Natürlich bekommt er es mit wenn eine Strafanzeige gestellt wird, spätestens wenn sein RA Akteneinsicht hat weiss er auch von wem. Mein Tip: Vergiss es. Du kannst nichts beweisen, am Ende sagt er "..das war ein anderes Band.." und die Justiz kümmert sich sowieso einen Dreck um so Sachen.
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Thema: Fake Ärger; Bitte um Rat
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23.06.2009, 20:27 #1
Fake Ärger; Bitte um Rat
Habe letzlich ein folded 7836 in der Bucht (war als 100% original mit schlechten Fotos angeboten) gekauft und wurde davon überzeugt das es ein Fake ist.
Verkäufer hält es für echt und will es nicht zurücknehmen.
Über Ebay versucht den Konflikt zu lösen; keine Reaktion. Also an Ebay gemeldet und negativ bewertet. Und nun?
Lohnt die Mühe eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen? Bekommt der Verkäufer das mit?
Oder lieber gleich zum RA? Ohne RS-Versicherung, aber der Meinung im Recht zu sein. Habe einen befreundeten RA gefragt; aber das ist leider nicht sein Metier.
Damit Ihr Euch ein Bild machen könnt:
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23.06.2009, 20:46 #2
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RE: Fake Ärger; Bitte um Rat
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23.06.2009, 20:53 #3
fight for your right....
Grüße Liam
...alles ist gut solange Sie tickt.....
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23.06.2009, 20:55 #4
yESSS
Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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23.06.2009, 20:56 #5
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Erklärt auch mal wie
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23.06.2009, 20:57 #6
Er hat das Band sehr gut beschrieben; insofern kaum Verwechslungsgefahr.
"In das Band ist die Nr. 7836 eingestanzt (s. Foto) ... In der Schließe steht noch folgende Nr. eingestanzt: 62523H18, an beiden Seiten des Bandanstoßes: 58"
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23.06.2009, 20:59 #7
Wenn man gegen solche Typen nix macht, machen sie immer weiter.
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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23.06.2009, 20:59 #8
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Original von AndreasL
Er hat das Band sehr gut beschrieben; insofern kaum Verwechslungsgefahr.
"In das Band ist die Nr. 7836 eingestanzt (s. Foto) ... In der Schließe steht noch folgende Nr. eingestanzt: 62523H18, an beiden Seiten des Bandanstoßes: 58"
Aja, dann feuer frei
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23.06.2009, 21:00 #9
was hats den gekostet
wenn mehr als 400 euro würde ich klagen...
gruß
jürgen
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23.06.2009, 21:03 #10
War etwas drunter; aber trotzdem eine Menge Geld.
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23.06.2009, 21:04 #11ehemaliges mitgliedGastOriginal von AndreasL
Er hat das Band sehr gut beschrieben; insofern kaum Verwechslungsgefahr.
"In das Band ist die Nr. 7836 eingestanzt (s. Foto) ... In der Schließe steht noch folgende Nr. eingestanzt: 62523H18, an beiden Seiten des Bandanstoßes: 58"
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23.06.2009, 21:19 #12
Geht es nur darum zu beweisen, dass er es verkauft hat?
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23.06.2009, 22:10 #13ehemaliges mitgliedGast
Hm, aber der wird sicher behaupten das Du es getauscht hast. Eindeutige Merkmale auf SEINEN Fotos und DEINEM Original wären hilfreich.
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23.06.2009, 22:35 #14
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Original von Toppits
Original von AndreasL
Er hat das Band sehr gut beschrieben; insofern kaum Verwechslungsgefahr.
"In das Band ist die Nr. 7836 eingestanzt (s. Foto) ... In der Schließe steht noch folgende Nr. eingestanzt: 62523H18, an beiden Seiten des Bandanstoßes: 58"
Dann kann man nicht mehr beweisen welches Band es war, schöner Mist.
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23.06.2009, 22:59 #15
Erstmal Rüffel: Keine RS-Versicherung ist dämlich.
zum zweiten: Mach ihn ein- viele geben schon nach dem ersten Brief vom RA auf.- vor allem, wenn sie keine RS-Versicherung habenGruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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23.06.2009, 23:00 #16
Als ob irgendeine RS-Versicherung das Ding übernehmen würde
Beste Grüße, Tobias
Warum zitterst du?
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24.06.2009, 00:07 #17Original von Toppits
Original von AndreasL
Er hat das Band sehr gut beschrieben; insofern kaum Verwechslungsgefahr.
"In das Band ist die Nr. 7836 eingestanzt (s. Foto) ... In der Schließe steht noch folgende Nr. eingestanzt: 62523H18, an beiden Seiten des Bandanstoßes: 58"
Original von Vanessa
Erstmal Rüffel: Keine RS-Versicherung ist dämlich.
zum zweiten: Mach ihn ein- viele geben schon nach dem ersten Brief vom RA auf.- vor allem, wenn sie keine RS-Versicherung haben
Etwas billiger, aber auch mit Aufwand und Ärger verbunden: Dem VK eine Frist zur Rückerstattung des Kaufpreises setzen (Einschreiben Rückschein), gerichtlichen Zahlungsbefehl erwirken, nach Fristablauf hat man einen vollstreckbaren Titel und kann den Gerichtsvollzieher schicken. Wenn, ja wenn beim VK etwas zu holen ist.
Original von Donluigi
Als ob irgendeine RS-Versicherung das Ding übernehmen würde
Meine Empfehlung: Den Kauf unter "Erfahrungen" verbuchen und möglichst schnell vergessen. Ein Rechtsstreit dauert ewig und hat wenig Aussicht auf Erfolg und der Ärger steht nicht dafür. Oder eben Russisch-Inkasso.Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356
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24.06.2009, 00:12 #18
Allen vernünftigen Argumenten zum Trotz: Ich würde es tun!
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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24.06.2009, 00:22 #19ehemaliges mitgliedGast
Bei dem Streitwert lohnt es sich nicht einen Anwalt zu engagieren. Wuerde ich unter "Erfahrung" ablegen und mir ein gutes Band besorgen. Wir kommen alle mal dran mit Fakes...
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24.06.2009, 06:38 #20Original von Vanessa
Erstmal Rüffel: Keine RS-Versicherung ist dämlich.
zum zweiten: Mach ihn ein- viele geben schon nach dem ersten Brief vom RA auf.- vor allem, wenn sie keine RS-Versicherung haben
Tendiere aber auch dazu es nicht auf sich beruhen zu lassen, da ich mich im Recht sehe. Deshalb wenigstens Strafanzeige und/oder Schreiben RA (dies sollte mein Freund machen, der aber leider keine Ahnung davon hat).
Miquel: Wie bewirkt man einen gerichtlichen Zahlungsbefehl?
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