Wie man's macht, ist es verkehrt. Macht man nichts, sollte es gemacht werden, macht man was, heißt es, es sollte nur eine technische Revision sein.

Zunächst: Was wurde beauftragt? Wenn die Aufarbeitung des Gehäuses dazugehört, wäre es eine Reklamation. Sonst, bei nur technischer Revision, wohl nicht. ("das Werk durchsehen...." oder so ähnlich)

Technisch sollte es kein Problem sein, die Lackierung der vertieften Flächen hinzubekommen.