Der Vermieter stellt ein Vermögensgut zur entgeltlichen Nutzung bereit, was er in der Regel selbst finanziert hat. Verständlich, dass er dannn belegt haben möchte, dass der Mieter auch in der Lage ist die Miete zu entrichen. Erzählen kann jemand ja viel, wenn er dann die Miete nicht bezahlt, war das schöne Vertrauen für den Eimer. Auch hier gilt: Klare Rechnung - gute Freundschaft...
Nicht umsonst sind falsche Angaben des Mieters beim Abschluß eines Mietverhältnisses EIngehungsbetrug und berechtigen den Vermieter i.d.R. zur fristlosen Kündigung.
Es ist niemandem zu empfehlen ohne mindestens die folgenden Punkte zu vermieten:
- Selbstauskunft des Mieters
- Bankauskunft der Hausbank betreffend die Anmietung
- Letzte drei Gehaltsabrechnungen, Dauer des Arbeistverhältnisses
- Volle Kaution in Höhe von drei Kaltmieten
Ausnahmefälle wie Arbeitslosigkiet halten auch diese Punkte nicht. Allerdings muss ein Mieter, so hart das klingt, dann eben ausziehen wenn er seine Miete nicht mehr bezahlen kann.
Ergebnis 1 bis 16 von 16
Baum-Darstellung
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27.05.2009, 12:01 #10Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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