatte er doch. Und Wenn man das als Händler macht, hagelt es eine Abmahnung

  20. #40
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: ebay und ahnungslose .......

    Original von Mostwanted
    Original von uhrenmaho
    Original von dibi
    Original von uhrenmaho
    ... Ich täusche mich ganz selten.
    Da haben wir etwas gemeinsam.

    Hinweis auf Originalware ist wettbewerbswidrig
    Dirk, lies einmal mit Ruhe den Tread von Hugo über die Antwort von Ebay, besondern die beiden letzten Absätze!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

    Dann sind wir nämlich bald da, was ich gemeint habe.

    LG Manfred

    Hatte er doch. Und Wenn man das als Händler macht, hagelt es eine Abmahnung
    Wir reden nicht von Händlern sondern von Ebay.

    Schüss und schönen Feierabend

    Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

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