Hallo Andreas,
bei vielen der von Dir genannten Wendungen handelt es sich um Grundsätze des römischen Rechts, die bis heute Gültigkeit haben.
Beispielsweise bei der Frage, ob eine Norm im konkreten Fall Anwendung finden kann, hilft die Frage, ob ein "lex spcialis" existiert, das die generelle Norm verdrängt.
Die Begriffe "de lege lata" <-> "de lege ferenda" werden häufig in rechtswissenschaftlichen Abhandlungen dann verwendet, wenn eine bestimmte aktuelle Rechtslage mit einer künftigen (wünschenswerten / angedachten / ...) verglichen wird und Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Regelungen verglichen werden. Dabei ist "de lege ferenda" nicht unbedingt mit "nicht geltendes Recht" gleichzusetzen, sondern eher mit "in Geltung zu bringendes Recht".
Allgemein kann man - wie so oft - keine Regeln aufstellen, wann welche Wendungen verwendet werden. Es handelt sich um feste stehende Begriffe, die in der Fachliteratur jeweils als terminus technicus verwendet werden. Dies weniger deswegen, um sich von anderen Wissenschaften abzugrenzen, sondern um die Verständlichkeit innerhalb der Rechtswissenschaft zu erhöhen und nicht viele eigene (missverständliche) Worte machen zu müssen. Dies ist auch in Rechtsvergleichender Literatur sehr sinnvoll, wenn Wissenschaftler unterschiedlicher Sprachräume kommunizieren.
Meine Lieblingswendung - mit der ich so manche Klausur bestreiten konnte - ist übrigens:
"dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est"
Ergebnis 1 bis 14 von 14
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11.06.2009, 12:04 #1
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Rechtsbegriff im römischen Recht
Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Steuerrecht und (falls nötig) dem Zivilrecht. Mir ist aufgefallen, dass die Römer wohl unterschiedliche Rechtsbegriffe hatten.
Folgende „Sätzchen“ sind mir bereits über den Weg gelaufen:
„Da mihi factum, dabo tibi ius - Gib mir die Tatsachen, ich werde dir das (folgende) Recht geben.
Ura novit curia - Das Gericht kennt das Recht.
Lex specialis derogat legi generali - Das besondere Gesetz verdrängt das allgemeine Gesetz.
Lex posterior derogat legi priori - Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf.
De lege lata - Nach geltendem Recht.
De lege ferenda - Nicht geltendes Recht.
Lex ferenda - Als Entwurf diskutiertes Recht.“
Wann gebraucht man welche Vokabel? Gibt doch bestimmt eine Regel!Gruß,
Andreas
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11.06.2009, 12:57 #2
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RE: Rechtsbegriff im römischen Recht
Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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11.06.2009, 13:09 #3
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RE: Rechtsbegriff im römischen Recht
Interessanter thread!!
Einer der besten:
Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet!
Niemand kann mehr Rechte übertragen als er selbst hat
Also grundsätzlich kann man vom Nichteigentümer nicht Eigentum erwerben...
...aber wie so oft im Leben, gibt's hier natürlich auch Ausnahmen (Erwerb bei Versteigerung, vom befugten Gewerbsmann etc.)
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11.06.2009, 13:24 #4
RE: Rechtsbegriff im römischen Recht
Hey Arno,
mal unter Kollegen: Ich wundere mich seit Jahren, ob das nicht "dolo agit, qui petit, quod statim redditurum est" heißen müsste. Sonst noch Lateiner hier?Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025
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11.06.2009, 13:49 #5
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Themenstarter
Danke schonmal für die Antworten. Dass die Begrifflichkeiten noch gebraucht und sinnvoll sind, ist mir klar. Wer kennt nicht seit seinem Grundstudium in BWL die "Invitatio ad offerendum"
Mich würde primär interessieren, wann Recht bzw. Gesetz als "lex", "legi" oder sonstwie (siehe mein erster Beitrag) und welche Bezeichnungen es überhaupt gibt.Gruß,
Andreas
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11.06.2009, 14:15 #6
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RE: Rechtsbegriff im römischen Recht
Original von NicoH
Hey Arno,
mal unter Kollegen: Ich wundere mich seit Jahren, ob das nicht "dolo agit, qui petit, quod statim redditurum est" heißen müsste. Sonst noch Lateiner hier?
Ich dachte bislang, dass es sich hier um ein Gerundiv handelt... jetzt habe ich aber mal nachgesehen: es müsste dann doch sogar "dolo agit, qui petit, quod statim reddendus est" heissen
"redditurus" ist offenbar Partizip Futur Aktiv von "reddare"
Muss ich mal weiter forschenViele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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11.06.2009, 14:17 #7
RE: Rechtsbegriff im römischen Recht
Für´s Forum
Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025
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11.06.2009, 14:22 #8
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RE: Rechtsbegriff im römischen Recht
Original von karlhesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hörenViele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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11.06.2009, 15:54 #9
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Kommt das nicht von reddere?
reddere - reddo, redidi, reditum?Beste Grüße aus Hamburg,
Julian
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11.06.2009, 18:53 #10
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Original von a.lyki
Mich würde primär interessieren, wann Recht bzw. Gesetz als "lex", "legi" oder sonstwie (siehe mein erster Beitrag) und welche Bezeichnungen es überhaupt gibt.
Das Wort heisst lex und ist feminin.
hier mal durchdekliniert:
Singular
1. Fall (Nominativ) lex
2. Fall (Genetiv) legis
3. Fall (Dativ) legi
4. Fall (Akkusativ) legem
5. Fall (Vokativ) lex
6. Fall (Ablativ) lege
Plural
1. Fall (Nominativ) leges
2. Fall (Genetiv) legum
3. Fall (Dativ) legibus
4. Fall (Akkusativ) leges
5. Fall (Vokativ) leges
6. Fall (Ablativ) legibusGrüße, Philipp
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11.06.2009, 21:43 #11
RE: Rechtsbegriff im römischen Recht
Original von Fastclimber
Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet!
Und zur eigentlichen Threadfrage - der Hintergrund ist mir nicht wirklich bekannt, mein Gefühl sagt jedoch, daß "ius" der allgemeinere Begriff des Rechts an sich ist, während "lex" eben auf Rechtsnormen im eigentlichen Sinn abstellt ...Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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12.06.2009, 18:03 #12
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Themenstarter
Original von **sushi**
Singular
1. Fall (Nominativ) lex
2. Fall (Genetiv) legis
3. Fall (Dativ) legi
4. Fall (Akkusativ) legem
5. Fall (Vokativ) lex
6. Fall (Ablativ) lege
Plural
1. Fall (Nominativ) leges
2. Fall (Genetiv) legum
3. Fall (Dativ) legibus
4. Fall (Akkusativ) leges
5. Fall (Vokativ) leges
6. Fall (Ablativ) legibus
Und was ist mit den?
„Da mihi factum, dabo tibi ius - Gib mir die Tatsachen, ich werde dir das (folgende) Recht geben.
Ura novit curia - Das Gericht kennt das Recht.Gruß,
Andreas
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12.06.2009, 20:26 #13ehemaliges mitgliedGastOriginal von a.lyki
Original von **sushi**
Singular
1. Fall (Nominativ) lex
2. Fall (Genetiv) legis
3. Fall (Dativ) legi
4. Fall (Akkusativ) legem
5. Fall (Vokativ) lex
6. Fall (Ablativ) lege
Plural
1. Fall (Nominativ) leges
2. Fall (Genetiv) legum
3. Fall (Dativ) legibus
4. Fall (Akkusativ) leges
5. Fall (Vokativ) leges
6. Fall (Ablativ) legibus
Und was ist mit den?
„Da mihi factum, dabo tibi ius - Gib mir die Tatsachen, ich werde dir das (folgende) Recht geben.
Ura novit curia - Das Gericht kennt das Recht.
Und "ius" (Akkusativ, Sg.) = das Recht in diesem Zusammenhang, Factum = die Tatsachen, obwohl Factum Akku Sg. ist...
Deshalb heißt es eigentlich richtig "Da mihi facta, dabo tibi ius" (gehst ja bei den Tatsachen vom Plural aus...)
Soweit mir bekannt heißt es im zweiten Satz nicht Ura novit curia sondern iura novit curia... Gibt auch mehr Sinn
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14.06.2009, 11:50 #14
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RE: Rechtsbegriff im römischen Recht
Original von NicoH
Hey Arno,
mal unter Kollegen: Ich wundere mich seit Jahren, ob das nicht "dolo agit, qui petit, quod statim redditurum est" heißen müsste. Sonst noch Lateiner hier?
"redditurus" ist Partizp Futur Aktiv von "reddere", so dass die Übersetzung lautet: "arglistig handelt, wer fordert, was er sofort zurückzugeben hat"
Die Übersetzung: "..., was sofort zurückzugeben ist" entspricht daher wohl nicht genau der Ursprungskonstruktion.
Wenn man es sich genau überlegt, macht die genaue Übersetzung sogar noch ein klein wenig mehr Sinn.
Ich hoffe, meine alte Lindauer-Grammatik richtig interpretiert zu habenViele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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